Auskunfteien müssen Bewertungskriterien kostenlos offenlegen

Schufa: Neue Auskunftsrechte für Verbraucher ab April

Das neue Auskunftsrecht bei Bonitätsbewertungen für Verbraucher ist heute, den 1. April in Kraft getreten. Nach der Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes müssen Schufa und andere Auskunfteien von nun an einmal im Jahr kostenlos ihre Kriterien zur Bonitätsbewertung veröffentlichen. Damit erhalten Verbraucher erstmals Einblick in ihre Scoringwerte und können sich bei möglichen falschen Bewertungen wehren.

Diese Auskunft erfolgt nur auf Anfrage. Dafür erfahren Verbraucher erstmals, welche Daten eine Auskunftei über sie gespeichert hat, und welche Banken und Händler Daten an die Schufa gemeldet haben. Zudem erhält er seine Bonitätsnote bei der Schufa. Es wird nachvollziehbar, warum zum Beispiel ein Kredit abgelehnt wurde oder zu schlechteren Konditionen als dem Nachbarn gewährt wurde. Denn Banken, Onlinehändler oder Telekommunikationsanbieter schätzen anhand solcher Scorings die Bonität ihrer Kunden ein. Bei jedem Abschluss eines Mobilfunkvertrags, einem Hauskauf oder einer Kontoeröffnung fragen die Anbieter bei Auskunfteien nach, wie kreditwürdig der Kunde ist. Aber auch für Banken und Händler gelten strengere Auskunftspflichten: Sie müssen dem Verbraucher künftig offen legen, warum sie einen Kredit, Kauf oder Vertrag verweigern.

Berechnungsschlüssel bleibt unbekannt

Neu ist auch, dass Banken nicht mehr Kreditanfragen sondern nur abgeschlossene Verträge an Auskunfteien weierleiten dürfen. Was der Verbraucher allerdings noch immer nicht erfährt, ist der konkrete Berechnungsschlüssel, wie sich seine Bonitätsbewerbtung zusammensetzt.  Dieses Scoring gilt als besonders umstritten, weil hier bis zu 200 Merkmale in die Bewertung einfließen, darunter Verdienst, Alter, Beruf, Arbeitgeber, aber auch der Wohnsitz. Aber gegen falsche Angaben kann sich der Verbraucher nun zumindest wehren. Anlass der Neuregelung war eine Initiative des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv), der 2008 kritisierte, dass mehr als die Hälfte aller Scoringverfahren ungenaue Ergebnisse liefern, weil sie auf falschen Daten basieren.

Die größte Datenpool zur Beurteilung des aktuellen Zahlungsverhaltens in Deutschland ist die Schufa. Sie verfügt über insgesamt 433 Millionen Informationen über 65 Millionen Personen. Zu den Konkurrenten zählen unter anderem Arvato Infoscore, Bürgel und Creditreform.