360 Grad-Aufnahmen und Panorama-Ansichten ermöglichen einfache Orientierung
Street Slide: Microsoft fordert Googles Street View-Projekt heraus
Microsoft hat das Projekt Street Slide vorgestellt. Es kombiniert die aus Google Street View bekannten 360 Grad-Aufnahmen von Straßen mit Panorama-Ansichten der Straßenzüge und ermöglicht so eine einfache und schnelle Orientierung, auch an unbekannten Orten. Eine mobile Version des Programmes für das iPhone ist bereits in Planung.
Auf den ersten Blick sieht Street Slide aus wie Google umstrittenes Projekt Street View. Doch Microsoft stellt hier Nutzern nicht nur 360 Grad-Aufnahmen verschiedener Straßenzüge zur Verfügung, sondern kombiniert diese mit Zusatzfunktionen für eine bessere Orientierung. Nutzer können aus der 360 Grad-Ansicht wechseln und erhalten dann eine zweidimensionale Panorama-Ansicht des jeweiligen Straßenzuges. Diese entspricht Microsoft zufolge dem Blick, den man aus einigen Metern Entfernung auf die jeweilige Straße hätte.
Hausnummern und Firmenlogos als Orientierungshilfe
Der frei gewordene obere und untere Bildschirmrand wird in dieser Ansicht zur Anzeige zusätzlicher Orientierungshinweise und Funktionen genutzt. Oberhalb des Straßenzuges erscheinen zum Beispiel die jeweiligen Hausnummern, während am unteren Bildschirmrand etwa die Logos von ansässigen Unternehmen oder Geschäften angezeigt werden. Mit einem Klick auf Hausnummer oder Logo wechselt der Nutzer wieder in die 360 Grad-Ansicht und dort zum angeklickten Haus beziehungsweise Geschäft.
Bis zur Veröffentlichung wird es allerdings noch einige Zeit dauern. Derzeit sind nach Angaben von Microsoft etwa erst vier Kilometer des US-amerikanischen Straßennetzes erfasst. Weitere Daten sollen demnächst in das System integriert und getestet werden. Die Antwort auf die Frage, ob und wann auch europäische Straßen in Street Slide integriert werden, blieben die Entwickler bislang schuldig.
Links zum Thema
- Pdf von Microsoft Projektpapier zu Street Slide (Quelle)
- Google Streetview Widerspruch
- Google Streetview Einspruch
