Neue Denic-Richtlinien ab Ende Oktober

DE-Domains: Bald Kurzadressen mit ein oder zwei Zeichen

DE-Domains: Bald Kurzadressen mit ein oder zwei Zeichen Die Registrierungsstelle für alle Domains mit dem Länderkürzel ".de" heißt Denic. Jetzt hat die Genossenschaft neue Domainrichtlinien angekündigt: Die Bestimmungen erlauben ab dem 23. Oktober 2009 die Registrierung von Internetadressen, die lediglich aus ein oder zwei Zeichen bestehen. Zudem werden zukünftig auch Ziffernkombinationen und Autokennzeichen als Domainnamen zugelassen.

Die neue Richtlinie geht auf eine Klage des Autoherstellers Volkswagen zurück. Das Unternehmen aus Wolfsburg hatte vor Gericht bemängelt, gegenüber Konkurrenten wie BMW benachteiligt zu sein, da es sein bekanntes Kürzel VW nicht als deutsche Domain registrieren konnte. Der Bundesgerichtshof bestätigte nun ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt zugunsten des Autobauers.

Wer zuerst kommt, mahlt zuerst

Nicht nur bei VW, sondern auch bei anderen Unternehmen mit zweistelligen Namen oder Abkürzungen wie LG, FR oder HP dürfte der 23. Oktober 2009 mit Spannung erwartet werden. Am Stichtag können die neuen Domains ab neun Uhr Mitteleuropäischer Zeit bei Denic registriert werden. Die Verwaltungsgesellschaft verfährt dabei nach dem Prinzip "First come - first served": Die Domain erhält der Antragsteller, dessen Auftrag als erster eingegangen ist.

Die Registrierungsstelle ändert ihre Richtlinien aber auch noch an anderer Stelle. "Die jetzt geschaffenen Veränderungen reduzieren Restriktionen auf ein Minimum", sagt DENIC-Vorstand Sabine Dolderer. Neben den ein- und zweistelligen Domains sind in Zukunft auch Internetadressen zulässig, die nur aus Zahlen bestehen. Auch die Verwendung von KFZ-Kennzeichen oder der Buchstaben einer Top-Level-Domain-Endung - etwa "com" - als Domainname gestattet die Genossenschaft in Zukunft.

Nicht alle Vorschriften aufgehoben

Einige Vorgaben erhält Denic allerdings aufrecht. Zu den erlaubten Zeichen einer Domain gehören die Ziffern 0 bis 9, der Bindestrich, die lateinischen Buchstaben a bis z und einige sprachspezifische Lettern wie ä, ö und ü. Eine Internetadresse darf mit einem Bindestrich weder beginnen noch enden. Bindestriche an dritter und vierter Stelle der Domain sind ebenfalls nicht zulässig. Die Maximallänge eines Domainnamens beträgt auch weiterhin 63 Zeichen.

Domainhändler beginnen schon jetzt die Versteigerung der nicht zuletzt aufgrund der Kürze wertvollen und begehrten ein- und zweistellige Domains. Diese erhält der Höchstbietende aber nur, wenn es dem Unternehmen oder einem seiner Partner gelingt, die Domain als Erster zu registrieren. Nach Angaben des Domainhändlers Sedo nehmen Branchen-Experten an, dass die neuen Adressen einen Gesamterlös von über 10 Millionen Euro erzielen könnten.

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Im Forum diskutierenBeiträgeinsgesamt 2 Beiträge

die hatten sich die doch erklagt...

achja...?...Zitat: "Am Stichtag können die neuen Domains ab neun Uhr Mitteleuropäischer Zeit bei Denic registriert werden. Die Verwaltungsgesellschaft verfährt dabei nach dem Prinzip "First come – first served":...

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