Wegen WLAN-Scanning

Datenpanne: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Google

Google könnten strafrechtliche Konsequenzen drohen. Die Hamburger Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen gegen den Suchmaschinenanbieter wegen der Speicherung von Nutzerdaten über seinen Dienst Street View eingeleitet.

Arbeiten bei Google: "Don't be evil" lautet das Motto des Suchmaschinenanbieters, doch die Fassade bröckelt. In Deutschland steht der Konzern immer wieder mit seinem Dienst Street View in der Kritik Bild: Google
Arbeiten bei Google: "Don't be evil" lautet das Motto des Suchmaschinenanbieters, doch die Fassade bröckelt. In Deutschland steht der Konzern immer wieder mit seinem Dienst Street View in der Kritik. Bild: Google

Die Street View-Kamerafahrten des Suchmaschinenanbieters Google könnten ein juristisches Nachspiel haben. Medienberichten zufolge hat die Hamburger Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen den Konzern eingeleitet. Allerdings ist noch nicht klar, wie weit die Ermittlungen gehen: Es handelt sich lediglich um einen Anfangsverdacht. 

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Die Hamburger Ermittler werfen Google vor, per WLAN-Scanning auch persönliche Daten gesammelt zu haben. Das hatte der Konzern am Wochenende auch in einem Blog-Eintrag zugegeben. Mit Hilfe seiner Street View-Fahrzeuge speicherte Google sogenannte Payload-Daten, das sind etwa Informationen über aufgerufene Webseiten oder auch E-Mails. Google entschuldigte sich für die Aufzeichnung und teilte mit, es habe sich um einen Fehler gehandelt. 

Datenschützer fordert Festplatte von Google 

Zuvor war bekannt geworden, dass Google Daten über WLAN-Netze aufzeichnet. Street View-Kamerafahrzeuge registrieren dabei die MAC-Adresse von Routern und den öffentlichen Namen von WLAN-Netzen (SSID). 

In dem Blog-Eintrag vom Wochenende hatte der Konzern auch erklärt, die gesammelten Nutzerinformationen löschen zu wollen. Doch Datenschützer verlangen zunächst eine genaue Untersuchung der Daten, um eine genaue rechtliche Bewertung vorzunehmen.

Wie die New York Times am Dienstag berichtete, fordert Hamburgs oberster Datenschützer Johannes Caspar die Herausgabe einer der Festplatten, auf denen sich gespeicherte WLAN-Daten befinden, bis zum 26. Mai. Sollten sich darauf wirklich persönliche Informationen - etwa in Form von E-Mails - befinden, könnten strafrechtliche Konsequenzen drohen.

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