Patronen-Hersteller Pelikan und Geha verlieren vor Gericht

Brother: Einstweilige Verfügung gegen Pelikan und Geha

Brother: Einstweilige Verfügung gegen Pelikan und Geha Der Druckerhersteller Brother hat gestern bekannt gegeben, dass das Landgericht Düsseldorf eine einstweilige Verfügung gegen Pelikan und Geha erlassen hat. Die Verfügung untersagt den beiden Unternehmen in Deutschland den Vertrieb von zwei Tintenpatronen-Typen für Brother-Geräte.

Patronen LC 980 und LC 1100 betroffen

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Die von der Gerichtsanordnug betroffen Tintenpatronen sind zu den Brother-Produkten LC 980 und LC 1100 kompatibel und tragen auch die gleiche Produktbezeichnung wie ihre Brother-Pendants. Die von Pelikan und Geha hergestellten Patronen verletzen nach Auffassung des Gerichts aufgrund ähnlicher Fertigung so genannte "Gebrauchsmuster". Ein Gebrauchsmuster muss - ähnlich wie ein Patent - gewerblich anwendbar und neu sein und auf einem erfinderischen Schritt beruhen.

Der japanische Hersteller Brother hatte erst am 22. November des Jahres 2009 hierzulande Schutzrechte zu diesen Tintenpatronen angemeldet. Vertrieben wurden die Patronen in Deutschland allerdings bereits seit Juli 2008. Die von Pelikan und Geha hergestellten Patronen standen vielfach zu günstigeren Preisen als die Originale von Brother in den Händlerregalen.

Außergerichtliche Einigung gescheitert

Nachdem eine außergerichtliche Einigung mit Pelikan und Geha gescheitert war, hat Brother nach eigenen Angaben im Dezember vergangenen Jahres eine einstweilige Verfügung gegen die beiden Unternehmen beantragt. Diese wurde nach Darstellung von Brother nun durch das Landgericht Düsseldorf erlassen, da zumindest in einem der beiden Fälle eine Verletzung der Schutzrechte glaubhaft gemacht werden konnte. Pelikan und Geha können allerdings noch Rechtsmittel gegen die einstweilige Verfügung einlegen.

In einem ähnlichen Verfahren hatten die Düsseldorfer Richter bereits am 22. Dezember 2009 zugunsten des japanischen Herstellers geurteilt. Vorausgegangen war ein vergleichbarer Streit zwischen Brother, Geha und Pelikan. Auch in diesem Fall ging es um Gebrauchsmuster-Rechte an Tintenpatronen, Gegenstand des Verfahrens waren die Brother-Produkte LC 970 und LC 1000.

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Die User haben es doch in der Hand.! Keine Drucker mehr von Brother kaufen und das Problem regelt sich von selbst.

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