Gießener Gericht entscheidet gegen Rundfunkgebühren

Urteil: Keine GEZ-Gebühren für Computer

Urteil: Keine GEZ-Gebühren für Computer Mit dem neuen Urteil des Verwaltungsgerichts Gießen hat ein weiteres Gericht zu Ungunsten der Rundfunkgebühren für Computer entschieden. Geklagt hatte eine Optiker-Kette, die für ihre 650 Filialen jährlich knapp 43.000 Euro Gebühren an die Gebühreneinzugszentrale GEZ entrichten sollte.

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Optiker sollte 43.000 Euro jährlich zahlen

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In den 650 Filialen des Optikers steht je ein internetfähiger Rechner. Da die Geräte grundsätzlich für den Empfang von Radio und TV über das Internet geeignet sind, wird theoretisch eine monatliche GEZ-Gebühr von 5,52 Euro pro Gerät fällig. Entsprechend forderte die GEZ im Auftrag des Hessischen Rundfunks (HR) jährliche Gebühren von immerhin knapp 43.000 Euro für den Empfang von Fernseh- und Hörfunksendungen über das Internet vom Inhaber der Kette ein.

Da der Optiker die Computer nach eigenen Angaben nicht zum Konsum von Rundfunk oder Fernsehen nutzte, zog er vor Gericht. Nach Berichten des "Gießener Anzeigers" gaben die Richter am gestrigen Montag nach einer knappe Stunde Verhandlungszeit der Klage des Optikers aus Gießen gegen den HR statt. Unter Vorsitz von Richter Dr. Rainald Gerster entschied die neunte Kammer des Gerichts, dass die GEZ Gebühren nur dann einziehen darf, wenn nachgewiesen werden kann, dass der Rechner auch für den Rundfunkempfang bereit gehalten werde.

Das Gericht entschied damit im Sinne des Optikers. Die Begründung: Der Empfang der Rundfunkprogramme sei nur "eine untergeordnete" Funktion von Computern. Die Kammer entschied weiter, dass der HR hätte nachweisen müssen, dass der Computer zum Rundfunkempfang bereitgehalten worden sei, um Gebühren zu erheben. Dies sei der Rundfunkanstalt im vorliegenden Fall nicht gelungen.

Keine Grundsatzentscheidung

"Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig", sagt Gerichtssprecherin Sabine Dörr gegenüber dem "Gießener Anzeiger" und weist gleichzeitig dauf hin, dass es sich bei der Entscheidung um kein Grundsatzurteil handele. Dörr rechnet außerdem damit, dass die GEZ binnen Monatsfrist Berufung gegen den Bescheid einlegt. Auch Richter Gerster äußerte sich dem "Gießener Anzeiger" gegenüber entsprechend: "Ich denke, wir sind uns da einig, dass wir nicht die letzte Instanz sein werden". In diesem Fall wäre das nächste höhere Gericht der hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel.

Doch die Fälle, in denen ähnliche Klagen Erfolg haben, mehren sich. Erst im Dezember hatte das Landgericht Braunschweig mit gleicher Begründung einer Klägerin stattgegeben, die für ihren gewerblich genutzten Computer keine GEZ-Gebühren zahlen wollte.

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