Software, Lizenzen und Verträge
Verkehrte Netzwelt: Besuch von Mr. Seltsam
Es ist wahrscheinlich noch nie passiert. Aber es könnte passieren. Und wenn es passiert, dann passiert es wahrscheinlich so: Ein Anwender liest beim Installieren eines Computer-Programms die Lizenzbedingungen - und klickt nicht auf "Akzeptieren". Was dann passiert, lesen Sie hier.

Denkwürdiger Auftritt im Empfangsraum eines großen Software-Hauses. Ein Herr kommt und wird von der Dame hinter dem Tresen freundlich begrüßt. "Was kann ich für Sie tun?" Der Herr zieht eine Schachtel mit dem weltberühmten Programm des Unternehmens aus der Tasche. "Ich möchte die Software zurückgeben, weil ich mit den Lizenzbedingungen nicht einverstanden bin. Bitte geben Sie mir mein Geld zurück."
Leicht irritiert meint die freundliche Dame am Empfang: "Da müssen Sie zum Laden gehen, in dem Sie das Programm gekauft haben." "Da war ich schon", sagt der Herr, "die haben mich zu Ihnen geschickt." Er ist fest entschlossen, sich nicht wieder wegschicken zu lassen.
So etwas war der Dame am Empfang noch nicht untergekommen. Für einen Moment spielt sie mit dem Gedanken, den Kollegen vom Sicherheitsdienst kommen zu lassen. Doch dann wählt sie seufzend die Nummer eines Managers der Rechtsabteilung und bittet diesen, sich des Herrn anzunehmen.
Eine Minute später gleitet ein gut gekleideter Mitdreißiger federnden Schrittes aus der Abteilung "Licences & Intellectual Property" heran, und fragte nach dem Anliegen des Herrn. Der erklärt es nochmal. "Ich akzeptiere den Lizenzvertrag dieser Software nicht. Ihre Firma behält sich alle Rechte vor, verpflichtet sich zu nichts, garantiert nicht für die Qualität und ich als Nutzer muss mich mit allem einverstanden erklären und bin nahezu rechtlos. Man muss froh sein, dass man das Programm überhaupt nutzen darf."
"Wir sichern uns damit ja nur rechtlich ab, das werden Sie verstehen", entgegnete der Manager. "Ihre Absicherung geht aber zu weit. Als Nutzer wird mir praktisch alles verboten. Überall heißt es: ist nicht gestattet, ist nicht berechtigt, ist untersagt, es verboten". Was darf ich als zahlender Kunde eigentlich noch?", entrüstet sich der Kunde.
"Nun, Sie dürfen bezahlen", denkt der Manager und schmunzelte in sich hinein. Das sagt er aber nicht, sondern er erklärt: "Da die Schachtel schon geöffnet ist, können wir das Produkt nicht zurücknehmen. Aber ich mache Ihnen ein Angebot. Sie bekommen einen Gutschein für die nächste Version unseres Programms, die in wenigen Monaten erscheint und noch mehr Funktionen bietet."
Der Herr merkt wohl, dass er gegenüber dem Software-Juristen auf verlorenem Posten steht, nimmt nach einigem Hin und Her widerwillig an und verlässt das Gebäude. "Den hätten wir verarztet", zwinkert der Manager der Dame am Empfang zu und federt wieder in sein Office. Eine Woche später flattert dem Unternehmen ein Brief ins Haus. Keine E-Mail, ein Brief. Er ist korrekt adressiert an die Abteilung "Licences & Intellectual Property". Darin heißt es:
Sehr geehrte Damen und Herren,
gerne würde ich Ihre Software auch in Zukunft benutzen. Wie schon mit Ihrem Mitarbeiter mündlich erörtert, kann ich aber leider den Lizenzvertrag in der von Ihnen vorgelegten Form nicht akzeptieren. Anbei finden Sie einen Vorschlag meinerseits für einen Vertrag, der für beide Seiten fair ist. Vielleicht wollen Sie den Vorschlag Ihren Rechtsexperten geben, die daraus einen schön juristisch formulierten Vertrag machen. Im Folgenden mein Entwurf:
Vielen Dank, dass Sie sich für mich als Kunden entschieden haben. Bitte lesen Sie den Vertrag genau durch. Sollten Sie mit den Bedingungen nicht einverstanden sein, kommt kein Kauf zustande.
1. Gewährleistung für die Qualität: Der Hersteller der Software gewährleistet uneingeschränkt, dass die Software genau so funktioniert wie in den Produktinformationen und der Werbung versprochen wird. Falls einzelne Funktionen fehlerhaft oder nicht vorhanden sind, hat der Kunde das Recht auf Rückgabe oder Preisminderung.
Der Hersteller übernimmt die uneingeschränkte Gewährleistung für die Qualität des Produkts. Dies gilt auch für Qualität und Funktionsfähigkeit von Software-Modulen oder anderen Materialien (wie Cliparts, Formatvorlagen, Bildern oder Audiodateien), die der Hersteller auf seiner Webseite bereitstellt.
2. Kompatibilität: Weiterhin verpflichtet sich der Hersteller, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, dass die Software mit den marktüblichen Hardware- und Software-Produkten anderer Hersteller störungsfrei zusammenarbeitet.
3. Fehler und Mängel: Sollten dem Hersteller Fehler oder Sicherheitslücken bekannt werden, so verpflichtet er sich, diese unverzüglich per Update über das Internet zu beheben.
4. Haftung: Der Hersteller haftet für Schäden, die dem Kunden durch Produktmängel entstehen, es sei denn, diese wären ohne Verschulden des Herstellers oder infolge höherer Gewalt entstanden.
5. Daten sammeln: Der Hersteller ist nicht berechtigt, andere als die für die Funktion des Programms unbedingt nötigen technischen Daten zu sammeln. Es ist ihm ferner strikt untersagt, diese Daten an Dritte weiterzugeben, auch nicht an Geschäftspartner. Sollte es im Einzelfall doch nötig sein, persönliche Informationen über den Nutzer einzuholen, ist es dem Hersteller untersagt, diese an einen anderen Standort des Unternehmens weiterzugeben, insbesondere, wenn dieser im Ausland liegt.
6. Werbung und E-Mails: Der Hersteller ist nicht berechtigt, dem Nutzer ohne dessen ausdrückliche Zustimmung E-Mails oder Werbung zu senden.
7. Registrierung und Aktivierung: Bei der Registrierung oder Aktivierung des Programms ist es dem Hersteller untersagt, persönliche Daten wie Adresse oder Telefonnummer vom Nutzer zu verlangen.
8. Lizenzen: Der Nutzer der Software hat das Recht, Kopien der Software auf maximal drei PCs zu installieren, solange diese nicht gleichzeitig genutzt werden.
9. Zehn Jahre Unterstützung: Der Hersteller verpflichtet sich, diese Version für mindestens zehn Jahre zu unterstützen. Dazu gehören neben Sicherheits- und Funktions-Updates auch die Bereitstellung von Hilfe- und Schulungsmaterialien. Es ist dem Hersteller untersagt, in einen Zeitraum von fünf Jahren eine neue Version auf den Markt zu bringen. Im Gegenzug erhält der Hersteller das Recht, für neue Software-Updates, die wesentliche Verbesserungen oder Erweiterungen der Funktionen zu bringen, Geld zu verlangen.
10. Gerichtsstand: Gerichtsstand ist jeweils der Wohnort des Käufers.
So weit der Brief des seltsamen Mannes, der im Softwarehaus schnell als "Mr. Seltsam" zu einiger Berühmtheit gelangt. Der Team-Manager der Rechtsabteilung lässt es sich nach Lektüre der Nachricht nicht nehmen, den Brief mit all den spaßigen Forderungen und Pseudo-Klauseln in einem Meeting vorzulesen. Das Gelächter ist im ganzen Haus zu hören.

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hehe nicht schlecht. Toll gemacht. :D
Klasse Artikel! BRAVO!!!!
Auch ich finde die "modifizierten AGBs" als Ausgangsbasis für eine nutzergerechte Version von AGs gar nicht so schlecht bis auf die schon vom letzten Kommentator genannte Klausel "keine neue Version innerhalb von 5...
Habe selten so gelacht. Wieviel Wahrheit doch in dem Brief steckt ist schon erschreckend. Leider nutzen die Verbraucher die Macht die sie besitzen nicht um solche Ungerechtigkeiten zu unterbinden. Getreu dem Motto:...
Ich will ja den schönen Artikel nicht torpedieren, aber es ist rechtlich durchaus möglich bei Software vom Kauf zurückzutreten, wenn einem die Lizenzbedingungen nicht zusagen. Der Verkäufer/Hersteller muss...