Connects 2 Content GmbH darf weiterhin Rechnungen verschicken

Abofallen: Landgericht entscheidet gegen Verbraucherschützer



07.09.2009 12:36 Uhr

Abofallen: Landgericht entscheidet gegen Verbraucherschützer Die Verbraucherzentrale Berlin scheiterte in erster Instanz mit ihrer Unterlassungsklage gegen die Connects 2 Content GmbH wegen der Versendung von Rechnungen mit unberechtigten Forderungen. Das Landgericht Düsseldorf gab den Betreibern der Webseiten fabriken.de und rezepte-ideen.de recht, die ursprünglich kostenlose Mitgliedschaften bei ihren Angeboten zu kostenpflichtigen "Premium-Mitgliedschaften" erklärt hatten. Die Verbraucherschützer kündigen an, Berufung einzulegen.

Zahlreiche Schnäppchenjäger und Hobbyköche hatten sich auf den Webseiten Webseiten fabriken.de und rezepte-ideen.de ein kostenloses Nutzerkonto angelegt, um online auf die Suche nach günstigen Angeboten und neuen Rezepten zu gehen. Ab dem 1. Februar 2009 stellte der Anbieter der beiden Seiten, die Connects 2 Content GmbH, die Dienste nur noch gegen Gebühr zur Verfügung.

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Von der Umstellung betroffen waren auch die bislang kostenfreien Nutzerkonten, deren Inhaber nach Angaben des Seitenbetreibers in einem Newsletter vom 14. Januar dieses Jahres auf die zusätzlichen Kosten aufmerksam gemacht wurden: Die Nutzung kostet nun monatlich sieben Euro - bei einer Mindestlaufzeit von zwei Jahren. Die für ein Jahr fälligen 84 Euro sind im Voraus zu entrichten. Viele Nutzer, die kurz darauf eine Rechnung erhielten, gaben an, die entsprechende E-Mail nie erhalten zu haben.

Klage gegen Rechnungsversand scheitert

Mit der Klage vor dem Landgericht Düsseldorf wollte die Verbraucherzentrale Berlin den Versand der Rechnungen an die Nutzer unterbinden, die sich vor dem 1. Februar dieses Jahres auf den Seiten registriert hatten. Die Begründung: Die Forderungen der Connects 2 Content GmbH seien unberechtigt, da die Seitenbesucher sich nicht bewusst für einen kostenpflichtigen Dienst angemeldet hätten.

Der zuständige Richter am Düsseldorfer Landgericht sah das anders und entschied am 28. August 2009, dass Webseitenbetreiber auch dann Rechnungen an Nutzer verschicken können, wenn die Rechtmäßigkeit der Forderung strittig ist. Die entsprechende Entscheidung trägt das Aktenzeichen: 38 O 24/09.

Die Verbraucherschützer bezeichnen die Entscheidung des Düsseldorfer Gerichts als "unfassbar". Die Verbraucherzentrale kritisiert das Urteil vor allem deshalb, weil die Staatsanwaltschaft Düsseldorf das Vorgehen der Connects 2 Content GmbH nach wie vor als Leistungsbetrug bewertet und bereits mit Billigung des Oberlandesgerichts Düsseldorf das Firmenkonto mit rund 670.000 Euro nach über 2.000 Anzeigen von Betroffenen im April dieses Jahres eingefroren hat.

Verbraucherschützer: Anzeige statt Überweisung

Die Verbraucherschützer raten Betroffenen nach wie vor, keine Zahlungen an die Connects 2 Content GmbH zu leisten und sich auch nicht von Mahnungen einschüchtern zu lassen. Das Landgericht Düsseldorf habe schließlich nicht darüber entschieden, ob die Forderungen berechtigt sind oder nicht.

Verbrauchern, die bereits bezahlt haben, rät die Verbraucherzentrale, Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf mit Bezug auf das Aktenzeichen 90 Js 1388/09 zu erstatten. So hätten die Betroffenen zumindest langfristig die Chance, ihr Geld zurückzuerhalten.

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Kommentare: Abofallen: Landgericht entscheidet gegen Verbraucherschützer (8)

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Thema: News - Abofallen: Landgericht entscheidet gegen Verbraucherschützer

Scofield
07.09.09 14:59

Auch hier: http://www.netzwelt.de/forum/vermeintliche-gratisdienste-abofallen/63533-fabriken-de-2.html#post679865


schnippewippe
07.09.09 15:04

Musste ihm die Freude nehmen ? ;) Jetzt kann doch hier ALLES geschrieben werden was im Forum auf der Seite nur stören würde , da es für die Hilfesuchenden sonst langweilig wird. Wenn überhaupt was dazu geschrieben wird. Ist ja nicht mehr so wie es mal war.


AndreasHP
07.09.09 17:59

Daß das Volkk es immer noch nicht geschnallt hat, ist echt ein Armutszeugnis. Solange in der Nähe des Registrierenbutton sowas wie AGB, Teilnahmebedingungen etc sichtbar sind, hat man die zumindest zu überfliegen!


teboclan
07.09.09 18:09

Richter sind oft "Glaubensvertreter", sie glauben an das Gute im Menschen, man kann ihnen einfach nicht böse sein.

Manche Richter lassen ja auch Kinderschänder wieder laufen, weil sie im guten Glauben sind, daß die resozialisierungsfähig sind.

Bei dubiosen Rechnungsversendern wird im guten Glauben zunächst unterstellt, daß die Forderung berechtigt ist.

Es wird doch keiner eine Rechnung Schreiben, wenn er keine Leistung erbracht hat...., nein, das kann nicht sein.

Es gibt Richter, die wären besser Pfarrer geworden.


Goofy62
07.09.09 23:09

Damit keine Mißverständnisse aufkommen:

In diesem Urteil ging es nicht um die Frage, ob die Zahlungsforderung bei der Abzockfalle an sich zivilrechtlich begründet ist.

Nach wie vor ist es so, dass bei einer Abzockfalle mit versteckter Preisangabe keine Kostenpflicht entsteht. Das war bisher gängige Rechtsprechung, und daran hat auch dieses Urteil nichts geändert.

Ebenfalls nichts geändert hat sich an der gängigen Rechtsprechung, dass bei einer Änderung der AGB, wodurch dann plötzlich eine angebliche Kostenpflicht entsteht, der Verbraucher nicht nur "informiert" werden muss, sondern aktiv zustimmen (!) muss, damit diese Änderung überhaupt wirksam wird.
Der Verbraucher muss also eine aktive Willenserklärung abgeben, dass er mit den neuen AGB einverstanden ist.
Ansonsten wird die Kostenpflicht nicht Vertragsbestandteil und kann nicht erfolgreich eingeklagt werden.
Auch daran hat sich mit diesem Urteil nichts geändert.

Es ging hier lediglich um die Frage, ob die Mahnungen auf der Grundlage des Wettbewerbsrechts unzulässig sind. Das hat aber mit Fragen des konventionellen Verbraucherrechts nichts zu tun.


marcello88
08.09.09 16:43

das ist eine Ohrfeige für alle von abofallen betroffenen
das gibt inkasso firmen wie die UGV wieder die möglichkeit
rechnungen und mahnungen zu verschicken
keine angst das ist nicht zulässig
die inkasso UGV und die fa FKH haben den selben
geschäftsführer
das darf es nicht geben oder


arthus
08.09.09 18:45

Nun mal nicht gleich in Panik verfallen. Noch ist nichts entschieden:
heise online - 03.09.09 - Urteil: Abzocker dürfen "vermeintlich unberechtigte Forderungen" geltend machen

Zitat:

Die Verbraucherzentrale hält diese Entscheidung für ein krasses Fehlurteil. Der Richter habe bereits in der mündlichen Verhandlung gezeigt, dass er nicht gewillt sei, sich mit dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb auseinanderzusetzen, hieß es. Man werde auf jeden Fall Berufung beim Oberlandesgericht gegen die Entscheidung einlegen.


Werner Ries
08.10.09 03:59

So fies die Masche auch ist, der Sachverhalt erfüllt nicht den Tatbestand des § 263 StGB. Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt hat die Verfahren gegen die S...-Brüder eingestellt und die Anklage gegen Herrn B... wurde nicht zugelassen. Mich wundert es trotzdem, dass hier das Recht noch nicht gebeugt wurde und niemand in U-Haft sitzt.


(8) Kommentare

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