Ab März 2010 klare Grenzen für Anbieter von 0180-Nummern

Service-Nummern: Ende der Willkür

Service-Nummern: Ende der Willkür Ab März 2010 tritt das überarbeitete Telekommunikationsgesetz mit neuen Regelungen für Preisgrenzen bei 0180-Rufnummern in Kraft. Handynutzer zahlen nur pro Minute - und das unter Umständen nicht zu knapp. Bei den weiteren Mehrwert-Rufnummern bleibt alles beim Alten.

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Ab heute, den 1. März 2010, gelten neue Tarif-Grenzen für Anbieter von Mobilfunk- und Service-Hotlines: Nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG) müssen Gebühren bei 0180-Nummern für Hanynutzer explizit angegeben werden und dürfen eine Obergrenze von 42 Cent nicht überschreiten. Die neuen Regelungen setzen der Willkür der Anbieter, vor allem bei Telefonaten vom Handy aus, ein Ende.

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Klare Grenzen für Anrufe vom Handy aus

Wer zukünftig eine Nummer mit der Vorwahl 0180 wählt, darf mit einem genau ausgewiesenen Minutenpreis rechnen. Je nach Vorwahl entscheidet die erste Ziffer über den Preis, den sich Verbraucher und das angewählte Unternehmen teilen. Bei Anrufen aus dem Festnetz zahlen Verbraucher bei der Nummer 0180-2 sechs Cent, bei der 0180-3 neun Cent sowie 20 Cent bei der 0180-4. Für Handynutzer liegt die Preisobergrenze nun bei 42 Cent pro Minute bei beliebiger Netzwahl. Willkürlich berechnete Unsummen und Ungewissheit bei den Anrufen vom Handy aus sollen hiermit der Vergangenheit angehören.

Die Regelungen für alle weiteren Mehrwert-Rufnummern bleiben bestehen. So sind 0800-Service-Nummern weiterhin kostenfrei. 0137-und -33-Nummern sind üblicherweise Gewinnspiel-Hotlines von Fernsehsendern. Hier gilt ebenfallls die Abrechnung pro Minute und pro erster Ziffer nach der Vorwahl für Anrufe aus dem Festnetz. 0900-Premiumdienste sind kostspielig und unterliegen nach dem TKG bestimmten Höchstgrenzen. Diese liegen bei drei Euro pro Minute und werden automatisch nach 60 Minuten beendet. Auskunftsnummern mit der Vorwahl 118 müssen vom Anbieter mit detaillierten Minutenpreisen ausgewiesen werden. Für die Vermittlung von Gesprächen fallen zusätzliche Kosten an.

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