Datenschutz: "Düsseldorfer Kreis" untersagt Speicherung von IP-Adressen

Umstrittene Rechtslage

Der Stralsunder Beschluss schreibt neben Bestimmungen zu Widerspruchsrechten und Datenschutzhinweisen vor allem eine Kardinalpflicht vor: Webseitenbetreiber und Statistikdienste dürfen IP-Adressen nur dann speichern, wenn eine ausdrückliche Einwilligung des Seitenbesuchers vorliegt. Andernfalls verpflichtet der Beschluss den Betreiber zum Kürzen der IP-Adresse. "Die lange Diskussion hat ein Ende: Die Auswertung von Webseitentraffic auf Basis ungekürzter IP-Adressen sehen sämtliche Landesbehörden eindeutig als rechtswidrig an", sagt der Hamburger Datenschützer Caspar.

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Derzeit ist allerdings noch strittig, inwieweit eine IP-Adresse tatsächlich als personenbezogene Information im Sinne des Datenschutzrechts gewertet werden kann. Carsten Ulbricht, Rechtsanwalt und Spezialist für Internetrecht aus Stuttgart, weist darauf hin, dass zu dem Thema unterschiedliche Urteile deutscher Gerichte vorliegen. "Je nachdem, wie die Gerichte in dieser Sache entscheiden, steht und fällt ein zentrales Argument der Datenschützer", sagt Ulbricht.

IT-Branche zeigt sich besorgt

Die Umsetzung der Datenschutz-Forderungen könnte Seiten- und Dienstebetreiber vor technische und finanzielle Herausforderungen stellen. Oliver Süme, Stellvertretender Vorstandsvorsitzender des Verbandes der deutschen Internetwirtschaft Eco, betont die zentrale Rolle der Webseitenanalyse für die Internetbranche: "Angesichts der enormen wirtschaftlichen Bedeutung der Reichweitenanalyse ist es jetzt wichtig, gemeinsam mit der Internetwirtschaft Lösungen zu diskutieren."

Peter Fleischer, Global Privacy Counsel bei Google, zeigt sich besorgt über mögliche Auswirkungen des Stralsunder Papiers: "Wir begrüßen Initiativen, die die Balance zwischen Datenschutz-Einstellungen für Nutzer und Innovationen für Web-Dienste weiter verbessern, sind aber sehr besorgt über den gegenteiligen Effekt, den der heutige Beschluss des Düsseldorfer Kreises allgemein auf die deutsche Internet-Industrie haben wird", erklärt der Google-Vertreter.

Millionen von Webseiten betroffen

Fleischer betont, dass Datenschutz bei dem Unternehmen eine große Rolle spielt - und weist darauf hin, dass auch europäische Datenschützer Google Analytics auf ihren Webseiten einsetzen. "Google Analytics entspricht dem europäischen Datenschutz-Gesetz. Wir werden den deutschen Beschluss detailliert innerhalb der nächsten Wochen prüfen", sagt der Unternehmensvertreter.

Das Magazin Zeit online gibt unter Berufung auf die Düsseldorfer Xamit Bewertungsgesellschaft an, dass derzeit über 13 Prozent aller deutschen Webseiten auf Google Analytics zugriffen. Bei etwa 13 Millionen registrierten ".de"-Domains nutzen damit 1,8 Millionen Seiten den Google-Dienst - darunter auch netzwelt.de. Knapp vier Prozent der Seitenbetreiber beobachten die eigene Webseite mit anderen Analysediensten.

Weiteres Vorgehen noch nicht entschieden

Überstürzte Behördenaktionen müssen nach Aussagen von Caspar allerdings weder Webseitenbetreiber noch Dienste-Anbieter wie Google fürchten. "Wir gehen nicht davon aus, in den nächsten Tagen erste Bußgelder zu verhängen", sagt der Datenschützer. Die Landesbehörden wollten vielmehr zuerst versuchen, im Dialog mit Statistik-Dienstleistern und Seitenbetreibern die gängige Praxis unter die Lupe zu nehmen und Lösungswege zu finden. Dennoch schließt der Datenschützer langfristig rechtliche Schritte gegen Anbieter nicht aus, die IP-Adressen ohne ausdrückliche Zustimmung speichern.

Angesichts der hohen Zahl betroffener Webseiten stellt sich auch die Frage, wie die Datenschützer den Beschluss in die Praxis umsetzen werden. "Als wahrscheinlichstes Szenario sehe ich stichprobenartige Kontrollen und und möglicherweise gelegentliche Bußgeldbescheide an", sagt Rechtsanwalt Ulbricht. Der Hamburger Datenschutzbeauftragte äußert sich zurückhaltend: "Wir werden überlegen, wie wir das durchsetzen", sagt Caspar.

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