Filesharing-Studie 2009: Die Abmahnwelle rollt

Mehr Abmahnungen gegen Gelegenheits-Downloader

Musikdownloads verdrängen Porno-Filme

Die Studie lässt die Frage offen, ob der Grund für die steigenden Abmahnungen in einer höheren Zahl an Urheberrechtsverletzungen oder am steigenden Interesse der Firmen und Anwälte an dem potenziell lukrativen Tätigkeitsfeld liegt.

Mehr als 60 Prozent aller Abmahnungen im letzten Jahr betrafen der Untersuchung zufolge Musiktitel oder Alben, während im Jahr 2008 noch über 50 Prozent der Abmahnungen aufgrund des Downloads von Filmen mit pornografischem Inhalt verschickt wurden. Deren Anteil ging auf gerade mal 15 Prozent zurück.

Abmahn-Statistik 2009
Abmahn-Statistik 2009: Fallzahlen und Einnahmen steigen. (Quelle: Verein zur Hilfe und Unterstützung gegen den Abmahnwahn e.V.)
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Insgesamt gehen die Studienbetreiber davon aus, dass die steigenden Fallzahlen den endgültigen Durchbruch von Filesharing-Abmahnungen als Massengeschäft signalisieren. Der Verein beobachtet die Szene seit Jahren und sieht schon lange nicht mehr allein den "arbeitsplatz- und verkaufsgefährdenden Raubkopierer" im Zentrum des Geschehens.

"Wir sehen im Jahr 2009 den Trend, dass Anwälte und Rechteinhaber immer häufiger Forderungen gegen Privatleute aufstellen, die lediglich ein Lied oder ein Album aus dem Internet laden", sagt Steffen Heintsch, Betreiber der Abmahnwahn-Dreipage, der an der Studie mitgewirkt hat. Der Verein geht von Forderungen von 175 bis 1.300 Euro pro Abmahnung aus. Außerdem weise die Studie darauf hin, dass nur 29 Kanzleien Urheberrechtsverletzungen bei immerhin 2.252 Werken verfolgen.

Abmahn-Statistik 2009
Abmahn-Statistik 2009: 29 Kanzleien verfolgen den Weg von 2.252 Werken. (Quelle: Verein zur Hilfe und Unterstützung gegen den Abmahnwahn e.V.)

Angesichts der neu angefachten Diskussion zu Internetsperren Ende letzten Jahres warnt der Verein davor, dass sich in Deutschland die rechtlichen Regelungen für Urheberrechtsverstöße im Jahr 2010 weiter verschärfen könnten und spricht von möglichen Strafen von bis zu 5.000 Euro. Betroffenen raten die Verbraucherschützer, sich in jedem Fall durch einen Fachanwalt beraten zu lassen.

Weitere Informationen

Wie geht's weiter? Zu diesem Thema haben wir eine redaktionelle Übersicht erstellt. Sie finden das Special zu Filesharing hier.

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