Datenschutzbeauftragter Johannes Caspar gegen Facebooks Datenpolitik
Datenschutz: Bußgeldverfahren gegen Facebook eingeleitet
Hamburgs Datenschutzbeauftragter Johannes Caspar hat ein Bußgeldverfahren gegen das soziale Netzwerk Facebook eingeleitet. Das Unternehmen soll ungefragt Kontaktdaten von Nicht-Mitgliedern in den E-Mail-Konten und iPhone-Telefonbüchern der Nutzer ausgelesen haben.
Nutzer des sozialen Netzwerks haben die Möglichkeit, in den eigenen E-Mail-Konten wie beispielsweise Google Mail nach der Eingabe der Zugangsdaten nach in Facebook angemeldeten Freunden suchen zu lassen. Kontakten, deren E-Mail-Adressen nicht mit einem Facebook-Account verknüpft sind, können die Anwender eine Einladung zusenden, sich dem großen Netzwerk anzuschließen.
Auch die Facebook-App für das iPhone nutzt diesen Dienst, geht aber noch einen Schritt weiter: iPhone-Nutzer können anhand der mit dem Telefonbuch ausgetauschten E-Mail-Adressen Facebook-Profile ausfindig machen und so ihre Kontaktliste vervollständigen.
Laut Caspar sollen dabei Daten von Nutzern erhoben werden, die nicht bei Facebook angemeldet sind. Diese Daten sollen ohne Einwilligung langfristig gespeichert und zu Vermarktungszwecken genutzt werden. "Zu der Problematik der Nutzung von Daten Dritter haben uns in den letzten Monaten viele Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern erreicht, die darüber besorgt sind, dass Facebook über ihre Adressen verfügt und Kenntnisse über ihre persönlichen Beziehungen hat", erklärt dazu der Datenschutzbeauftragte.
Facebook erstellt Beziehungsprofile
"Die Kontaktvorschläge, die Facebook in den Freundschaftseinladungen unterbreitet, geben durchaus den Anlass zu der Vermutung, dass die aus den Adressbüchern der Nutzer erhobenen Daten auch zur Erstellung von Beziehungsprofilen von Nichtnutzern dienen", so Johannes Caspar weiter. Der Datenschützer hält in diesem Fall das Speichern von Daten Dritter für datenschutzrechtlich unzulässig.
So leitete er ein Bußgeldverfahren gegen Facebook ein, das in einem Rahmen von 300.000 Euro liegen soll. Das Verfahren räumt dem Unternehmen die Möglichkeit ein, bis zum 11. August 2010 eine Stellungnahme abzugeben. "Uns geht es darum zu zeigen, dass deutsches Datenschutzrecht auch gegenüber ausländischen Firmen gilt, die Nutzer in Deutschland haben", erklärt Caspar dazu.


Allen Facebook-Nutzern werden im Sozialen Netzwerk in den nächsten Wochen E-Mail-Adressen zugeteilt. Bisher war die Möglichkeit, sich nutzername@facebook.com-Adressen einzurichten, nur optional.
Pro Monat loggen sich rund 20 Millionen Deutsche bei Facebook ein. Allein in den vergangenen vier Monaten meldeten sich jeweils eine Million neue Mitglieder aus Deutschland bei Facebook an - trotz Kritik von Datenschützern am Portal.
Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte hat erneut Kritik an Facebook geäußert. Sein Team habe einen Cookie identifiziert, der den Tracking-Vorwurf gegen das Soziale Netzwerk erhärtet.
Die Gesichtserkennung bei Facebook sorgt einmal mehr für Kritik von Datenschützern. Hamburgs Datenschutzbeauftragter fordert vom Sozialen Netzwerk eine Änderung der Funktion oder eine Deaktivierung, da sie momentan gegen deutsches und europäisches Recht verstoße.
Eins weniger: Die Hamburger Datenschutzbehörde stellt ihr Verfahren gegen Facebook ein. Das Soziale Netzwerk habe nachweislich alle Daten aus der Gesichtserkennung gelöscht und sei damit den Forderungen der Behörde entgegengekommen, heißt es.
Streitfall Biometrie-Datenbank: Weil Facebook dem Hamburger Datenschützer nicht entgegenkommt und weitere Verpflichtungen ablehnt, hat Johannes Caspar das Verfahren gegen Facebook wieder aufgenommen.
Facebook wird Nutzern künftig mehr Klarheit bieten, was mit den Daten des "Friend Finders" geschieht. Deutsche Datenschützer hatten ein Bußgeldverfahren gegen das soziale Netzwerk eingeleitet.





Beiträge
insgesamt 1 Beitraglolig. So teuer kann er es gar nicht machen, dass es denen überhaupt juckt. Das zahlen die aus den Einnahmen, die Sie mit den Verstößen erzielen und gehen dennoch mit Gewinn raus.