35.000 Beschwerden gegen umstrittenes Überwachungsgesetz
Bundesverfassungsgericht: Vorratsdatenspeicherung unter der Lupe
Am gestrigen Dienstag fand vor dem Bundesverfassungsgericht eine Anhörung zur umstrittenen Speicherpflicht für Telefon- und Verbindungsdaten statt. Knapp 35.000 Kläger haben Verfassungsbeschwerde gegen das seit 2008 geltende Gesetz eingereicht, darunter prominente Politiker wie Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger.
Inhaltsverzeichnis
- 1Telefon, Handy und E-Mail im Blick der Behörden
- 2Kritik von Verbänden und Unternehmen
- 3Polizeigewerkschaft: "Wichtiges Ermittlungsinstrument"
- 4Provider stehen vor Kostenproblemen
- 5"Ein Terrorist kann die Speicherung umgehen"
- 6Bewegungsprofile bei Smartphone Nutzern
Telefon, Handy und E-Mail im Blick der Behörden
Das am 1. Januar 2008 in Kraft getretene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung verpflichtet die Telekommunikationsanbieter, die Daten von Telefonverbindungen und ab dem Jahr 2009 auch die Daten von Internetverbindungen für jeweils sechs Monate zu speichern. Die Provider protokollieren, wer mit wem per Telefon, Handy oder E-Mail in Verbindung gestanden hat. Bei Handyverbindungen halten die Telekommunikationsunternehmen außerdem den Standort des Benutzers fest.
Kritik von Verbänden und Unternehmen
Als Grundlage für das Gesetz dient eine Richtlinie des Rates der Europäischen Union aus dem Jahr 2007. Inzwischen haben allerdings knapp 35.000 Personen Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz eingereicht. Nach Ansicht der Beschwerdeführer verstößt die Regelung gegen das Grundgesetz, da die Datenspeicherung den in der Verfassung verbrieften Rechten auf Wahrung des Brief-, Post-, und Fernmeldegeheimnisses sowie dem Recht auf informelle Selbstbestimmung widerspricht. Die Gegner der Vorratsdatenspeicherung fordern von den Richtern daher eine weitreichende Einschränkung der umstrittenen Vorschrift.
Polizeigewerkschaft: "Wichtiges Ermittlungsinstrument"
Der Bundesvorsitzende der Polizeigewerkschaft hingegen, Konrad Freiberg, verteidigt die Vorratsdatenspeicherung als wichtiges Ermittlungsinstrument. Die Befürworter des Verfahrens führen ins Feld, dass lediglich Verbindungsdaten gespeichert würden, die Inhalte der Gespräche und E-Mails würden nicht ausgewertet. Dementsprechend hätten Provider und Behörden auch keinen Zugriff auf beispielsweise vertrauliche Nachrichten. Kritiker wie der Chaos Computer Club (CCC) halten dagegen. Entsprechend bescheinigt ein Gutachten des CCC, dass Verbindungsdaten aussagekräftiger als Inhaltsdaten sein könnten, "nicht zuletzt deshalb, weil sie automatisiert analysierbar sind."
Auch Unternehmensverbände - etwa der Verband der deutschen Internetwirtschaft eco - warnen davor, das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung von Telefon- und E-Mail-Verbindungen zu bestätigen. "Die Vorratsdatenspeicherung beschädigt das Vertrauen in die Vertraulichkeit der Kommunikation, sie schadet damit nicht nur der Internetwirtschaft, sondern uns allen", sagt Michael Rotert, Vorstandsvorsitzender von eco. Daneben führen die Provider auch wirtschaftliche Gründe gegen die Datenspeicherung an.

Hallo, weiß jemand wie das mit Mails ist, die ich über das web-frontend (https) eines nicht in Deutschland sitzenden Providers sende? Oder ist www.hotmail.com (nicht.de) im deutschen...
Plattenplatz ist lächerlich. Speicherplatz kostet heutzutage kein Geld mehr. Verbindungsdaten sind auch bei einer https-Verbindung zu speichern. Stelle es Dir wie einen Brief vor: Da...
:hmmm: Hast Du dich schon mal gefragt, wie es DEIN Provider hinbekommt, in deinem Postfach die gesendeten Objekte weiterhin anzuzeigen. Der gesamte Kram - auch die über gesicherte Verbinung...
Hmm, ich frage mich wie die Provider meine E-Mails, die ich bspw. über einen WebMail-Zugang wie Web.de, Yahoo oder ähnliches verschicke, speichern wollen? Zumal die Zugänge per Https hergestellt werden....