Anwälte bestreiten Echtheit des Vertrages mit Ceglia
Besitzerstreit: Facebook-Gründer Zuckerberg kann sich nicht an Unterschrift erinnern
Facebook rudert im Rechtsstreit um die Besitzerschaft zurück. Das Unternehmen bestätigte die Existenz eines Vertrages zwischen Facebook-Gründer Mark Zuckerberg und dem New Yorker Paul Ceglia, der Ende Juni Anspruch an 84 Prozent des Unternehmens anmeldete. Allerdings sei zu diesem Zeitpunkt noch ungewiss, ob Zuckerberg den Vertrag unterschrieben habe.

Dies erklärte Facebook-Anwältin Lisa Simpson bei der ersten Anhörung im Gericht in Buffalo, berichtet der Mediendienst Bloomberg. Zuckerberg habe für Ceglia als Programmierer gearbeitet. Ceglias Anwalt Terrence Connors sagte, Zuckerberg habe Ceglia geholfen eine Internet-Datenbank names StreetFax zu realisieren, in der tausende von Straßenbildern gespeichert werden sollten. Hierfür habe Zuckerberg 1.000 US-Dollar erhalten. Zuckerberg habe dann Ceglia von seinem eigenen Projekt, ein Online-Jahrbuch für Harvard-Studenten zu erstellen, erzählt. Dabei habe er auch gesagt, dass er das Projekt über die Universität hinaus ausweiten wolle.
84 Prozent Facebook-Anteile für 1.000 US-Dollar erworben
Der Programmierervertrag habe eine Investition Ceglias in Zuckerbergs Projekt vorgesehen. Zuckerberg habe weitere 1.000 US-Dollar für die Arbeit am Online-Jahrbuch erhalten. Im Gegenzug seien Ceglia 50 Prozent Anteile am späteren Endprodukt zugesichert worden. Im Vertrag vorgesehen war zudem eine Klausel, die Ceglia jeweils einen weiteren Prozentpunkt Anteil am Projekt pro Tag einer verzögerten Fertigstellung zusicherte. Nach Rechnung des Klägers stehe ihm damit 84 Prozent des heutigen Unternehmen Facebooks zu. Als Beweis legte die Anklage einen zweiseitigen Vertrag zwischen Ceglia und Zuckerberg, inklusive Unterschriften, vor.
Die Facebook-Anwälte argumentierten in diesen Zusammenhang, dass Ceglia sechs Jahre lang keine Forderungen gestellt habe und seine Ansprüche damit eventuell bereits verjährt wären. Außerdem beziehe sich der Vertrag auf die Webseite "The Face Book". Diese ist zwar Ursprung des heute größten sozialen Netzwerks, das Unternehmen Facebook sei aber erst neun Monate später gegründet worden. Nachfragen von Journalisten, warum sein Mandat erst so spät den Besitzanspruch reklamiert habe, lehnte Ceglias Anwalt Connors ab.
Das soziale Netzwerk Facebook war ursprünglich nur als virtuelles Jahrbuch für Harvard-Studenten konzipiert. Schrittweise weitete Gründer Zuckerberg die Seite auf weitere Hochschulen sowie Schulen und Unternehmen weltweit aus. Heute hat das Unternehmen der Seite SharesPost.com zufolge einen geschätzten Wert von 24,6 Milliarden. Vor Gericht ist Paul Ceglia kein Unbekannter. Er wird in einem anderen Verfahren beschuldigt Kunden seines Holzbrennstoffgeschäfts betrogen zu haben.
