Mittelweg zwischen geistigem Eigentum und schöpferischem Allgemeingut

Kommentar: Urheberrecht im digitalen Zeitalter

Kommentar: Urheberrecht im digitalen Zeitalter Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sprach sich am vergangenen Montag für eine Reform des bestehenden Urheberrechts aus. Man müsse die veraltete Struktur an die digitale Revolution anpassen, um die Urheber in ihrer Kreativität und wissenschaftlichen Leistung zu fördern.

Inhaltsverzeichnis

  1. 1Zwei gegnerische Parteien
  2. 2Werbung für Künstler im Netz
  3. 3Von der Verlagsindustrie zur Kreativindustrie
  4. 4Der Mittelweg im Urheberrecht

Bis dahin hätte sie noch den Nerv der Internetkultur und der Kreativen getroffen, jedoch bezog sie gleich danach die übliche Stellung der Film- und Musikindustrie. So würde im Internet die Meinung vorherrschen, dass das Urheberrecht tot und alles gratis sei.

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Dass die FDP-Politikerin das strikt ablehne und zum Schutz der Urheber Maßnahmen ergriffen werden sollten, stehe außer Frage. So plädierte sie auf die "erzieherische Wirkung" von elektronischen Warnschildern für Raubkopierer. Ein Three-Strikes-Gesetz befürworte sie aber nicht.

Zwei gegnerische Parteien

Der eigentliche Streit um das Urheberrecht findet dabei im Grunde zwischen zwei gegnerischen Parteien statt. Auf der einen Seite befinden sich nicht etwa die Künstler, sondern die Film- und Musikindustrie, die vor allen Dingen ihre eigenen Interessen durchsetzen wollen: Sie vertreten Künstler, um so viel Geld wie möglich an ihnen zu verdienen. Dass dabei häufig die Kreativität auf der Strecke bleibt, ist bekannt.

Die Verlage argumentieren dabei häufig mit dem Rückgang der Verkäufe von CDs, DVDs oder Kinokarten und beachten dabei nicht, dass der digitale Markt bereits einen ordentlichen Aufschwung erlebt. Sie vertreten dabei das im aktuellen Urheberrecht verankerten "geistige Eigentum". In der Vergangenheit versuchten sie Tauschbörsennutzer mit Schwerverbrechern gleichzustellen und mit zahlreichen Abmahnungen in astronomischen Höhen bei Anbietern illegaler Musik und Filmen Angst und Schrecken auszulösen.

Auf der anderen Seite befindet sich die Internetkultur, die nicht nur aus Tauschbörsennutzern besteht. Hier ist ein gewisser Frust abzulesen, was Preis und Qualität der angebotenen Musik angeht. Einige Umfragen zeigten bereits, dass Musikliebhaber nach dem illegalen Herunterladen von Musik bei Gefallen trotzdem physische Datenträger kaufen. Sie sind oft der Meinung, dass Kunst als eine Form des "schöpferischen Allgemeinguts" betrachtet werden sollte.

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