13,65 Euro Sonderabgabe pro Computer

Urheberrecht: Branche einigt sich auf PC-Abgabe

Urheberrecht: Branche einigt sich auf PC-Abgabe Die Computerhersteller haben sich mit den Verwertungsgesellschaften auf eine Urheberrechtsabgabe für Rechner geeinigt. Für PCs mit Brenner werden 13,65 Euro fällig, die Regelung gilt rückwirkend ab dem Jahresbeginn 2008. Die Branche plant nach Angaben des Bitkom, die Kosten an den Verbraucher weiterzugeben.

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Inhaltsverzeichnis

  1. 1Geteiltes Echo auf Einigung
  2. 2Computer werden teurer
  3. 3Kleine PC-Hersteller unzufrieden

Wie erst jetzt bekannt wurde, haben sich die Zentralstelle für private Überspielrechte (ZPÜ) und der Bundesverband der Computerhersteller (BCH) bereits im Dezember auf eine Abgabe für kopierfähige Rechner geeinigt. Demnach müssen Computerhersteller rückwirkend zum 1. Januar 2008 bis zum Ende des Jahres 2010 pro PC mit eingebautem Brenner 13,65 Euro an die Verwertungsgesellschaft abführen. Für Computer ohne Brenner wird eine Gebühr in Höhe von 12,15 Euro fällig. Zur Abgabe kommt jeweils noch die Umsatzsteuer hinzu.

Der ausgehandelte Kompromiss sieht auch nachträglich Abgaben für Computer vor, die in den Jahren 2002 bis 2007 verkauft wurden. Die Überspiel-Gebühr beträgt für die Jahre 2002 und 2003 zusätzlich pro PC 3,15 Euro, und für die Jahre 2004 bis 2007 entrichten die Hersteller pro verkauftem Gerät 6,30 Euro. Während die Umsatzsteuer noch hinzu gerechnet wird, entfällt die Zahlung der Brennerabgabe in Höhe von 9,21 Euro für diesen Zeitraum, da diese schon entrichtet wurde.

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Geteiltes Echo auf Einigung

Mit dem erzielten Vergleich endet ein jahrelanger Streit zwischen der ZPÜ und dem BCH, zu dem unter anderem die Hersteller IBM, Acer und Sony gehören. Der BCH betont, die Hersteller würden mit dem Kompromiss "endlich die dringend benötigte Rechts- und Planungssicherheit erhalten." Gleichwohl sieht der Verband die Vereinbarung lediglich als Kompromiss an.

Die Verwertungsgesellschaften, die im ZPÜ organisiert sind, feierten die Übereinkunft hingegen als Erfolg. "Diese Einigung ist ein Durchbruch bei der Regelung der Vergütungen nach neuem Recht", heißt es in einer Pressemitteilung der ZPÜ, zu dem unter anderem die Gema, VG Wort und VG Bild-Kunst gehören. Die Verwertungsgesellschaften kassieren die Abgaben im Namen von Autoren, Künstlern und Produzenten und schütten diese nach Abzug der internen Kosten an ihre Mitglieder aus. Die Pauschale dient als Ausgleich für die Erstellung von Privatkopien.



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