Google Search by Voice: Suchabfrage per Stimme
Search by Voice für viele Handy-Typen verfügbar
Google Search by Voice ist nach Angaben des Unternehmens aktuell in den USA, Deutschland, Frankreich, Italien und Spanien verfügbar und funktioniert derzeit auf Android-Handys ab Version 1.6, Apples iPhone, Blackberry und Symbian S60-Geräten, steht also für einen großen Teil aktuell erhältlicher Smartphones bereit zum Download. Interessierte finden die Anwendung Im Android Market unter "Sprachsuche". iPhone-Nutzer surfen zum App Store, für Blackberry und Nokia S60-Handys stellt Google entsprechende Downloads unter m.google.com zur Verfügung.
Der Test
Die Nutzung gestaltet sich einem ersten Test auf dem iPhone 3G einfach und flexibel. Wer die Google Mobile-App herunterlädt und das Programm startet, ruft die Suche im unteren Funktionsmenü auf. Per Knopfdruck auf ein Mikrofonsymbol aktiviert der Nutzer die stimmbasierte Suche. Danach spricht der Anwender mit dem Handy am Ohr oder vor sich seinen gewünschten Text ein. Wird die Suche nicht durch Hintergrundlärm gestört, erzielt man erstaunlich gute Ergebnisse.

Abfrage per Cloud-Service
Bei deutschen Dialekten gestaltet sich die Suche wahrscheinlich schwieriger. "Wenn sie tiefes Sächsisch sprechen, wird es anfangs möglicherweise etwas schwierig", sagte Wieland Holfelder von Google. "Auf lange Zeit trainiert sich das System aber selber".
Technisch erfolgt die Sprachsuche über eine Google Cloud-Abfrage. Dazu werden die wichtigsten Elemente der Audioquelle analysiert und passende Wörter und Silben im Suchindex herausgefiltert. Ein entwickeltetes Sprachmodell findet anschließend den wahrscheinlichsten Ausdruck.
Google speichert Sprachdateien auf seinen Servern, was automatisch die Frage nach dem Datenschutz aufkommen lässt. Bedenken gegen die Anwendung lässt Holfelder allerdings ins Leere laufen. "Die Sprachsamples werden komplett anonymisiert eingesprochen", sagte der Google-Entwickler. Auch werde keine Verbindung zur IP-Adresse des Nutzers hergestellt. Eine Suche nach dem "Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz" sollte für den um Datenschutz besorgten Anwender demnach also unbedenklich sein.
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