Datenschutzbeauftragter Johannes Caspar gegen Facebooks Datenpolitik

Datenschutz: Bußgeldverfahren gegen Facebook eingeleitet

Hamburgs Datenschutzbeauftragter Johannes Caspar hat ein Bußgeldverfahren gegen das soziale Netzwerk Facebook eingeleitet. Das Unternehmen soll ungefragt Kontaktdaten von Nicht-Mitgliedern in den E-Mail-Konten und iPhone-Telefonbüchern der Nutzer ausgelesen haben.

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Nutzer des sozialen Netzwerks haben die Möglichkeit, in den eigenen E-Mail-Konten wie beispielsweise Google Mail nach der Eingabe der Zugangsdaten nach in Facebook angemeldeten Freunden suchen zu lassen. Kontakten, deren E-Mail-Adressen nicht mit einem Facebook-Account verknüpft sind, können die Anwender eine Einladung zusenden, sich dem großen Netzwerk anzuschließen.

Auch die Facebook-App für das iPhone nutzt diesen Dienst, geht aber noch einen Schritt weiter: iPhone-Nutzer können anhand der mit dem Telefonbuch ausgetauschten E-Mail-Adressen Facebook-Profile ausfindig machen und so ihre Kontaktliste vervollständigen.

Laut Caspar sollen dabei Daten von Nutzern erhoben werden, die nicht bei Facebook angemeldet sind. Diese Daten sollen ohne Einwilligung langfristig gespeichert und zu Vermarktungszwecken genutzt werden. "Zu der Problematik der Nutzung von Daten Dritter haben uns in den letzten Monaten viele Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern erreicht, die darüber besorgt sind, dass Facebook über ihre Adressen verfügt und Kenntnisse über ihre persönlichen Beziehungen hat", erklärt dazu der Datenschutzbeauftragte.

Facebook erstellt Beziehungsprofile

"Die Kontaktvorschläge, die Facebook in den Freundschaftseinladungen unterbreitet, geben durchaus den Anlass zu der Vermutung, dass die aus den Adressbüchern der Nutzer erhobenen Daten auch zur Erstellung von Beziehungsprofilen von Nichtnutzern dienen", so Johannes Caspar weiter. Der Datenschützer hält in diesem Fall das Speichern von Daten Dritter für datenschutzrechtlich unzulässig.

So leitete er ein Bußgeldverfahren gegen Facebook ein, das in einem Rahmen von 300.000 Euro liegen soll. Das Verfahren räumt dem Unternehmen die Möglichkeit ein, bis zum 11. August 2010 eine Stellungnahme abzugeben. "Uns geht es darum zu zeigen, dass deutsches Datenschutzrecht auch gegenüber ausländischen Firmen gilt, die Nutzer in Deutschland haben", erklärt Caspar dazu.

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