Bürgerrechtsorganisation EFF erzielt Erfolg im Kampf um nutzerfreundliches Urheberrecht

USA: Jailbreaking von iPhones ab sofort legal (Update)

USA: Jailbreaking von iPhones ab sofort legal (Update) Die Bürgerrechtler der Electronic Frontier Foundation (EFF) haben eine Milderung des umstritten US-Urheberrechtsgesetz "Digital Millennium Copyright Act" (DMCA) bewirkt. Demnach verstoßen Nutzer, die ihre Smartphones auch für vom Hersteller nicht autorisierte Anwendungen öffnen (Jailbreak) oder von einem SIM-Lock (Unlock) befreien, nicht gegen das Urheberrecht.

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Künftig dürfen US-Bürger alternative AppStores wie Cydia völlig legal nutzen (Bild: Cydia)
Künftig dürfen US-Bürger alternative AppStores wie Cydia völlig legal nutzen (Bild: Netzwelt)
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Jailbreaking und Unlocking von Smartphones fällt damit künftig unter das Fair-Use-Prinzip des DMCA. Das "Copyright Office" der Library of Congress beschloss die Änderungen in Rahmen einer gesetzlich vorgeschriebenen Überprüfung des "Digital Millennium Copyright Act". Es folgte dabei der Ansicht der EFF, dass Beschränkungen auf bestimmte Softwarehersteller oder Netzbetreiber nicht den Urheber schützten, sondern lediglich dazu dienen würden Kunden länger an die entsprechenden Unternehmen zu binden. Firmen wie iPhone-Hersteller Apple hatten dagegen argumentiert, dass das Urheberrecht bislang Nutzer davor schütze, nicht getestete und möglicherweise unsichere Software auf ihren Smartphones zu installieren.

Update von 14.10 Uhr: Apple warnt vor Garantieverlust

Apple selber bedauerte gegenüber dem Blog "Cult of the Mac" die Entscheidung und wies daraufhin, dass Kunden, die auf ihrem iPhone einen Jailbreak durchführen, ihren Garantieanspruch verlieren. Rechtliche Schritte gegenüber Softwareherstellern, die Programme für einen Jailbreak herstellen oder vermarkten, schloss der Apple Sprecher laut "Cult of the Mac" erst einmal aus. Auch in der Vergangenheit sei Apple schließlich nicht gegen Jailbreaker oder Hersteller von Jailbreak-Software rechtlich vorgegangen.

DVD-Ripping für nicht-kommerzielle, künstlerische Zwecke erlaubt

Ebenfalls als Fair-Use gilt künftig die Verwendung von kurzen Filmsequenzen in nicht-kommerziellen, künstlerischen Clips. Hierzu ist es Amateurproduzenten auch erlaubt den Kopierschutz von DVDs zu umgehen, falls sie dies als notwendig erachten.

Damit wurden in der Anhörung vor dem Copyright Office der Library of Congress alle drei von der Electronic Frontier Foundation eingebrachten Anträge angenommen. "Wir freuen uns Jailbreaker, Unlocker und Videokünstler von diesem übertriebenen Urheberrecht befreit zu haben", sagte Jennifer Granic von der EFF.

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