Bundesdatenschutzbeauftragter warnt vor Missbrauch der Handy-Ortung
Datenschutz: Handy-Ortung möglicherweise gefährlich
Der Bundesbeauftragte für Datenschutz, Peter Schaar, warnt vor einem Missbrauch bei der Ortung von Mobiltelefonen. So könne nicht ausgeschlossen werden, dass Handy-Besitzer nichts von einer Ortung durch eine andere Person wissen. Schaar fordert, dass die unwissentliche Ortung sowohl gesetzlich als auch technisch unterbunden werden sollte.

Dabei verweist der Bundesdatenschutzbeauftragte auf den Paragraph 98 des Telekommunikationsgesetzes. In diesem heißt es, dass eine schriftliche Einwilligung des Handy-Besitzers für eine Ortung vorliegen muss. Die Ortsbestimmung dienstlich genutzter Telefone setzen eine Einwilligung vom Arbeitgeber voraus. Nach jeder fünften Ortung muss der Nutzer über eine SMS davon in Kenntnis gesetzt werden.
Doch auch Lücken enthält das Gesetz: "Wenn jemand fälschlicherweise für mich eine solche Erklärung abgibt, habe ich als Betroffener kaum eine Möglichkeit, herauszufinden, ob mein Handy geortet wird", sagt dazu Peter Schaar gegenüber der Zeitung Sonntag Aktuell. Der Datenschützer sieht eine mögliche Gefahr in der Erstellung eines Bewegungsprofils durch unseriöse Anbieter.
Ortsbezogene Dienst in vielen Programmen integriert
Die Ortung eines Mobiltelefons erfolgt vorwiegend über einen eingebauten GPS-Empfänger, aber auch über die Sendemasten des Mobilfunknetzes oder über öffentliche WLAN-Hotspots. Die Genauigkeit der Koordinaten liegt je nach verwendeter Technik zwischen 300 und zehn Metern.
Viele Programme für verschiedene Mobiltelefone nutzen die Ortungsfunktion, um ortsbezogene Dienste anbieten zu können. So zeigt zum Beispiel die Twitter-App für Android oder iPhone OS auf Wunsch auch den aktuellen Standort des Nutzers im veröffentlichten Tweet an. Der Browser Safari mobile auf dem iPhone kann ebenfalls nach einer Zustimmung des Nutzers ortsbezogene Daten auslesen. In Verbindung mit dem Push-Dienst MobileMe lässt sich der momentane Ort des Smartphones bei Verlust auf einer Karte anzeigen.
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Zitat: Mit der Handyortung für jeden X-beliebigen Neugierigen ist selbstverständlich auch der kriminellen oder auch der nur bereicherungsorientierten Nutzung Tür und Tor geöffnet. Wieder ein...
Mit der Handyortung für jeden X-beliebigen Neugierigen ist selbstverständlich auch der kriminellen oder auch der nur bereicherungsorientierten Nutzung Tür und Tor geöffnet. Wieder ein Hinweis, dass eine Regierung,...