Netzsperren und Vorratsdatenspeicherung auf dem Prüfstand

Schwarz-Gelb: Koalition bremst bei Internet-Überwachung

Schwarz-Gelb: Koalition bremst bei Internet-Überwachung Bei den Koalitionsverhandlungen für die nächste Bundesregierung stand bei CDU, CSU und FDP die Innere Sicherheit auf der Tagesordnung. Die ersten Ergebnisse betreffen auch umstrittene Vorhaben im Internet: Das Internetsperrgesetz, die Vorratsdatenspeicherung und die geheime Online-Durchsuchung kommen auf den Prüfstand.

Inhaltsverzeichnis

  1. 1BKA soll löschen statt sperren
  2. 2Gespeicherte Daten nur bei schweren Gefahrensituationen
  3. 3Vorerst keine Ausweitung der Online-Durchsuchung

Medienberichten zufolge erklärten die Unterhändler von Union und FDP am gestrigen Donnerstag nach der Sitzung der Koalitionsarbeitsgruppe Sicherheit und Justiz, man habe sich bei allen wichtigen Themen geeinigt. Neben Verschärfungen beim Jugendstrafrecht und der Beibehaltung des Verbots von Bundeswehreinsätzen im Inneren betreffen die Einigungen auch das Internet.

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BKA soll löschen statt sperren

So legten die Innen- und Rechtspolitiker der drei Parteien zum Beispiel die Internetsperren gegen Kinderpornografie samt virtueller "Stopp-Schilder" für mindestens ein Jahr auf Eis. In dieser Zeit solle das Bundeskriminalamt (BKA), wie von Experten empfohlen, eine Löschung entsprechender Inhalte erwirken - anstatt nur den Zugriff auf die Seiten zu erschweren. In diesem Zusammenhang wollen die Parteien auch die internationale Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden verbessern. Union und FDP planen den Erfolg dieser Maßnahmen nach zwölf Monaten zu prüfen.

Gespeicherte Daten nur bei schweren Gefahrensituationen

Die Nutzung der für sechs Monate im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung gesammelten Telefon-, Handy- und Internetdaten soll nach Angaben von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) auf nicht näher definierte schwere Gefahrensituationen beschränkt werden. Damit setzt die designierte Bundesregierung lediglich die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts um.

Das oberste deutsche Gericht hatte bereits in zwei Entscheidungen im Frühjahr und Herbst 2008 die Datenweitergabe nur auf Fälle beschränkt, bei denen die Behörden schwere Straftaten verfolgen und Gefahr für Leib und Leben droht. Allerdings steht eine endgültige Entscheidung des Gerichts zu einer Verfassungsbeschwerde, die die Datenweitergabe generell in Frage stellt, noch aus.

Vorerst keine Ausweitung der Online-Durchsuchung

Auch das zum 1. Januar 2009 in Kraft getretene und immer noch diskutierte BKA-Gesetz wollen die Koalitionspartner überarbeiten. Es regelt unter anderem die geheime Online-Durchsuchung von Computern. Union und FDP kündigen nun an, dass in Zukunft ein Antrag der BKA-Ermittler beim Amtsgericht Wiesbaden nicht mehr ausreiche, um die Genehmigung für eine Online-Durchsuchung zu erhalten.

Stattdessen muss künftig der Generalbundesanwalt einen Antrag bei Gericht stellen. Darüber hinaus einigten sich die Verhandlungspartner, die Befugnis zur Online-Durchsuchung nicht auf weitere Sicherheitsbehörden wie den Verfassungsschutz auszuweiten.

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Zitat: Die FDP hat keines ihrer Wahlversprechen Nur leider darf ich als Gast nicht die URL zu Fefes-Blog posten. Als Service hier der Link zu Fefes-Blog und auch die...

Die FDP hat keines ihrer Wahlversprechen eingehalten. Die VDS war von Anfang an nur gegen Terror und wochen später gegen schwere Straftaten und nun das selbe also hat die FDP nichts durchgesetzt. Die...

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