Frankfurter Richter sehen Beweislast bei Kläger
Urteil: Gericht entscheidet zugunsten von Filesharer
Im Rahmen eines Urheberrechts-Prozesses hat das Frankfurter Amtsgericht entschieden, dass der Benutzer eines Internet-Zugangs nicht zwingend für die Folgen von Filesharing-Downloads einstehen muss, die über seinen Internet-Anschluss vorgenommen wurden. Geklagt hatte ein Frankfurter Musikunternehmen.
Inhaltsverzeichnis
- 1Haftung in Abwesenheit fraglich
- 2Richter sehen Beweislast bei Kläger
- 3Halzband-Urteil nicht anwendbar
Das hessische Musiklabel hatte gegen einen angeblichen Filesharer geklagt, der im September 2006 in der Tauschbörse Emule das Lied "Sommer unseres Lebens" von Sebastian Hämmer zum Download angeboten haben soll. Das Frankfurter Amtsgericht wies in einem Urteil vom 22. August die Klage ab. Das teilte der Kölner Anwalt des Beklagten, Christian Solmecke, vor kurzem mit.
Haftung in Abwesenheit fraglich
Im Auftrag der Rechteinhaber hatte das Schweizer "Anti-Piracy"-Unternehmen Logistep den Datentausch eines geschützten Musikstücks zur IP-Adresse des Internetanschlusses des Angeklagten zurück verfolgt. Anhand der ermittelten Adressdaten wurde der Mann später abgemahnt.
Nach eigenen Aussagen hielt sich der Beschuldigte zur Zeit der angeblichen Urheberrechtsverletzung allerdings nicht in der Nähe seines Rechners auf: Der Mann gab an, bei seiner Mutter übernachtet zu haben. Zudem habe er mittels Router-Einstellungen sämtliche File-Sharing-Ports gesperrt. Seine Ehefrau befand sich zur Tatzeit zwar im Haus, hatte sich nach einem anstrengenden Nachtdienst aber schlafen gelegt - und zuvor unter anderem die Stromversorgung des Rechners ausgeschaltet.
Richter sehen Beweislast bei Kläger
Das Amtsgericht hatte keine Zweifel an der Richtigkeit dieser Aussagen. Zudem hat nach Einschätzung der Richter die klagende Partei keine Kenntnis davon gehabt, wer den Internetanschluss des Beklagten zum ermittelten Zeitpunkt tatsächlich genutzt habe. Aus diesem Grund entschied das Gericht, dass der Angeklagte keine Abmahngebühren zahlen muss.
Die Richter betonten außerdem, dass selbst bei ungesicherter WLAN-Verbindung keine Haftung des Anschlussinhabers bestehe, solange keine anderweitigen Anhaltspunkte für einen Missbrauch zu sehen seien. Nach Ansicht des Frankfurter Gerichts lässt sich daher auch die "Halzband"-Entscheidung des Bundesgerichtshof nicht auf Filesharing anwenden.
Halzband-Urteil nicht anwendbar
Die Karlsruher Bundesrichter hatten damals entschieden, dass bei Missbrauch eines Mitgliedskontos bei Ebay beispielsweise zu Wettbewerbsverstößen der eigentliche Konto-Besitzer haftet, auch wenn ein Dritter das Konto für seine Zwecke genutzt hat.
Nach Angaben von Rechtsanwalt Solmecke besteht die Möglichkeit, dass das Urteil die Weichen für den Ausgang weiterer Filesharing-Prozesse stellt. In der Vergangenheit kam es in ähnlichen Fällen mehrfach zu Gerichtsentscheidungen gegen angebliche Filesharer - obwohl sich einige Beklagte während der Tatzeit sogar im Ausland aufgehalten hatten.
Die Vertreter des Klägers waren für eine Stellungnahmen nicht zu erreichen. Bislang hat die entsprechende Kanzlei aber noch keine Schritte gegen das Urteil angekündigt, obwohl eine Berufung möglich ist.

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