Dienst startet erst, wenn alle Widersprüche umgesetzt sind
Street View: Google einigt sich mit Verbraucherschutzministerin
Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) und das Unternehmen Google haben sich heute über den umstrittenen Dienst Street View geeinigt. Google hat zugesagt, den dreidimensionalen Kartendienst in Deutschland erst zu starten, wenn sämtliche Widersprüche von Bürgern und Gemeinden umgesetzt sind.

Wer seine Privatsphäre schützen will, kann gegen die Veröffentlichung von Bildern seines Hauses bei Google Widerspruch einlegen. Der Internetkonzern muss dann die Wohnung, das Haus und den Garten vollständig unkenntlich machen. Selbst die gespeicherten Daten muss Google verpixeln. Dabei sind nicht nur Einsprüche einzelner Personen, sondern Sammelklagen ganzer Städte und Gemeinden möglich. So liegen bald wahrscheinlich vorformulierte Widerspruchslisten gegen Street View in vielen Rathäusern aus.
Auch Menschen ohne Internetzugang sollen Widerspruch einlegen können
"Privates muss privat bleiben", erklärte Bundesministerin Aigner nach dem Treffen. "Wer nicht auf dem Präsentierteller der digitalen Welt landen will, kann jederzeit Widerspruch einlegen und seine Daten löschen lassen." Dass auch Menschen, die keinen Zugang zum Internet haben, die Widerspruchsmöglichkeiten nutzen können, sei ein besonderes Anliegen von Aigner.
Wer es vor der Freischaltung von Street View versäumt hat, sein Haus oder Wohnung unkenntlich zu machen, habe auch danach die Möglichkeit das nachzuholen und Widerspruch bei Google einzulegen. Google arbeite zudem an einem Verfahren, um Verwechslungen zu vermeiden, sodass Bürger das korrekte Bildmaterial bestimmen können, heißt es in einer Mitteilung des Ministeriums. Gemeinsam mit kommunalen Spitzenverbänden werde Google ein geeignetes unbürokratisches Verfahren erarbeiten.
Die Einigung stellt einen weiteren Erfolg für Google, dem lange Streitigkeiten mit Datenschützern vorausgegangen waren, dar. Erst gestern entschied der Bundesgerichtshof, dass Googles Bildersuche legal ist.
Links zum Thema
- Mitteilung des Verbraucherschutzministeriums
- Google Streetview Einspruch
- Google Streetview Widerspruch
