450.000 Abmahnungen wegen illegaler Downloads
Filesharing-Studie 2009: Die Abmahnwelle rollt
Mehr als 450.000 Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen verschickten deutsche Anwälte im Jahr 2009. Das geht aus einer Studie des Vereins zur Hilfe und Unterstützung gegen den Abmahnwahn e.V. hervor. Die Organisation wertete für ihre Untersuchung knapp 2.700 Datensätze von Betroffenen aus.
Während der Verein im Vorjahr 2008 noch von 250.000 abgemahnten Filesharern ausging, weisen die neuen Zahlen 453.000 Fälle aus und deuten auf ein rapides Wachstum des Abmahn-Wesens hin. Als Grundlage für die Studie dienten dem Verein Berichte in zahlreichen Verbraucherforen sowie Einträge in der eigenen Datenbank "Wer mahnt was ab". Rechtsanwalt Alexander Wachs aus Hamburg hält die Zahlen für durchaus plausibel. "Zum einen sind die Hürden für IP-Auskünfte im letzten Jahr merklich gesunken, zum anderen lassen sich immer häufiger Mehrfach-Abmahnungen beobachten", sagt Wachs.
Neben der zunehmenden Zahl der Forderungsschreiben wegen Internet-Downloads zeigt die Untersuchung vor allem, dass sich die Verteilung der abgemahnten Urheberrechtsverletzungen geändert hat. Nach Angaben der Studie stehen vor allem illegale Musikdownloads im Fokus der Abmahnungen. Im gleichen Zeitraum weist die Untersuchung eine Erhöhung der Zahl der abmahnenden Rechtinhaber von 110 auf 159 aus.
Verein vermutet 290 Millionen Euro Jahresumsatz
Der Verein geht anhand seiner Hochrechung davon aus, dass die beteiligten Kanzleien und Unternehmen im Jahr 2009 insgesamt 290 Millionen Euro mit Abmahnungen verdient haben. Bezüglich der erzielten Einnahmen zeigt sich Wachs skeptisch. Der Anwalt geht davon aus, dass lediglich 40 Prozent der Betroffenen den Zahlungsaufforderungen sofort nachkommen und hält einen Jahresumsatz von etwa 130 Millionen Euro für realistisch.
"Vielfach treffen die Abmahnungen auch Verbraucher, die die Forderungen aufgrund von Arbeitslosigkeit oder niedrigem Einkommen nicht begleichen können", sagt Wachs. Der Studie zufolge soll allein die Gesellschaft DigiProtect - Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH rund ein Drittel des Markts abdecken und im Jahr 2009 mit 161.100 Abmahnungen insgesamt 79,19 Millionen Euro verdient haben.

Einzelne Kanzleien sollen im Auftrag des Unternehmens binnen Jahresfrist zwischen drei und 31 Millionen Euro eingefordert haben. Digiprotect war für eine kurzfristige Stellungnahme nicht zu erreichen. Als abmahnfreudigste Kanzlei weist die Studie die Münchner Sozietät Waldorf mit 89.850 Abmahnungen im Jahr 2009 aus, die der Darstellung vehement widerspricht. "Die Zahl von knapp 90.000 durch unsere Kanzlei versendeten Abmahnungen ist völlig aus der Luft gegriffen, die realen Fallzahlen liegen deutlich niedriger. Erst recht gilt dies natürlich für die absurd hohe Schätzung der durch Rechteverletzer geleisteten Schadenersatzzahlungen", sagt Rechtsanwalt Björn Frommer, Partner bei Waldorf Rechtsanwälte.


Abmahnungen nach dem Vorbild der Musikindustrie - geht es nach den US-Pornoanbietern auf der XBiz-Konferenz, ist das ein adäquates Mittel gegen den Rückgang der Verkäufe. Sie sehen die Zeit gekommen, einige P2P-Nutzer für ihren Pornotausch abzumahnen.
Unbekannte versenden seit Mitte August 2009 bundesweit gefälschte Zahlungsaufforderungen per Post. Die Empfänger sollen angeblich Urheberrechtsverletzungen begangen haben und werden aufgefordert, einen Betrag von 167,20 Euro zu zahlen.
Eine Studie des Unternehmens Squaretrade zur Zuverlässigkeit von Notebooks zeigt: Jedes dritte Notebook weist innerhalb der ersten Jahre einen Defekt auf. Für die Untersuchung nahm das Unternehmen über drei Jahre hinweg insgesamt 30.000 Notebooks unter die Lupe. Squaretrade ist nach eigenen Angaben der größte unabhängige Garantie-Anbieter der USA.
Filesharing kann teuer werden: Bis zu 1.317 Euro forderten Rechteinhaber und ihre Anwälte für eine der fast 600.000 im Jahr 2010 versendeten Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen in Internet-Tauschbörsen.
In Deutschland könnten Nutzern, die mehrfach bemi illegalen Herunterladen von Filmen oder Musik erwischt werden, schon bald eine Sperrung ihres Internetzuganges drohen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie lässt entsprechende Modelle aus anderen Ländern in einer Studie vergleichen.
Am häufigsten wird das Filesharing von Songs, Spielfilmen und Pornos abgemahnt. Dabei sind die Zahlen im Vergleich zum Vorjahr deutlich gesunken. Im Schnitt lagen die Forderungen bei 682 Euro.
Viele Nutzer stellen sich die Frage, wie Abmahnanwälte und Polizei eigentlich an die IP-Adressen von Nutzern kommen - so ganz ohne Vorratsdatenspeicherung. Tatsächlich gibt es für Unternehmen einen gesetzlichen Spielraum, der es ihnen erlaubt, die IP-Adressen ihrer Kunden aus technischen Gründen zu speichern. Grund genug, sich die größten Anbieter einmal anzuschauen und die IP-Speicherfristen der größten Provider anzufragen.





Beiträge
insgesamt 4 BeiträgeDanke für die ausführliche und gehaltvolle Antwort! Unglaublich wer so alles mit Komplizenschaft des Staates im Namen von Urhebern Millionen-Geschäfte machen darf. Dass da einer noch glaubt, die Rechtslage...
Zitat: Geht das denn nicht eigentlich nur durch den Anbieter, der diese nur im Falle der Ermittlung schwererer Verbrechen weitergeben darf? Es war einmal ...... ...
Ich frage mich nur wie diese Kanzleien eigentlich an die Daten der Filesharer kommen? Geht das denn nicht eigentlich nur durch den Anbieter, der diese nur im Falle der Ermittlung schwererer Verbrechen weitergeben darf?
Jetzt wäre noch eine Nennung von Fachanwälten sehr interessant?