Behörde verhängt Bußgelder gegen Werbetreibende
Bundesnetzagentur: 500.000 Euro Strafe für Call-Center
Die Bundesnetzagentur hat in sechs Fällen Bußgelder wegen unerlaubter Telefonwerbung verhängt. Die Behörde ahndet damit erstmals neben Verstößen gegen das Verbot von unerlaubter Telefonwerbung auch die Missachtung der Rufnummeranzeigepflicht bei Werbeanrufen.
Inhaltsverzeichnis
- 1Erste Bußgelder nach Inkrafttreten der Gesetzesänderungen
- 2"Die Vorschriften gelten ohne Ausnahme"
- 3Bußgelder wegen unerlaubter Telefonwerbung
- 4Bußgelder wegen Rufnummerunterdrückung
Erste Bußgelder nach Inkrafttreten der Gesetzesänderungen
Seit Inkrafttreten der Änderungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und des Telekommunikationsgesetzes (TKG) am 4. August des Jahres 2009 gelten Werbeanrufe ohne Einwilligung des Angerufenen und Werbeanrufe mit unterdrückter Rufnummer als Ordnungswidrigkeiten. Die nun verhängten Bußgelder wurden sowohl gegen die Auftraggeber der Werbeanrufe als auch gegen die ausführenden Call-Center verhängt. Damit wurden zwischen Dezember 2009 und Januar 2010 in insgesamt neun Verfahren Bußgelder in einer Gesamthöhe von 500.000 Euro verhängt.
"Die Vorschriften gelten ohne Ausnahme"
"Das ersichtliche Desinteresse einiger Unternehmen am seit langem gesetzlich bestehenden Verbot unerlaubter Telefonwerbung ist nicht akzeptabel. Die Vorschriften zu telefonischen Werbeanrufen gelten ohne Ausnahme", betont Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur. "Wettbewerbsvorteile auf Basis telefonischer Belästigung können Verbrauchern nicht zugemutet werden. Wir setzen mit diesen Bußgeldern ein deutliches Signal, dass wir Rechtsbruch nicht tolerieren. Gerade die beauftragten Unternehmen haben eine gesteigerte Verantwortung für die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften."
Bußgelder wegen unerlaubter Telefonwerbung
Die mit Bußgeldern belegten Unternehmen hatten in den konkreten Fällen unerlaubte telefonische Werbeaktionen ohne die ausdrückliche Einwilligung der Angerufenen durchgeführt - oder Call-Center mit der Durchführung der Werbeanrufe beauftragt. Betroffen waren dabei unterschiedlichste Dienstleistungen und Produkte aus den Bereichen Telekommunikation, Medien und Gewinnspiele.
Bei Verstößen gegen das Verbot der unerlaubten Telefonwerbung kann die Bundesnetzagentur nach dem UWG Bußgelder bis zu 50.000 Euro verhängen. Den gegenwärtigen Bußgeldbescheiden waren langwierige Ermittlungsarbeiten vorausgegangen. "Wir danken allen Verbrauchern, die sich mit gut dargelegten Beschwerden und Hinweisen an die Bundesnetzagentur gewandt haben", sagte Kurth. "Von Juli bis Dezember 2009 gingen hier über 28.000 Beschwerden allein wegen unerlaubter Telefonwerbung ein. Zahlreiche Ermittlungen laufen noch."
Bußgelder wegen Rufnummerunterdrückung
Außerdem wurde die Behörde in mehreren Fällen aktiv, in denen anrufende Call-Center oder das werbende Unternehmen keine oder eine falsche Rufnummer angezeigt hatten. Bei Werbeanrufen mit unterdrückter Rufnummer kann die Bundesnetzagentur Bußgelder bis zu 10.000 Euro verhängen.

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Bundesnetzargentur Formulare Eine Anzeige bei der Polizei kannste Dir sparen. Das wird sich eh verlaufen, da die jeder Staatsanwalt wegen geringfügigkeit einstellen wird. Wenn solche Anrufe...
ich habe seit 14 tage ununterbrochene belestigung von der nummer 0302111164508 jegend ein gewinnspiel wo meinen muss nicht locker zu lassen.ich habe mich jetzt bei der polizei erkundigt ob ich eine anzeige machen...
Ich bekomme immer wieder werbeanrufe mit unterdrückter Nummer. Wie und wo kann ich mich wehren?
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