Google verweigert Einsicht der Wlan-Daten
Google Street View: Ultimatum nur teilweise erfüllt
Google hat kurz vor dem Ablauf des Ultimatums des Hamburger Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar einen Teil der geforderten Informationen übermittelt. Dies teilte Johannes Caspar in einer Erklärung mit. Allerdings weigerte sich der Suchmaschinenriese vorerst die Festplatte mit den Wlan-Daten auszuhändigen.

Inhaltsverzeichnis
- 1Google verantwortlich
- 2Noch unklar, warum Google Daten gespeichert hat
- 3Gleiches mit Gleichem?
Das Ultimatum des Hamburger Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar war am 26. Mai ausgelaufen. Kurz zuvor hat Google einen Teil der geforderten organisatorischen und technischen Informationen übermittelt, schrieb Capar in einer Mitteilung. Die Festplatte mit den gesammelten Daten wollte Google wegen rechtlicher Bedenken allerdings nicht aushändigen.
Google verantwortlich
Die Auswertung der Antworten hat ergeben, dass künftig das amerikanische Unternehmen Google Inc. die datenschutzrechtliche Verantwortung trägt. Google Germany GmbH stellt zwar die Fahrzeuge, für den Rest seien die Amerikaner verantwortlich. Unter deren Zuständigkeitsbereich fällt damit auch der Einsatz der Hard- und Software bei den Street-View-Aufnahmen sowie die Fahrrouten.
Im Antwortschreiben habe Google erklärt, wie es zu der Erfassung privater Daten bei dem Wlan-Scan kommen konnte. So wurden bei der Wlan-Erhebung zunächst alle Inhaltsdaten der erfassten Funknetze gesammelt. Dies erfolgte mit der frei zugänglichen Software "Kismet". Anschließend arbeitete Google die Daten auf, indem es die Inhalte verschlüsselter Netze löschte und nur unverschlüsselte Inhalte speicherte. So war Google bereits seit 2008 vorgegangen. Inzwischen bezeichnete das Unternehmen dieses Vorgehen als Fehler. Google hat weitere Aufnahmen für Streetview vorerst gestoppt.
Noch unklar, warum Google Daten gespeichert hat
Nach wie vor ungeklärt ist, wozu weitere Merkmale wie SSID, Signalstärke, Verschlüsselungsmethode, Übertragungsprotokoll und Funkkanal überhaupt gespeichert wurden. Auch hat Google die Software zur Erfassung der Wlan-Netze bislang noch nicht geprüft, wie es der Hamburger Datenschutzbeauftragte gefordert hatte. Derzeit laufen Verhandlungen, wie dies möglichst schnell nachgeholt werden kann.
In einem Punkt allerdings kam Google den Forderungen Caspars nicht nach: Das Internetunternehmen händigte die Festplatte mit den gespeicherten Wlan-Daten nicht aus. Als Grund nannte Google rechtliche Bedenken: Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass auch Kommunikationsdaten gespeichert seien, die dem Fernmeldegeheimnis unterliegen. Die Weitergabe derartiger Nachrichten an Dritte stehe ausdrücklich unter Strafe. Deshalb könnten die Daten auch dem Hamburer Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit nicht herausgegeben werden.
Gleiches mit Gleichem?
Diese Auffassung teilt Caspar allerdings nicht. "Wir haben bereits vorab darauf aufmerksam gemacht, dass die gesetzlich eingeräumte Überprüfungsbefugnis der Aufsichtsbehörden nach dem Bundesdatenschutzgesetz auch die Inhalte des Post- und Fernmeldeverkehrs umfasst", sagte Caspar. Dies bestätigte ihm auch der Hamburger Generalstaatsanwalt Herrn von Selle. Daher sind dem Datenschutzbeauftragten keine Gründe ersichtlich, "uns weiterhin die Daten vorzuenthalten." Sollte die Weigerung im Zusammenhang mit den strafrechtlichen Ermittlungen stehen, dann solle Google dies mitteilen.
Links zum Thema
- Mitteilung des Hamburger Datenschutzbeauftragten
- Google Streetview Widerspruch
- Google Streetview Einspruch
