Rechtsinformatiker Nicolaus Fargó erstellt Gutachten zu Street View
Gutachten: "Google Street View datenschutzrechtlich unbedenklich"
"Google Street View ist in der momentan geplanten Ausgestaltung datenschutzrechtlich unbedenklich", sagt Nicolaus Fargó, Professor am Institut für Rechtsinformatik an der Leibnitz Universität in Hannover. Sein Gutachten stärkt dem Suchmaschinenanbieter den Rücken.
Inhaltsverzeichnis
- 1Street View wird seit Monaten kritisiert
- 2Es werden keine personenbezogenen Daten verarbeitet
- 3Google bietet Widerspruchsmöglichkeit an
Street View wird seit Monaten kritisiert
Seit Monaten wird Googles Erweiterung für den Kartendienst Maps stark kritisiert. Ob Verbraucherschutzministerium, Justizministerium oder diverse Datenschützer: Sie alle sind gegen Googles Datenschutzpolitik, weil Street View den Daten- und Persöhnlichkeitsschutz verletzen soll. Der Rechtsinformatiker Nikolaus Fargó von der Leibnitz Universität in Hannover sieht die dreidimensionalen Panorama-Bilder weder aus Sicht des Daten- noch aus Sicht des Persönlichkeitsschutzes als bedenklich an.
Wenn Google Gesichter von Personen, Firmenschilder und Kfz-Kennzeichen weitgehend unkenntlich macht, wie derzeit geplant, dann ist der Dienst in Deutschland datenschutzrechtlich unbedenklich. Zu diesem Schluss kommt das Rechtsgutachten, das Nikolaus Forgó für Google angefertigt hat.
Es werden keine personenbezogenen Daten verarbeitet
Forgó zweifelt in seinem Gutachten an, dass durch die Abbildung von Personen und Kraftfahrzeugen in Google Street View überhaupt personenbezogene Daten unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen erhoben, verarbeitet oder genutzt werden. Er argumentiert, die automatisierte Verarbeitung von Daten beziehe sich bei Street View gerade nicht auf Personen, sondern auf die abgebildeten Landschaften. Lediglich Abbildungen von Hausfassaden würden von Google über Geoinformationen referenziert. Dabei handle es sich um reine Sachdaten, nicht um personenbezogene Daten.
Google bietet Widerspruchsmöglichkeit an
Dabei könne in Einzelfällen das Interesse einer Person durchaus überwiegen, beispielsweise wenn sie in einer kompromittierenden Situation abgelichtet wird. Dafür müsse Google den Betroffenen ein Widerspruchsrecht einräumen, heißt es in dem Gutachten. Da Google eine entsprechende Widerspruchsmöglichkeit angekündigt hat und Gesichter sowie Autokennzeichen automatisiert unkenntlich machen will, ist Street View dem Gutachten zufolge nach deutschem Recht zulässig. Taucht eine nicht unkenntlich gemachte Person oder ein Autokennzeichen auf, soll jeder Nutzer dies melden können. Google will die Bilder dann in kurzer Zeit unkenntlich machen.

Im Forum diskutierenBeiträgeinsgesamt 4 Beiträge
Streetview ist rechtlich völlig unbedenklich, jeder darf häuser fotografieren und ins internet stellen.
Irgendwie nicht überraschend, dass ein Gutachten im Auftrag der Google Germany GmbH zu diesem Ergebnis kommt (siehe iri.uni-hannover.de/streetview.html).
"Taucht eine nicht unkenntlich gemachte Person oder ein Autokennzeichen auf, soll jeder Nutzer dies melden können. Google will die Bilder dann in kurzer Zeit unkenntlich machen." Wie...
Der Professor aus Hannover heißt "Nikolaus Forgó"...