Gießener Gericht entscheidet gegen Rundfunkgebühren
Urteil: Keine GEZ-Gebühren für Computer
Mit dem neuen Urteil des Verwaltungsgerichts Gießen hat ein weiteres Gericht zu Ungunsten der Rundfunkgebühren für Computer entschieden. Geklagt hatte eine Optiker-Kette, die für ihre 650 Filialen jährlich knapp 43.000 Euro Gebühren an die Gebühreneinzugszentrale GEZ entrichten sollte.
Optiker sollte 43.000 Euro jährlich zahlen
In den 650 Filialen des Optikers steht je ein internetfähiger Rechner. Da die Geräte grundsätzlich für den Empfang von Radio und TV über das Internet geeignet sind, wird theoretisch eine monatliche GEZ-Gebühr von 5,52 Euro pro Gerät fällig. Entsprechend forderte die GEZ im Auftrag des Hessischen Rundfunks (HR) jährliche Gebühren von immerhin knapp 43.000 Euro für den Empfang von Fernseh- und Hörfunksendungen über das Internet vom Inhaber der Kette ein.
Da der Optiker die Computer nach eigenen Angaben nicht zum Konsum von Rundfunk oder Fernsehen nutzte, zog er vor Gericht. Nach Berichten des "Gießener Anzeigers" gaben die Richter am gestrigen Montag nach einer knappe Stunde Verhandlungszeit der Klage des Optikers aus Gießen gegen den HR statt. Unter Vorsitz von Richter Dr. Rainald Gerster entschied die neunte Kammer des Gerichts, dass die GEZ Gebühren nur dann einziehen darf, wenn nachgewiesen werden kann, dass der Rechner auch für den Rundfunkempfang bereit gehalten werde.
Das Gericht entschied damit im Sinne des Optikers. Die Begründung: Der Empfang der Rundfunkprogramme sei nur "eine untergeordnete" Funktion von Computern. Die Kammer entschied weiter, dass der HR hätte nachweisen müssen, dass der Computer zum Rundfunkempfang bereitgehalten worden sei, um Gebühren zu erheben. Dies sei der Rundfunkanstalt im vorliegenden Fall nicht gelungen.
Keine Grundsatzentscheidung
"Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig", sagt Gerichtssprecherin Sabine Dörr gegenüber dem "Gießener Anzeiger" und weist gleichzeitig dauf hin, dass es sich bei der Entscheidung um kein Grundsatzurteil handele. Dörr rechnet außerdem damit, dass die GEZ binnen Monatsfrist Berufung gegen den Bescheid einlegt. Auch Richter Gerster äußerte sich dem "Gießener Anzeiger" gegenüber entsprechend: "Ich denke, wir sind uns da einig, dass wir nicht die letzte Instanz sein werden". In diesem Fall wäre das nächste höhere Gericht der hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel.
Doch die Fälle, in denen ähnliche Klagen Erfolg haben, mehren sich. Erst im Dezember hatte das Landgericht Braunschweig mit gleicher Begründung einer Klägerin stattgegeben, die für ihren gewerblich genutzten Computer keine GEZ-Gebühren zahlen wollte.

Das Verwaltungsgericht Münster hat einen Studenten von der Rundfunkgebühr für seinen internetfähigen Rechner befreit. Andere Gerichte teilen die Argumentation aber nicht. Ein Ende der Auseinandersetzung um die Gebühr für "neuartige Empfangsgeräte" ist noch nicht in Sicht.
In den USA legten Anwälte einen Artikel aus dem Online-Lexikon Wikipedia vor Gericht als Beweis vor. Ein Berufungsgericht sieht darin einen Formfehler und hob das Urteil auf. Beweismittel dürften nicht veränderbar sein.
Seit ihrer Einführung 2007 beschäftigt die GEZ-Gebühr für internetfähige PCs Verwaltungsgerichte. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bestätigte jetzt ein Urteil, das auch rein beruflich genutzte Computer als gebührenpflichtig betrachtet.
Das Brandenburgische Oberlandesgericht hat entschieden: Ebay darf die Konten gewerblicher Verkäufer sperren, wenn die Händler gegen die Anforderungen des Internetauktionshauses verstoßen. In solchen Fällen darf Ebay auch fristlose Kündigungen aussprechen.
Im Rahmen eines Urheberrechts-Prozesses hat das Frankfurter Amtsgericht entschieden, dass der Benutzer eines Internet-Zugangs nicht zwingend für die Folgen von Filesharing-Downloads einstehen muss, die über seinen Internet-Anschluss vorgenommen wurden. Geklagt hatte ein Frankfurter Musikunternehmen.
Für internetfähige Computer werden auch weiterhin GEZ-Gebühren fällig. Unabhängig davon, ob der Rechner zum Radio- oder Fernsehempfang genutzt wird oder ob er überhaupt einen Anschluss ans Internet besitzt. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden.
Niederländische Richter sehen auch in der zweiten Instanz im Samsung Galaxy Tab 10.1 keinen Verstoß gegen das iPad-Geschmacksmuster von Apple. Das Urteil könnte auch Auswirkungen auf Deutschland haben.





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insgesamt 6 BeiträgeJetzt hat es mich auch erwischt! Ein GEZler steht im Laden sieht den PC, sieht, dass man auf eBay Daten eingibt und zückt sein Formular. Der Hinweis, dass man weder jetzt noch in der Vergangenheit, noch in der...
Ich hatte gehofft das die GEZ gewinnt. Ich hätte dann auch ohne Kinder, Kindergeld beantragt. Begründung : Das Gerät dafür ist ja schon vorhanden
Nicht mal pauschal sollen die AbGEZocker bekommen. Das gesamte Medienkonzept sollte überdacht werden und die GEZ endlich mal abschafen. Wenn die Programme so toll sein sollten, dann wären sicherlich viele...
Die GEZ ist auf der einen Seite eine gute Idee, um hochwertiges Fernsehen für ALLE bereitzuhalten. Hier steckt aber meist schon der Fehler. Zum einen sind die Inhalte des ÖR-TV in den letzen Jahren immeer schlechter...
Ich finde, Teile dieses Artikels sind Satztechnisch mal echt schlecht: "Die Kammer entschied weiter, dass der HR hätte nachweisen müssen, dass der Computer...". Lieber Journalist: Nehmen sie sich doch ein paar...