Prüfstelle veröffentlicht Zahlen für das Jahr 2009

USK: Mehr Prüfverfahren, weniger Ego-Shooter

Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle hat ihre Bilanz für das vergangene Jahr vorgelegt. Demnach hat die Prüfstelle im Jahr 2009 insgesamt 3.100 Videospiele unter die Lupe genommen und dabei jeweils entschieden, mit welcher Altersfreigabe die Spiele in den Handel gelangen dürfen.

USK: Mehr Prüfverfahren, weniger Ego-Shooter
Die einzelnen Kennzeichnungen für Spiele entsprechen dem Alter ab dem sie freigegeben sind (Quelle: USK)

Inhaltsverzeichnis

  1. 1Viele Musikspiele und Casual Games
  2. 2Weniger Ego-Shooter auf dem Prüfstand
  3. 3Noch keine Prüfung von Online-Spielen

Viele Musikspiele und Casual Games

Gegenüber 2008 ist dies ein Zuwachs von 114 Verfahren, wofür nach Angaben der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) besonders die zahlreichen Musikspiele wie Guitar Hero sowie so genannte "Casual Games" beigetragen haben. Mehr als 80 Prozent aller geprüften Spiele enthielten eine Freigabe für die Altersklassen von null, sechs oder zwölf Jahren. In weniger als sieben Prozent der Prüfverfahren vergaben die Obersten Landesjugendbehörden keine Freigabe für Jugendliche.

Die USK ist in Deutschland die verantwortliche Stelle für die Altersfreigabe von Computerspielen. Spielehersteller können ihre Produkte bei der USK gegen Gebühr einstufen lassen. Dieses Verfahren führt zu einer der fünf Alters-Kennzeichnungen gemäß Jugendschutzgesetz - oder zur Verweigerung der Kennzeichnung. In solchen Fällen erfolgt vielfach auch eine Indizierung der Spiele durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien. Als Folge dürfen die Hersteller und Verkäufer die Spiele weder bewerben noch ausstellen, auch der Verkauf an Jugendliche ist untersagt.

Weniger Ego-Shooter auf dem Prüfstand

Allerdings vergab die USK für lediglich 1,1 Prozent der geprüften Titel keine Kennzeichnung - das entspricht rund 30 Spielen. In der Regel führten die Prüfer dabei Gewalt verherrlichende Spielinhalte als Begründung an. 2008 lag der Anteil der Freigabe-Verweigerung noch bei 1,4 Prozent. "Im letzten Jahr gab es einen weiteren Rückgang bei den Ego-Shootern", kommentierte Jürgen Hilse, Ständiger Vertreter der Obersten Landesjugendbehörden bei der USK. Die Zahl der Prüfverfahren für dieses Genre hat sich von 148 im Jahr 2008 auf nur 66 im Jahr 2009 mehr als halbiert. Der Anteil von Ego-Shootern bei den beantragten Prüfungen liegt damit bei nur 4,2 Prozent.

Die meisten zur Freigabe beantragten Produkte zählten nach Angaben der USK zu den Geschicklichkeits- und Denkspielen. Den Angaben der USK zufolge sind stationäre und mobile Konsolen mittlerweile die vorherrschenden Spieleplattformen in Deutschland. Der Anteil geprüfter PC-Spiele lag hingegen bei unter 40 Prozent. Seit Gründung der USK im September 1994 wurden 26.600 Prüfverfahren abgeschlossen.

Noch keine Prüfung von Online-Spielen

Die USK nutzte die Veröffentlichung ihrer Jahresbilanz auch dazu, um auf die problematische Gesetzeslage für die Prüfung von Online-Spielen aufmerksam zu machen. Nach eigenen Angaben kann die USK Internet-Titel derzeit nicht prüfen, da laut Jugendschutzgesetz immer ein Datenträger zur Prüfung vorliegen muss. "Gerade kleine Spiele, vermehrt aber auch größere Produktionen, werden nur noch online erscheinen", sagte USK-Geschäftsführer Felix Falk. Er sei aber zuversichtlich, dass sich die Situation im Zuge der derzeitigen Debatte um die Neufassung des Jugendschutz-Staatsvertrags ändern wird.

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