EPIC reicht Beschwerde bei Kartellbehörde FTC ein

Google Buzz: Bürgerrechtler fordern strafrechtliche Konsequenzen

Google Buzz: Bürgerrechtler fordern strafrechtliche Konsequenzen Amerikanische Bürgerrechtler haben eine Beschwerde gegen den neuen Google-Dienst Buzz eingereicht. Die Vorwürfe könnten strafrechtlich relevant sein, denn Datenschützer behaupten, die US-Gesetze gegen das unerlaubte Abhören elektronischer Kommunikation würden durch den Google-Dienst verletzt.

Beschwerde bei Kartellbehörde eingereicht

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Das Zentrum für elektronischen Datenschutz "Electronic Privacy Information Center" (EPIC) bemängelt, dass Nutzer von Googles E-Mail-Dienst Googlemail automatisch auch bei Buzz registriert werden. Dagegen müsse die Kartellbehörde FTC vorgehen, forderten die Datenschützer.

Google war bereits kurz nach dem Start des neuen Angebots am 9. Februar 2010 in die Kritik geraten. Wenn sich ein Google Mail-Anwender das erste Mal nach der Freischaltung für Buzz in sein Google-Konto einloggte, suchte Googles Soziales Netzwerk automatisch nach bestehenden Kontakten aus dessen E-Mail-Konto. Anschließend wählte der Dienst die Kontakte aus, mit denen der Anwender regelmäßig in E-Mail-Kontakt stand und trug sie in die Freundesliste des Konto-Inhabers ein.

Falls der Anwender ein öffentliches Profil erstellt hatte, konnte jeder andere Buzz-Nutzer einsehen, mit wem der Betroffene regelmäßigen Schriftverkehr hat - weil alle bestehenden Buzz-Kontakte öffentlich sichtbar sind. Dazu müssen Profilbesucher sich allerdings auf der Freundesliste des Konto-Inhabers befinden. Ärgerlich: Einträge auf der Freundesliste erfolgten ohne Freigabe durch das betroffene Buzz-Mitglied, der Anwender konnte unerwünschte Kontakte lediglich nachträglich aus der Liste entfernen.

Google hat sich inzwischen für dieses Vorgehen entschuldigt und beispielsweise das "Auto-Following" deaktiviert. Seit letztem Wochenende werden den Buzz-Nutzern die E-Mail-Kontakte nur noch vorgeschlagen.

Eric Schmidt kommentiert Datenschutz auf dem MWC

EPIC hat aber weitere Forderungen: Nutzer des E-Mail-Dienstes müssten schon vor ihrer Registrierung um Zustimmung gebeten werden. Nötig sei eine aktive Anmeldung zu dem neuen Dienst, erklärten die Datenschützer. Google-Chef Eric Schmidt erklärte nach Angaben der britischen Zeitung "Guardian" am Rande des Mobile World Congress in Barcelona, sein Unternehmen habe es verpasst, den Datenschutz in Buzz klar zu kommunizieren, daher habe es Konfusionen gegeben. Es sei aber kein Nutzer geschädigt worden, es seien keine E-Mail-Adressen oder persönliche Informationen veröffentlicht worden.

Buzz ist eine Mischung aus Twitter und Facebook, mit der Nutzer kurze Statusmeldungen samt Fotos, Videos und Links veröffentlichen können. Google versucht damit, ein eigenes soziales Netzwerk zu erschaffen. Buzz ist auch für Smartphones verfügbar.

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