Verbraucherrechte bei zu geringer Bandbreite
DSL-Ratgeber: Wenn die Internet-Leitung zu langsam ist
Bei Buchung eines DSL-Tarifs kann es häufig vorkommen, dass der Provider nicht die gewünschte Bandbreite liefert. Die Anbieter sichern sich gegen Beschwerden mit entsprechenden Klauseln ab - trotzdem ist der Verbraucher nicht machtlos.
Inhaltsverzeichnis
- 1Bandbreiten-Tests unzureichend
- 2Klage wegen zu geringer Bandbreite
- 3Verweis auf Geschäftsbedingungen
- 4Anbieter vor Vertragsabschluss kontaktieren
- 5Provider bieten auch flexible Vertragslaufzeiten
Bunte Werbeanzeigen auf den Webseiten der DSL-Anbieter versprechen Bandbreiten mit einer Geschwindigkeit von 50.000 Kilobit pro Sekunde, Kabel-Provider locken in einigen Regionen Deutschlands mittlerweile sogar mit 120.000 Kilobit pro Sekunde. Einen Anspruch auf eine bestimmte Geschwindigkeit des Anschlusses hat der Verbraucher grundsätzlich jedoch nicht, das gilt ungeachtet der gebuchten Bandbreite.
Denn die Provider sichern sich mit "bis zu-Regelungen" auf ihren Webseiten und in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ab. "1&1 DSL-HomeNet 6.000 besteht aus einem Telefonanschluss basierend auf dem IP/SIP-Protokoll und einem Internet-Zugang mit einer Download-Bandbreite von bis zu 6.016 kBit/s", heißt es etwa in den AGB von 1&1.
Bandbreiten-Tests unzureichend
Konkret: Wer statt einer Internet-Leitung mit etwa 6.000 Kilobit pro Sekunde nur die Hälfte bekommt, guckt erst einmal in die Röhre. Die verfügbare Bandbreite kann der Verbraucher etwa mit Online-DSL-Geschwindigkeitstests messen - doch solche Software liefert nur Annäherungswerte.
Faktoren wie fehlerhafte Einstellungen im Heimnetzwerk oder überlastete Webseiten verfälschen das Ergebnis zusätzlich. Deutliche, permanent vorliegende Abweichungen von der versprochenen Maximal-Bandbreite sollten dem Verbraucher dennoch zu denken geben, ob Probleme mit der Internet-Geschwindigkeit nicht beim Anbieter liegen.
Klage wegen zu geringer Bandbreite
Ohnehin: "Die 'bis zu-Regelungen' der Provider sind kein Persilschein für die Anbieter", sagt Thomas Hagen, Pressesprecher der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein in Kiel. Er verweist auf ein Urteil des Amtsgerichts Fürth aus dem Mai vergangenen Jahres.
Die Richter hatten damals die Frage zu prüfen, ob bei der Lieferung einer zu geringen Internet-Geschwindigkeit ein Recht auf Sonderkündigung für den Kunden bestehe. Geklagt hatte ein Verbraucher aus Nordbayern, der mit dem gelieferten Tempo an seinem Internet-Anschluss unzufrieden war und daher den DSL-Vertrag kündigte, beim Provider jedoch auf Ablehnung stieß. Vor Gericht bekam der Kläger allerdings recht.
Verweis auf Geschäftsbedingungen
Das Amtsgericht Fürth wies in seiner Urteilsbegründung darauf hin, dass das fehlende Tempo des Anschluss eine erhebliche Pflichtverletzung seitens des Anbieters darstelle. Der Verbraucher sei deshalb nicht auf die in der Regel für Internet-Verträge geltende Vertragslaufzeit von 24 Monaten angewiesen und könne vorher kündigen.
Der Provider begründete die Ablehnung der Kündigung mit dem Hinweis auf seine Allgemeine Geschäftsbedingungen. Dort habe gestanden, dass der Anbieter lediglich die am Ort maximal zur Verfügung stehende Bandbreite liefern müsse. Dies ließ das Gericht aber nicht gelten - mit der Begründung, dass der Kunde dadurch benachteiligt werde, weil er weiterhin für die höhere Bandbreite zu zahlen habe.


Bei der Suche nach dem richtigen DSL-Tarif hat der Kunde die Qual der Wahl. Neben der Frage nach der Internet-Geschwindigkeit machen vor allem die verwirrenden Preisangaben auf den Providerseiten eine Entscheidung schwer. Netzwelt bringt Licht in den DSL-Tarif-Dschungel.
Wenn der Vertrag beim Internet-Anbieter ausläuft, kommt ein Wechsel zu einem günstigeren Provider infrage. Zur Auswahl stehen mittlerweile auch Kabelnetzbetreiber, die mit hohen Bandbreiten und attraktiven Preisen locken. Ein relevantes Kriterium für den DSL-Wechsel können auch mitgelieferte Gratis-Hardware und Aktionsangebote der Anbieter sein. Netzwelt gibt einen Überblick der aktuellen Internet-Angebote.
Damit Datenpakete schneller durch die Internet-Leitung laufen, können Provider die Signallaufzeit verringern. Vor allem für Spieler ist dieser "Fastpath" genannte Dienst interessant. Doch nicht alle Provider bieten den Service an - und bei einigen Anbietern kostet die Leistung zusätzlich.
Wer den DSL-Anbieter wechselt, kann häufig viel Geld sparen. Um dabei Ärger zu vermeiden, sollten Verbraucher allerdings einige Regeln beachten - von der rechtzeitigen Kündigung bis zum Widerrufsrecht. Netzwelt klärt über Knackpunkte beim DSL-Wechsel auf.
Auf der Suche nach dem passenden Internet-Tarif stehen Verbraucher auch vor der Frage, welche Bandbreite die richtige ist. Vor Abschluss eines Vertrags sollten Interessenten deshalb ihr Surfverhalten hinterfragen. Schließlich benötigt nicht jeder Internet-Nutzer einen Turbo-Anschluss in den eigenen vier Wänden.
Wer umzieht oder pleite ist, muss seinen alten DSL-Vertrag nicht unbedingt weiterführen: Eine Sonderkündigungsrecht gewährt vielen Kunden das vorzeitige Austreten. Allerdings ist das oftmals Auslegungslage - und bedeutet häufig viel Stress für den Verbraucher.
Service war für die Provider lange Zeit ein Fremdwort. Doch mittlerweile kommen viele Anbieter ihren Kunden bei Problemen mit der Internet-Leitung entgegen. Für Verbraucherschützer besteht aber nach wie vor Handlungsbedarf - und nicht alle Serviceleistungen sind gratis. 





Beiträge
insgesamt 8 Beiträge@Pudellocke Bist wahrscheinlich selbst einer von den Abzockern und hockst irgendwo im Büro mit nem Mikro vorm Schädel, wimmelst "arme unschuldige Verbraucher" ab und lachst dir hinterm Rücken nen Ast...
Zitat: Sind auch bei 1und1. 6000der Leitung bezahlen wir und bekommen 1800 an guten Tagen. An schlechten noch darunter. Das tolle ist: wir bezahlen 30Euro dafür. Für 5 Euro mehr bieten sie die...
Zitat: Leider ist die Versorgung gerade im Upload seit zwei Monaten bei nahe null von versprochenen 256 KBit/s. Ein Anbieterwechsel ist nicht möglich, kein anderer vorhanden. ...
Mein Gott. Immer die armen über den Tisch gezogenen Verbraucher. Zu dumm die systemsteuerung zu finden, eine WLAN-Verbindung aufzubauen und knallen sich den rechner mit allem "Sicherheitsmüll" zu. Aber die Böse...
Zitat: Hallo! Hab nun schon seit einem halben Jahr Probleme mit meinem DSL-Anschluss bei 1&1. Ich wohne in Dresden in einem Neubaugebiet. Habe einen "bis zu 16.000 kbit/s" Vertrag....