Ansprüche der Verbraucher bei Umzug & Co.
DSL-Ratgeber: Sonderkündigungsrecht bei Internet-Verträgen
Wer umzieht oder pleite ist, muss seinen alten DSL-Vertrag nicht unbedingt weiterführen: Ein Sonderkündigungsrecht gewährt vielen Kunden das vorzeitige Austreten. Allerdings ist das oftmals Auslegungssache - und bedeutet häufig viel Stress für den Verbraucher.

Inhaltsverzeichnis
- 1Sonderkündigung oft einzelfallabhängig
- 2Nachbesserung bei mangelhafter Internet-Leitung einfordern
- 3Vor Kündigung eigene Infrastruktur kontrollieren
- 4Bandbreitenmessungen protokollieren
- 5Im Notfall Klage vor Gericht
Ein Mann nimmt ein Jobangebot aus dem Ausland an und muss deshalb seinen Wohnort wechseln. Der Tod einer Frau sorgt nicht nur für Trauer bei den Angehörigen, sondern auch für weitere Belastungen: Die Familienmitglieder müssen sich um das Erbe der Frau kümmern, auch um den hinterlassenen Haushalt.
In all diesen Fällen sollten Betroffene auch überlegen, was mit dem DSL-Anschluss geschieht, sofern einer vorhanden ist. Denn bei der Verlegung des Wohnortes beispielsweise kann die Internet-Leitung im alten Haushalt häufig nicht mehr in Anspruch genommen werden. Wenn aber der Vertrag mit dem Provider noch weiter läuft, kommen unnötige Kosten auf die Verbraucher zu.
Sonderkündigung oft einzelfallabhängig
Die gute Nachricht: Wenn ein wichtiger Grund vorliegt, besteht für den Verbraucher ein Sonderkündigungsrecht, das auch bei Telekommunikationsverträgen gilt. Das räumt der Staat im Bürgerlichen Gesetzbuch ein. Dort heißt es in Paragraph 626: "Das Dienstverhältnis kann von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Dienstverhältnisses nicht zugemutet werden kann."
Einen Freibrief zu kündigen, wann immer er es für richtig erachtet, erhält der Verbraucher damit aber nicht in die Hand. "Wann ein wichtiger Grund besteht, bedarf der Einzelfallentscheidung", sagt Kilian Kost von der Rechtsanwaltskanzlei Wilde Beuger & Solmecke in Köln. Entsprechende Regelungen seien entweder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Provider zu finden - oder die Anbieter kommen dem Kunden entgegegen, ohne das Sonderkündigungsrecht extra schriftlich festgehalten zu haben, sagt der Experte für Telekommunikationsrecht. "Die Provider akzeptieren erstaunlich viel aus Kulanzgründen", berichtet Kost.
Bei Inlandsumzug Lage komplexer
Auch bei der Privatinsolvenz räumen die Provider in den AGBs häufig ein vorzeitiges Kündigungsrecht ein, sagt der Rechtsanwalt. Gleichwohl liegt in solchen Fällen kein wichtiger Grund vor, den Vertrag vorzeitig und ohne, dass weitere Kosten entstehen, verlassen zu dürfen. "Der übliche Weg wäre es, dem Verbraucher die Restlaufzeit in Rechnung zu stellen", sagt Julia Rehberg, Juristin bei der Verbraucherzentrale in Hamburg. Weil sich aber aus der Konkursmasse des insolventen Haushaltes häufig kaum noch etwas holen ließe, würden die DSL-Anbieter dem Verbraucher bei Privatinsolvenz meist entgegenkommen, erläutert Kost.
Während beim Umzug ins Ausland die Chancen steigen, eine außerordentliche Kündigung durchzusetzen, ist die Sachlage beim Umzug im Inland schwieriger. "Ob in diesem Fall ein wichtiger Grund vorliegt, außerordentlich zu kündigen, hängt von der Versorgung vor Ort ab", sagt Kilian Kost. Sprich: Kann der alte Provider am neuen Wohnort einen Internet-Anschluss schalten, sieht es schlecht aus mit dem vorzeitigen Austreten aus dem Vertrag. Wenn nicht, könne aber durchaus außerordentlich gekündigt werden, so der Jurist.
