US-Richter haben entschieden

Urheberrecht: Viacom scheitert mit Klage gegen Google

US-Richter haben eine Klage des Medienkonzerns Viacom gegen Google abgeschmettert. Das Unternehmen hatte den Suchmaschinenanbieter vorgeworfen, urheberrechtlich geschützte Inhalte auf seinem Videoportal Youtube nicht beseitigt zu haben. Viacom geht in Berufung und gibt sich siegessicher.

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Deutsche Youtube-Startseite: Der Google-Tochter wurde vorgeworfen, urheberrechtlich geschütztes Material von Viacom nicht gelöscht zu haben. US-Richter haben die Klage des US-Unternehmens zurückgewiesen. Bild: Screenshot
Deutsche Youtube-Startseite: Der Google-Tochter wurde vorgeworfen, urheberrechtlich geschütztes Material von Viacom nicht gelöscht zu haben. US-Richter haben die Klage des US-Unternehmens zurückgewiesen. Bild: Screenshot

Nach langjährigem Streit zwischen Viacom und Google um Urheberrechtsverletzungen hat es eine richtungsweisende Entscheidung gegeben. Der Suchmaschinenanbieter könne nicht für die vorgeworfenen Copyright-Verletzungen haftbar gemacht werden, weil die illegalen Inhalte auf der Videoplattform Youtube von Google ordnungsgemäß gelöscht wurden, erklärten US-Richter am Mittwoch vor Gericht.

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Damit wiesen sie die Klage von Viacom zurück und gaben Google recht. Viacom, zu dem unter anderem die Fernsehsender MTV, Viva und Nickelodeon gehören, hatte dem Suchmaschinenanbieter vorgeworfen, nicht lizensierte Videos auf Youtube zu zeigen. Bereits im März 2007 hatte Viacom eine Klage eingereicht. Eine Milliarde US-Dollar forderte der US-Medienkonzern von Google.

Richter: US-Gesetz schützt Google

Nach der Entscheidung kündigte Viacom an, in Berufung zu gehen. Der US-Medienkonzern zeigte sich in einer ersten Reaktion enttäuscht. "Der Schutz des Urheberrechts sei zentral für das Überleben der Kreativindustrie", teilte Viacom mit. Google hingegen sprach in einem Blogeintrag von einem "wichtigen Sieg nicht nur für uns, sondern auch für Milliarden Menschen auf der Welt, die das Internet zum Kommunizieren nutzen und um Erfahrungen miteinander auszutauschen."   

Die US-Richter beriefen sich in ihrer Begründung auf den Digital Millenium Copyright Act. Demnach sind Inhalteanbieter wie Google durch das Gesetz geschützt, solange Unternehmen mit Urheberrechtsinhabern kooperieren und ihre Rechte im Netz nicht verletzen. 

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