Bitkom rät Erben, Online-Daten nicht zu vernachlässigen
Datenschutz: Was nach dem Tod von Hightech-Anwendern gilt
Versteckte Hinweise: Rund 50 Millionen Deutsche hinterlassen täglich im Web Spuren- beim Online-Banking, in Communitys und E-Mail-Accounts. Doch was geschiet mit ihren Daten, wenn sie sterben? Der Branchenverband BITKOM rät Hinterbliebenen zu einem offenen Umgang mit dem digitalen Nachlass, da sich im Internet wertvolle Informationen verbergen können.
Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM) hat einige Hinweise für den Umgang mit dem digitalen Nachlass für Erben veröffentlicht. Da das tägliche Leben sich immer mehr ins Internet verlagere, so zum Beispiel immer öfter Versicherungs-und Kreditverträge nur noch digitalisiert hinterlegt würden, sollten Hinterbliebende die Internet-Spuren des Verstorbenen nicht ignorieren. BITKOM ermutigt diese zu einem bewussten Umgang mit der digitalen Erbschaft, ebenso wie sie es mit einem Schriftstück tun würden.
Wichtige Informationsquellen
Die Einsicht von Daten auf dem PC oder Laptop des Verstorbenen ist explixit geregelt, so dürfen Erben diese lesen und, falls im Testament nicht anders festgelegt, über die weitere Verwendung verfügen. Für Online-Daten gilt die gleiche Regelung, Angehörige dürfen mit Vorlage der Sterbeurkunde und des Erbscheins auf die Profile und Benutzerkonten des Verstorbenen zugreifen und sich darüber hinaus vom Anbieter neue Passwörter zusenden lassen, um diese zu verwalten. Bei Communitys stehen ihnen unterschiedliche Möglichkeiten von einer Editierung bis zu einer Erhaltung des Profils für Trauereinträge zur Verfügung. Sie sollten aber in jedem Fall nach Angaben von BITKOM den Betreiber über den Tod informieren, sollte dieser nicht selbst auf sie zukommen.
Der Zugriff auf und die Verwendung von privaten Daten sollte laut BITKOM im Idealfall bereits im Nachlass geregelt sein- im Testament, Erbvertrag oder als seperate Verfügung. Dem Nutzer ist es möglich, seine digitalen Passwörter bei einem Notar oder einer spezialisierten Firma zu hinterlassen. Hier sollten im Vorfeld allerdings aus Sicherheitsgründen Vertrauen und Beweggründe vom Nutzer sorgfältig erwogen werden.

Ich stimme meinem Vorredner zu - ein wirklich interessanter, kleiner Artikel. Ich habe mir bisher ebenfalls noch keine Gedanken gemacht über dieses Thema, obwohl ich definitiv nicht wollen würde, das meine...
Interessanter Artikel. Denke nur das die meisten sich darüber keine Gedanken machen. Im Endeffekt wird das Internet im großen und ganzen eben als Unterhaltungsmedium gesehen.