Beklagter bestreitet Verbindung zu "antiabzocke"-Domains

Verbraucherschutz: Internetbetrüger verklagt angeblichen Blog-Betreiber

Verbraucherschutz: Internetbetrüger verklagt angeblichen Blog-Betreiber Der ehemalige Anbieter der Abzock-Seite "fabrik-einkauf.com" verklagt einen angeblichen Blog-Betreiber. Der Betroffene soll Bilder des Klägers auf den Internetseiten "antiabzocke.net" und "antiabzocke.info" veröffentlicht haben. Der Beklagte bestreitet jegliche Kenntnis der Blog-Domains, sein Verteidiger spricht von einer "Unverschämtheit".

Inhaltsverzeichnis

  1. 1Beklagter bestreitet Verbindung zu Blog-Seiten
  2. 2Verteidigung lehnt Vergleich ab
  3. 3Kläger im Blick von Verbraucher-Blogs

Beklagter bestreitet Verbindung zu Blog-Seiten

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Am Mittwoch fand am Hamburger Landgericht eine Anhörung zur Klage statt. Die klagende Partei, vertreten durch einen Göttinger Rechtsanwalt, reichte Bilder des Klägers als Beweismittel ein. Die Privatfotos zeigen den Jurastudenten aus Göttingen unbekleidet unter der Dusche und wurden nach Angaben der Anklage auf den Domains "antiabzocke.net" und "antiabzocke.info" veröffentlicht.

Der Beklagte bestreitet jedoch, Besitzer der Domains zu sein oder in Verbindung zu den beiden Internetauftritten zu stehen. Die Webadressen wurden nach Aussagen seines Göttinger Verteidigers, Rechtsanwalt Alexander Schneehain, von Unbekannten auf seinen Namen registriert. Das Gericht sieht es als gegeben an, dass bei einer Domainregistrierung immer die Möglichkeit des Missbrauchs durch Dritte besteht. Grund sei die teils fehlende Kontrolle durch Hosting-Unternehmen.

Verteidigung lehnt Vergleich ab

Im Laufe der Verhandlung bot der Anwalt des Klägers dem Beklagten einen Vergleich an: Der Jura-Student werde die Klage nach einem Schuldbekenntnis des Beklagten zurückziehen, sofern Letzterer in die Übernahme der Gerichtskosten und die Zahlung von Schmerzensgeld an den Kläger einwillige.

Anwalt Schneehain reagierte empört und lehnte den Vergleich ab. "Es ist schon unverschämt, wenn jemand mit Hilfe der Justiz versucht, sich Geldzahlungen für Bildveröffentlichungen, die durch irgendwelche dritten Personen erfolgten, von Unbeteiligten zu verschaffen", sagt Schneehain.

Kläger im Blick von Verbraucher-Blogs

Der klagende Jurastudent wurde im August dieses Jahres vom Landgericht Göttingen wegen gewerbsmäßigen Betrugs im besonders schweren Fall zu einer mehrmonatigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt. Zusammen mit zwei Mittätern soll er Tausende E-Mails verschickt haben, die Schreiben sollten die Empfänger mit Gewinnversprechen auf bestimmte Internetseiten locken.

Diese Webseiten gaukelten laut Anklage den Opfern vor, teure Nutzverträge abgeschlossen zu haben. Zu den Web-Angeboten zählte unter anderem die Seite "fabrik-einkauf.com". Über den Fall berichteten die Blog-Domains "antiabzocke.net" und "antiabzocke.info", die nach den Vorwürfen des Klägers auch seine Privatfotos veröffentlicht haben.

Der Anwalt des Klägers lehnte eine Stellungnahme gegenüber netzwelt ab, die Urteilsverkündung wird für den 20. November dieses Jahres erwartet.

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