Justizsenat will Gesetzesinitiative in Bundesrat einbringen
Google Street View: Hamburg will Google bremsen
Die kleinen Autos mit den Kameras auf dem Dach filmen ganze Straßenzüge und stellen sie ins Internet. Google Street View ist der bekannteste und am häufigsten kritisierte Anbieter, aber auch nicht der einzige. In einer Selbstverpflichtung verpixelt Google zwar sämtliche Gesichter und Autokennzeichen. Till Steffen, Hamburger Justizsenator der Grün Alternativen Liste (GAL) fordert dagegen eine verbindliche gesetzliche Regelung.

Bislang galt lediglich eine freiwillige Selbstverpflichtung. Diese reiche allerdings nicht, so Steffen. "Wir wollen die Persönlichkeitsrechte schützen und Informations- und Widerspruchsrechte verpflichtend machen", sagte Justizsenator Till Steffen.
Daher solle ein neues Gesetz die Lücken im Bundesdatenschutzgesetz schließen. Steffen plant eine Initiative im Bundesrat. "Auf die freiwillige Selbstverpflichtung von Google ist kein Verlass. Hier erlegt sich das Unternehmen freiwillige Regeln auf, dort sammelt es Daten über private WLAN-Netze, die die Nutzer verschlüsseln, weil sie nicht für die Allgemeinheit bestimmt sind", sagte Steffen mit Verweis auf die letzte Woche bekannt gewordene Erfassung von Wlan-Netzen durch Google Street View.
Bei Verstößen droht ein Bußgeld von 50.000 Euro
Konkret stellt der Justizsenator folgende Forderungen:
- Unternehmen sollen Gesichter und Kfz-Kennzeichen unkenntlich machen, bevor die Bilder ins Internet eingestellt oder im Rahmen eines anderen Dienstes wie zum Beispiel einem Navigationssystem genutzt werden,
- Unternehmen müssen nicht-anonymisiertes Rohdatenmaterial innerhalb eines Monats nach Datenübertragung und Bereitstellung im Internet löschen,
- Unternehmen müssen einen Monat vor dem systematischen Abfilmen den Hamburgischen Datenschutzbeauftragten und die Öffentlichkeit informieren,
- abgebildete Personen, die neben der ohnehin verpflichtenden Unkenntlichmachung des Gesichts auch die Verpixelung der weiteren Abbildung ihrer Person (Statur, Kleidung) verlangen können, haben ein uneingeschränktes Widerspruchsrecht,
- Hauseigentümer und Mieter haben ein uneingeschränktes Widerspruchsrecht gegen die Abbildung des Gebäudes und damit Schutz vor Missbrauch.
Bei Verstößen müssen Unternehmen ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro zahlen. Google startete Street View im Jahr 2007 in den USA, inzwischen umfasst der Dienst Bilder von Städten aus 19 Ländern. In Deutschland sind die Street View Autos bereits seit 2008 unterwegs, der Dienst selbst aber wird noch nicht angeboten. Nach eigenen Angaben hofft Google Deutschlands Straßen noch dieses Jahr vollständig zeigen zu können.
Erst vergangene Woche hatten Datenschützer mehrere Länder eine Erklärung unterzeichnet, in der sie den Umgang mit persönlichen Daten bei Google Buzz scharf kritisierten.
Links zum Thema
- Google Streetview Widerspruch
- Mittelung des Justizsenators
- Google Maps Deutschland
- Google Streetview Einspruch
