Dubiose Schreiben unter falschem Namen
Verbraucherschutz: Gefälschte GVU-Abmahnungen
Unbekannte versenden seit Mitte August 2009 bundesweit gefälschte Zahlungsaufforderungen per Post. Die Empfänger sollen angeblich Urheberrechtsverletzungen begangen haben und werden aufgefordert, einen Betrag von 167,20 Euro zu zahlen.
Die Schreiben enthalten alle den gleichen Vorwurf: Angeblich seien vom Computer des Empfängers aus "illegale Dateien aus dem Internet heruntergeladen" worden. Der vorgebliche Absender, ein Unternehmen namens "net-secure", habe diesen Vorgang über einen längeren Zeitraum zur Beweissicherung aufgezeichnet. Die Verfasser versprechen im Falle einer Unkostenerstattung von 167,20 Euro von der Einleitung einer Strafverfolgung abzusehen.
Abmahnung unter falschem Namen
Die Absender benutzen einen Briefkopf mit der Aufschrift "Gesellschaft zur Wahrung von Urheberrecht". Eine solche Gesellschaft existiert zwar genauso wenig wie der Absender net-secure, der Verein "Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V." (GVU) hingegen schon. Die "echte" GVU arbeitet im Auftrag der Film- und der Software-Industrie. Der Verein trägt nach eigener Aussage "im Netzwerk der internationalen Antipiraterie-Organisationen der Motion Picture Association of America dazu bei, geistiges Eigentum zu schützen und die Verbreitung von illegalen Kopien einzudämmen".
Die GVU distanziert sich Pressemitteilungen zufolge ausdrücklich von den Forderungsschreiben. Ein Unternehmen namens "net-secure" sei der GVU ebenfalls nicht bekannt. Alle Empfänger des Schreibens werden aufgefordert, sich umgehend an die örtliche Polizeidienststelle zu wenden.
Vorgehen gegen Raubkopierer
Die GVU geht in Deutschland energisch gegen Raubkopien vor. Die größten Durchsuchungsaktionen und Ermittlungserfolge gegen Software-Piraterie in Deutschland kamen auf Veranlassung oder mit Unterstützung der GVU ins Rollen. Im Monat September wurden beispielsweise in mehreren Bundesländern Hausdurchsuchungen gegen Tauschbörsen-Betreiber mit Unterstützung der GVU durchgeführt. Beschlagnahmt wurden sieben Rechner, elf Festplatten, mehrere USB-Sticks, 870 CDs und DVDs sowie diverse Dokumente

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es wäre auch mal gut zu wissen wie hoch eine solche strafe für ein illegal runter geladenes musikstück,sein kann oder rechtlich sein sollte. denn man liest ja viel und die leute sollen...
Zitat: "Die Verfasser versprechen im Falle einer Unkostenerstattung von 167,20 Euro von der Einleitung einer Strafverfolgung abzusehen." Ist das nicht Erpressung??? :rolleyes: Frei...
"Die Verfasser versprechen im Falle einer Unkostenerstattung von 167,20 Euro von der Einleitung einer Strafverfolgung abzusehen." Ist das nicht Erpressung??? :rolleyes: Frei nach dem Motto: "Gibst Du...