Musiker erwirken Urteil gegen Platten-Label wegen Online-Verkauf ihrer Songs
Pink Floyd gegen EMI: Verkauf von Einzel-Songs rechtswidrig
Pink Floyd gegen EMI: Die Band-Legende siegte in einem Rechtsreit um die Vermarktung von Einzelsongs gegen ihr eigenes Platten-Label. EMI hatte gegen den Willen der Band einzelne Singles über iTunes im Internet verkauft. Erhebliche Kosten kommen nun auf das Major-Label zu.
Pop-Legende Pink Floyd hat den Rechsstreit gegen seinen Plattenkonzern EMI vor dem Hohen Gericht in London erfolgreich beendet. Das Urteil fiel zugunsten der Musiker aus. EMI hatte zuvor einzelne Lieder aus Pink Floyd Alben über den Online-Musikdienst iTunes verkauft. Da dies zuvor nicht im Plattenvertrag vereinbart gewesen war, klagte die Band.
Künstlerische Integrität versus Musikindustrie
In dem Prozess ging es um die zentrale Frage der Online-Vermarktung einzelner Singles Pink Floyds über das britische Platten-Label, bei dem die Musiker seit 1967 unter Vertrag stehen. EMI habe ohne Einverständnis der Band bekannte Songs aus den Alben Pink Floyds, unter anderen "The Dark Side Of The Moon" und "Another Brick In The Wall", zum Download über Apples iTunes angeboten. Die Band berief sich auf die künstlerische Integrität ihrer Alben in ihrem Plattenvertrag, die auch für den Online-Verkauf zu wahren sei. Die Band wolle ihr Gesamtwerk nicht zerstückelt sehen. Das Label hingegen vertritt den Standpunkt, dass die Vertragsklausel nur für physische Tonträger gelte.
Das Gericht entschied nach der Anhörung am Donnerstag zugunsten Pink Floyds und verfügte, dass EMI die Singles zukünftig nicht ohne Genehmigung der Künstler im Internet vermarkten darf. Auf das Major-Label kommen Prozesskosten in Höhe von 44.000 Euro zu. Ein weiterer Streitpunkt im Prozess waren die noch ausstehenden Tantiemen, die EMI seinen Musikern für den Online-Vertrieb ihrer Songs schulde. Nach Angaben britischer Medien fordere Pink Floyd eine Auszahlung von rund 11 Millionen Euro. Das Urteil zu diesem Streitpunkt wurde bisher nicht veröffentlicht.

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