Forderungskatalog für Webseitenbetreiber in Stralsund aufgestellt
Datenschutz: "Düsseldorfer Kreis" untersagt Speicherung von IP-Adressen
Schon seit einer Weile stehen Statistik-Dienste wie Google Analytics in der Kritik. Nach Auffassung der Datenschützer des "Düsseldorfer Kreises" verletzt vor allem die Erfassung von IP-Adressen durch Webseitenbetreiber und Statistikdienste geltendes Recht. Einen entsprechenden Beschluss fassten die Landesdatenschutzbeauftragten am Freitag, dem 27. November, in Stralsund.
Inhaltsverzeichnis
- 1Keine Speicherung ohne Einwilligung
- 2Umstrittene Rechtslage
- 3IT-Branche zeigt sich besorgt
- 4Millionen von Webseiten betroffen
- 5Weiteres Vorgehen noch nicht entschieden
Den Datenschützern ist vor allem das Erstellen so genannter Nutzungsprofile ein Dorn im Auge. Mit diesem Verfahren erfassen Seitenbetreiber Daten über das Verhalten der Besucher ihrer Internetseiten - und erhalten so beispielsweise Auskunft über die Seitenbesuche, die Zahl und Art der aufgerufenen Webseiten und die Besuchsdauer auf der Seite.
Auch Daten über den benutzten Browser, das Betriebssystem, das zuvor besuchte Webportal und die ungefähre Lage des benutzten Internetanschlusses zeichnen die Betreiber auf. Zu Auswertungszwecken übernehmen bei vielen Internet-Portalen auch Dienste wie eben Google Analytics die Daten, um beispielsweise Statistiken an die Betreiber zurückzuliefern.
Keine Speicherung ohne Einwilligung
Das geht den Datenschützern zu weit. "Künftig ist diese Praxis nicht mehr zulässig" sagt Johannes Caspar, Datenschutzbeauftragter für Hamburg. Hauptkritikpunkt des Düsseldorfer Kreises: Der einzelne Seitenbesucher wird anhand der IP-Adresse identifiziert, einer Anschlusskennung des Internet-Anbieters. Privatnutzer, die bei einem Anbieter wie T-Online einen Internetanschluss buchen, kann der Provider anhand der Anschlusskennung ausfindig machen.
Das gilt zwar nicht für den Webseitenbetreiber oder den Statistik-Anbieter, für den der Nutzer weiterhin anonym bleibt - solange der Seitenbesucher keine persönlichen Daten auf deren Webseiten eingibt. Den Datenschützern genügt aber die Tatsache, dass der Seitenbesucher überhaupt identifiziert werden kann - also beispielsweise vom jeweiligen Provider - um die IP-Adresse zu den so genannten "Personenbezogenen Daten" nach dem Telemediengesetzes (TMG) zu zählen. Und für deren Speicherung gelten strenge Auflagen.

Der Suchmaschinenbetreiber Google hat heute auf seinem offiziellen Blog ein Video veröffentlicht, das die Datenschutzprinzipien des Unternehmens vorstellt. Anlass: Der heute in den USA stattfindende internationale Datenschutztag 2010.
Die Empörung über die Sammlung von Daten privater WLAN-Netze durch Google Street View nervt. Datenschützer sollten ihre Kritik auch an andere Unternehmen richten, die solche Daten erheben.
Hamburgs Datenschutzbeauftragter Johannes Caspar hat ein Bußgeldverfahren gegen das soziale Netzwerk Facebook eingeleitet. Das Unternehmen soll ungefragt Kontaktdaten von Nicht-Mitgliedern in den E-Mail-Konten und iPhone-Telefonbüchern der Nutzer auslesen, dauerhaft speichern und Beziehungsprofile erstellen.
Peinliche Panne beim Hamburger Datenschutzbeauftragten: Nach dem Johannes Caspar Anfang der Woche ein schärferes Vorgehen gegen Nutzer der Tracking-Software Google Analytics angekündigt hatte, musste er nun eingestehen das seine eigene Webseite eine ähnliche Software nutzt.
Facebook wird Nutzern künftig mehr Klarheit bieten, was mit den Daten des "Friend Finders" geschieht. Deutsche Datenschützer hatten ein Bußgeldverfahren gegen das soziale Netzwerk eingeleitet.
Webseitenbetreiber müssen sich künftig mehr um den Datenschutz ihrer Besucher kümmern, wenn sie Google Analytics verwenden. Dies beschlossen Hamburger Datenschützer gemeinsam mit dem Suchmaschinenanbieter Google.
Die Webseiten bundestag.de und kuppelkucker.de verstoßen laut einem Bericht des Nachrichtenmagazins Der Spiegel gegen die Dateschutzbestimmungen. Die Internet-Seiten sollen, ohne darauf hinzuweisen, das Surfverhalten der Nutzer ausspionieren.





Beiträge
insgesamt 15 BeiträgeEin fremder hat meine IP-Adresse gespreichert, wie kann ich mich wehren?
auf www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/122-Entscheidung-der-Datenschutzbehoerden-Nutzung-von-Google-Analytics-ohne-Zustimmung-der-Besucher-unzulaessig.html#extended stehen in den Kommentatren...
@ Michi_76: Sehr lustig, die Anspielung, aber leider wenig sinnreich. Das Argument Kreditkarten betreffend: Stimmt, diese Art von Überwachung gibt es schon, deshalb habe ich auch keine ;-)
Also bei allem guten den ein Datenschutz auch mit sich bringt. Aber da sind doch mal wieder Theoretiker am Werke. Denn wie Hans es schon erwähnt hat, werden viele ins Ausland abwandern! Ich bin auch...
Die Jobs werden nicht bei den ETracker Firmen wegfallen. Es werden eher die Onlinefirmen ins Ausland abwandern. Dann kümmert mich deutsches Recht nicht und ich kann weiter an deutsche Kunden verkaufen. Die Politik...