Oberster Gerichtshof stärkt Google den Rücken

Sieg für Google: Bildersuche im Internet legal

Der Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass Google mit seiner Bildersuche keine Urheberrechte verletzt. Damit können Google sowie andere Suchmaschinen den Dienst weiter anbieten, bei dem Vorschauen auch urheberrechtlich geschützte Werke anzeigen.

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Die Bildersuche funktioniert folgendermaßen: Über eine textgesteuerte Bildsuchfunktion kann der Nutzer durch die Eingabe eines Suchbegriffes nach Abbildungen suchen, die Dritte im Zusammenhang mit dem Suchwort ins Internet gestellt haben. Die gefundenen Bilder werde in einer Trefferliste in verkleinertem Format angezeigt, so genannte Thumbnails. Zudem sind die Bilder mit der Originalquelle verlinkt, in der die Bilder in Originalgröße zu finden sind. 

Die Künstlerin wollte über Google gefunden werden

Dagegen hat eine Künstlerin geklagt, die ihre Kunstwerke auf ihrer Homepage zeigt. Im Februar 2005 bemerkte sie, dass bei der Eingabe ihres Namens in der Bildersuche ihre Werke erschienen. Sie forderte eine Unterlassung. Die Klägerin scheiterte bereits in zwei Instanzen in Jena und Erfurt, dennoch gab sie nicht auf und zog vor den Bundesgerichthof. 

Dieser wies nun ebenfalls ihre Revision zurück. Der BGH konnte keine Verletzung des Urheberrechts feststellen. Zwar habe die Klägerin Google nicht ausdrücklich die Nutzung ihrer Bilder in der Vorschau erlaubt, allerdings habe sie selbst zugelassen, dass Google ihre Homepage findet. Sie hatte die Möglichkeit, Google daran zu hindern, nicht genutzt.

Bitkom begrüßt Urteil: Verbot hätte Internet deutlich eingeschränkt

Das Gericht hat weiter bekannt gegeben, dass Google nicht für Bilder haftet, die Dritte rechtswidrig im Internet veröffentlicht haben, solange Google der Rechtsbruch nicht bekannt ist. Der Hightech-Verbands Bitkom begrüßte das Urteil des Bundesgerichtshofs. "Ein Verbot der Bildersuche hätte die Nutzbarkeit des Internets deutlich eingeschränkt", sagte Präsidiumsmitglied Volker Smid.

Eine Abschaltung der Bildersuche wäre nicht im Sinne vieler Urheber, etwa Fotografen, gewesen, die das Internet zur Vermarktung ihrer Bilder nutzen. Sie profitierten davon, dass potentielle Kunden über die Suchmaschinen ihre Angebote finden können. Bitkom weist daraufhin, dass Homepage-Betreiber bei Bedarf ihre Seiten so einstellen können, dass Bilder von Suchmaschinen nicht gefunden werden. Inhaber von Bildrechten können den Anbietern von Suchmaschinen zudem mitteilen, dass sie keine Wiedergabe ihrer Bilder wünschen. Das Urteil des BGH stellt einen wichtigen Sieg für den Internetriesen Google dar, der derzeit stark unter der Kritik von Datenschützern steht

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