Forderungskatalog für Webseitenbetreiber in Stralsund aufgestellt
Datenschutz: "Düsseldorfer Kreis" untersagt Speicherung von IP-Adressen
Internet & Netzwelt
Schon seit einer Weile stehen Statistik-Dienste wie Google Analytics in der Kritik. Nach Auffassung der Datenschützer des "Düsseldorfer Kreises" verletzt vor allem die Erfassung von IP-Adressen durch Webseitenbetreiber und Statistikdienste geltendes Recht. Einen entsprechenden Beschluss fassten die Landesdatenschutzbeauftragten am Freitag, dem 27. November, in Stralsund.
Den Datenschützern ist vor allem das Erstellen so genannter Nutzungsprofile ein Dorn im Auge. Mit diesem Verfahren erfassen Seitenbetreiber Daten über das Verhalten der Besucher ihrer Internetseiten - und erhalten so beispielsweise Auskunft über die Seitenbesuche, die Zahl und Art der aufgerufenen Webseiten und die Besuchsdauer auf der Seite.
Auch Daten über den benutzten Browser, das Betriebssystem, das zuvor besuchte Webportal und die ungefähre Lage des benutzten Internetanschlusses zeichnen die Betreiber auf. Zu Auswertungszwecken übernehmen bei vielen Internet-Portalen auch Dienste wie eben Google Analytics die Daten, um beispielsweise Statistiken an die Betreiber zurückzuliefern.
Keine Speicherung ohne Einwilligung
Das geht den Datenschützern zu weit. "Künftig ist diese Praxis nicht mehr zulässig" sagt Johannes Caspar, Datenschutzbeauftragter für Hamburg. Hauptkritikpunkt des Düsseldorfer Kreises: Der einzelne Seitenbesucher wird anhand der IP-Adresse identifiziert, einer Anschlusskennung des Internet-Anbieters. Privatnutzer, die bei einem Anbieter wie T-Online einen Internetanschluss buchen, kann der Provider anhand der Anschlusskennung ausfindig machen.
Das gilt zwar nicht für den Webseitenbetreiber oder den Statistik-Anbieter, für den der Nutzer weiterhin anonym bleibt - solange der Seitenbesucher keine persönlichen Daten auf deren Webseiten eingibt. Den Datenschützern genügt aber die Tatsache, dass der Seitenbesucher überhaupt identifiziert werden kann - also beispielsweise vom jeweiligen Provider - um die IP-Adresse zu den so genannten "Personenbezogenen Daten" nach dem Telemediengesetzes (TMG) zu zählen. Und für deren Speicherung gelten strenge Auflagen.
Umstrittene Rechtslage
Der Stralsunder Beschluss schreibt neben Bestimmungen zu Widerspruchsrechten und Datenschutzhinweisen vor allem eine Kardinalpflicht vor: Webseitenbetreiber und Statistikdienste dürfen IP-Adressen nur dann speichern, wenn eine ausdrückliche Einwilligung des Seitenbesuchers vorliegt. Andernfalls verpflichtet der Beschluss den Betreiber zum Kürzen der IP-Adresse. "Die lange Diskussion hat ein Ende: Die Auswertung von Webseitentraffic auf Basis ungekürzter IP-Adressen sehen sämtliche Landesbehörden eindeutig als rechtswidrig an", sagt der Hamburger Datenschützer Caspar.
Derzeit ist allerdings noch strittig, inwieweit eine IP-Adresse tatsächlich als personenbezogene Information im Sinne des Datenschutzrechts gewertet werden kann. Carsten Ulbricht, Rechtsanwalt und Spezialist für Internetrecht aus Stuttgart, weist darauf hin, dass zu dem Thema unterschiedliche Urteile deutscher Gerichte vorliegen. "Je nachdem, wie die Gerichte in dieser Sache entscheiden, steht und fällt ein zentrales Argument der Datenschützer", sagt Ulbricht.
IT-Branche zeigt sich besorgt
Die Umsetzung der Datenschutz-Forderungen könnte Seiten- und Dienstebetreiber vor technische und finanzielle Herausforderungen stellen. Oliver Süme, Stellvertretender Vorstandsvorsitzender des Verbandes der deutschen Internetwirtschaft Eco, betont die zentrale Rolle der Webseitenanalyse für die Internetbranche: "Angesichts der enormen wirtschaftlichen Bedeutung der Reichweitenanalyse ist es jetzt wichtig, gemeinsam mit der Internetwirtschaft Lösungen zu diskutieren."
Peter Fleischer, Global Privacy Counsel bei Google, zeigt sich besorgt über mögliche Auswirkungen des Stralsunder Papiers: "Wir begrüßen Initiativen, die die Balance zwischen Datenschutz-Einstellungen für Nutzer und Innovationen für Web-Dienste weiter verbessern, sind aber sehr besorgt über den gegenteiligen Effekt, den der heutige Beschluss des Düsseldorfer Kreises allgemein auf die deutsche Internet-Industrie haben wird", erklärt der Google-Vertreter.
Millionen von Webseiten betroffen
Fleischer betont, dass Datenschutz bei dem Unternehmen eine große Rolle spielt - und weist darauf hin, dass auch europäische Datenschützer Google Analytics auf ihren Webseiten einsetzen. "Google Analytics entspricht dem europäischen Datenschutz-Gesetz. Wir werden den deutschen Beschluss detailliert innerhalb der nächsten Wochen prüfen", sagt der Unternehmensvertreter.
Das Magazin Zeit online gibt unter Berufung auf die Düsseldorfer Xamit Bewertungsgesellschaft an, dass derzeit über 13 Prozent aller deutschen Webseiten auf Google Analytics zugriffen. Bei etwa 13 Millionen registrierten ".de"-Domains nutzen damit 1,8 Millionen Seiten den Google-Dienst - darunter auch netzwelt.de. Knapp vier Prozent der Seitenbetreiber beobachten die eigene Webseite mit anderen Analysediensten.
Weiteres Vorgehen noch nicht entschieden
Überstürzte Behördenaktionen müssen nach Aussagen von Caspar allerdings weder Webseitenbetreiber noch Dienste-Anbieter wie Google fürchten. "Wir gehen nicht davon aus, in den nächsten Tagen erste Bußgelder zu verhängen", sagt der Datenschützer. Die Landesbehörden wollten vielmehr zuerst versuchen, im Dialog mit Statistik-Dienstleistern und Seitenbetreibern die gängige Praxis unter die Lupe zu nehmen und Lösungswege zu finden. Dennoch schließt der Datenschützer langfristig rechtliche Schritte gegen Anbieter nicht aus, die IP-Adressen ohne ausdrückliche Zustimmung speichern.
Angesichts der hohen Zahl betroffener Webseiten stellt sich auch die Frage, wie die Datenschützer den Beschluss in die Praxis umsetzen werden. "Als wahrscheinlichstes Szenario sehe ich stichprobenartige Kontrollen und und möglicherweise gelegentliche Bußgeldbescheide an", sagt Rechtsanwalt Ulbricht. Der Hamburger Datenschutzbeauftragte äußert sich zurückhaltend: "Wir werden überlegen, wie wir das durchsetzen", sagt Caspar.
- Google: Konzern pocht auf eigene Datenschutz-Prinzipien
- Google-Dienst: "Dashboard" für mehr Transparenz
- Yahoo: Nutzer-Daten werden nur 90 Tage gespeichert
Links zum Artikel
- Datenschutz-Landesbeauftragter Mecklenburg-Vorpommern (Beschluss als PDF)
- Datenschutzbeauftragter Hamburg
- eco-Verband
- Weblog Rechtsanwalt Carsten Ulbricht
Diskutieren Sie zu diesen Artikel im Forum!
Neues Thema eröffnen
blueye1981
28.11.09 01:39
Der Vergleich mit dem "real-life" kommt mir in den Sinn: Wer würde denn schon wollen, dass man zurückverfolgen kann, in welchem Laden man einkaufen war, und das auch noch über einen längeren Zeitraum?
BaHo
28.11.09 10:17
Wan wird das jetzt mit den Bußgelder offiziell durchgesetzt?
Sollte ich jetzt mein Analytics Code rausbauen?
SEO-united.de
28.11.09 10:25
Hallo,
anstatt möglicherweise veraltete Gesetze einer sich im Umbruch befindlichen Medienlandschaft anzupassen, pochen wir Deutschen einmal mehr auf unser Recht und verlangen vom Rest der Welt, sich diesem unterzuordnen.
Dass derartige Beschlüsse in erster Linie gefällt werden, um die Macht herkömmlicher Medien bzw. des Staates in einem mittlerweile sozialen Web weiter aufrecht zu erhalten, sollte uns normale User stutzig machen und notfalls auf die Barrikaden zwingen.
Duch die ständige Kritik an Google soll ein Sündenbock für die in der Vergangenheit gemachten Fehler unserer Medien geschaffen werden. Diese sind bis heute nicht von ihrem hohen Ross abgestiegen und versuchen alles, um ihren Einfluss weiter geltend zu machen.
Ob ohne Google, ob mit, ob ohne Analytics, ob mit, der Siegeszug des Bürgerjournalismus ist nicht mehr aufzuhalten und wie es scheint, ist dieser auch dringend erforderlich...
Grüße
Gretus
Mario Fischer
28.11.09 13:04
Einmal mehr zeigt sich die Praxisferne politisch Entscheidender. Wenn das so umgesetzt wird, katapultiert das den E-Commerce in D ins Hintertreffen. Wie soll man seine Websites auf/für den Benutzer ausrichten? Wie steuern?
Deutsche Gründlichkeit, mal wieder oder "the german angst", wie man im Ausland nicht ohne eine Lächeln sagt. Dabei ist "angst" unser Wort "Angst", weil es scheinbar für diese Art Lebensangst der Deutschen im Ausland keine richtige Entsprechung gibt...
Für solche Entscheidungen wie die des Düsseldorfer Kreises kann man sich wegen der internationalen Blamage nur schämen.
Deutschland ist ein Land von Bedenkenträgern. Genauer gesagt wird es von diesen angeführt. Schon komisch, den Menschen und Online-Kunden ist es in der Regel egal und sie sind zufrieden, wenn sie "magic" die Dinge bekommen, die sie suchen und haben wollen. Aber eine kleine aber einflussreiche Runde von Sektieren und selbsternannten "Kümmerern" muss hier eingreifen. Der Deutsche ist zu dumm, selber zu entscheiden, was er tut. Daher braucht er noch immer eine mächtige Obrigkeit, die für ihn sorgt.
Wenn sie das nur mal täte! Mobilfunkanbieter wissen auf den Punkt genau wo wir sind. Kreditkartenanbieter wo wir für wie viel einkaufen. Scheinbar alle Postbankmitarbeiter was alle Konteninhaber verdienen, Punktekartensysteme wissen auf Bon-Ebene (Kondome gekauft?) genau, was wir kaufen. Und an den Autobahnen werden Kennzeichen für Rasterfahndungen gelesen. Das Kraftfahrtbundesamt verkauft ganz offen und legal (!) alle Adressen und Halter deutscher Fahrzeuge an jeden, der bezahlt. Die Liste ließe sich stundenlang fortsetzen.
Und ein eckiger Düsseldorfer-Kreis setzt sich zusammen und sagt, neee, ne IP-Adresse ist böse. Es kann zwar niemand ohne Staatsanwalt rausbekommen, wer hinter einer IP-Adresse sitzt und es geht auch nur fallbezogen und niemals automatisch und großflächig... aber es wäre doch ein Heidenspaß, das trotzdem mal so richtig zu verteufeln. Sorry für den Sarkasmus, aber solche Entscheidungen lassen sich wohl auch nicht mehr nur mit der Abwesenheit von Sachverstand erklären. Meiner pers. Meinung nach stecken hier andere Interessen als Treiber im Hintergrund.
Hat mal jemand nachgerechnet, wie viele Arbeitsplätze mit den jetzt in Konkurs gehenden Tracking-/Analyticsunternehmen verloren gehen?
Michi_W76
28.11.09 13:52
Lieber blueye1981, sehr blauäugig... Hast du eine Kreditkarte? Figure out the rest!
Flo
28.11.09 15:37
Da kann ich mich Mario Fischer nur anschließen.
Werning
28.11.09 15:37
Wo speichert Google Analytics denn die IP?
Wo sind in Google Analytics die Pseudonyme?
Insofern scheint mir gerade Google Analytics dadurch weiterhin verwendbar.
Ich finde den Beschluss, bisher ja nur als Entwurf veröffentlicht, eigentlich recht gut gelungen.
Es geht "nur" noch um die Speicherung der IP aber nicht mehr um die reine Übertragung.
Zu Google Analytics scheint es viele Fehlinformationen zu geben.
Ich habe dazu mal eine Zusammenfassung erstellt:
www.werning.com/blog/?p=300
Grüße
Thomas Werning
Sven Schulze
28.11.09 16:53
Und dann wird das deutsche Internet ein rechtsfreier Raum, in dem jeder anonym tun und lassen kann was er will? Das scheint mir doch sehr kurzsichtig.
Markus Vollmert
29.11.09 09:27
Die Datenschützer untersagen die "Verwendung vollständiger IP-Adressen". Gekürzt dürfen sie also weiterhin verwendet werden. Etracker verfährt schon lange nach dieser Methode, und auch für andere Tracking-Tools ist die IP-Adresse keine wichtige Kenngröße (außer zur Geolokalisierung). Google scheint auch schon an einer Lösung für das IP-Problem zu arbeiten.
Joachim K
29.11.09 12:54
Was ist mit der Speicherung der IP-Adresse im Logfile des Apache-Webservers?
Wie soll man zukünftig Angriffe von Hackern protokollieren, wenn man keine IP-Adressen speichern darf?
Hans K
05.12.09 11:12
Die Jobs werden nicht bei den ETracker Firmen wegfallen. Es werden eher die Onlinefirmen ins Ausland abwandern. Dann kümmert mich deutsches Recht nicht und ich kann weiter an deutsche Kunden verkaufen. Die Politik möchte halt keine deutschen Fimen im eCommerce oder werden demnächst die Internetsperren auf alle ausländischen Webseitenbetreiber ausgedehnt, die sich nicht an Deutsches Recht halten?
Es sollte bei aller Kritik am Datenschutz usw. erst einmal darüber nachgedacht werden, wie solche Beschlüsse global umgesetzt werden können. Wenn es nicht möglich ist, benachteilige ich Firmen aus Deutschland. Dem Bürger ist es egal wo die Firmen sitzen, Hauptsache Sie bekommen das, was sie wollen.
Andy00568
06.12.09 16:04
Also bei allem guten den ein Datenschutz auch mit sich bringt. Aber da sind doch mal wieder Theoretiker am Werke. Denn wie Hans es schon erwähnt hat, werden viele ins Ausland abwandern!
Ich bin auch gerade am gründen einer Online-Firma, aber wenn ich solche Dinge lesen... "Cookies zukünftig nur noch mit Zustimmung", da werde ich mir wohl noch einmal überlegen wie ich das ganze behandle.
Ich finde sowieso das deutsche E-Commerce Anbieter im internationalen Vergleich wegen verschiedener Gesetzte einen Wettbewerbsnachteil haben.
nach oben


