Kontroverse Diskussion um weltweites Abkommen gegen Filesharer

ACTA: Entwurf des Anti-Piraterie-Abkommens veröffentlicht

ACTA: Entwurf des Anti-Piraterie-Abkommens veröffentlicht Bereits im März 2010 tauchte ein erster Entwurf des umstrittenen Anti-Piraterie-Abkommens ACTA im Internet auf. Nun veröffentlichte die Europäische Kommission offiziell den fast deckungsgleichen Entwurf des "Anti-Counterfeiting Trade Agreement". Kritiker sehen mit dem Abkommen die deutsche Gesetzeslage in Gefahr.

Die Europäische Union, die USA, Japan und sechs weitere Länder verhandelten seit 2007 das Anti-Piraterie-Abkommen hinter verschlossenen Türen. Durch das Abkommen soll gegen Urheberrechtsverletzungen und Produktfälschungen weltweit vorgegangen werden können.

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Kritiker befürchten, dass durch die ACTA Internetsperren gegen Urheberrechtsverletzungen durch die Hintertür durchgesetzt werden könnten. Netzsperren wurden in einem Januar-Entwurf bereits erwähnt, der eigentlich nicht für die Öffentlichkeit bestimmt war.

Transparenz zur Vorbeugung vieler Spekulationen

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sieht die Veröffentlichung der ACTA als einen Schritt in die richtige Richtung an, weil sie "unbegründeten Spekulationen und Befürchtungen vorbeugt". Gegenüber Heise online versicherte sie: "Besonders wichtig ist, dass im Verhandlungstext von ACTA keine Internetsperren vorgesehen sind."

"Internetsperren sind grundsätzlich der falsche Weg zur Bekämpfung von Urheberrechtsverstößen", meint die Ministerin weiter. "Das Kappen von Internetzugängen als schärfste Form des Sperrens dürfte bereits nach den deutschen verfassungs- und datenschutzrechtlichen Vorgaben unzulässig sein."

Abkommen könnte deutsche Gesetzeslage verändern

Auch auf eine kleine Anfrage der Grünen im Bundestag zeigte sich die Bundesregierung zuversichtlich. Im Antwortschreiben versichert sie, dass die ACTA keine Änderung der Gesetzeslage in Deutschland mit sich bringe. Auch soll die EU keine zivil- und strafrechtlichen Regelungen anstreben, die mit der deutschen Rechtslage nicht vereinbar seien.

Rechtswissenschaftler befürchten dennoch Änderungen der Gesetze vieler Länder. So sollen gesetzlich festgelegte Mindeststrafen bei Urheberrechtsverletzungen in der Europäischen Union und in Australien bisher kaum beleuchtet worden sein. In den USA gebe es keine Anstiftung oder Beihilfe zur Urheberrechts- und Markenrechtsverletzung. Diese wären aber Bestandteil des Anti-Piraterie-Abkommens.

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Im Forum diskutierenBeiträgeinsgesamt 2 Beiträge

In dem Zusammenhang interessant: www.netzwelt.de/news/90543-acta-demonstrationen-gegen-acta-11-02-deutschland-geplant.html - in den Kommentaren am Ende des Artikels ist auch der Link auf die Acta-Demo-Wiki-Seite zu...

Es ist ja schön wenn die Politik das ganze als Schritt in die richtige Richtung sieht. Dennoch sind diese Politiker Volksvertreter und haben (verdammt nochmal) den Willen des Volkes durchzusetzen.

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