Connects 2 Content GmbH darf weiterhin Rechnungen verschicken
Abofallen: Landgericht entscheidet gegen Verbraucherschützer
Die Verbraucherzentrale Berlin scheiterte in erster Instanz mit ihrer Unterlassungsklage gegen die Connects 2 Content GmbH wegen der Versendung von Rechnungen mit unberechtigten Forderungen. Das Landgericht Düsseldorf gab den Betreibern der Webseiten fabriken.de und rezepte-ideen.de recht, die ursprünglich kostenlose Mitgliedschaften bei ihren Angeboten zu kostenpflichtigen "Premium-Mitgliedschaften" erklärt hatten. Die Verbraucherschützer kündigen an, Berufung einzulegen.
Zahlreiche Schnäppchenjäger und Hobbyköche hatten sich auf den Webseiten Webseiten fabriken.de und rezepte-ideen.de ein kostenloses Nutzerkonto angelegt, um online auf die Suche nach günstigen Angeboten und neuen Rezepten zu gehen. Ab dem 1. Februar 2009 stellte der Anbieter der beiden Seiten, die Connects 2 Content GmbH, die Dienste nur noch gegen Gebühr zur Verfügung.
Von der Umstellung betroffen waren auch die bislang kostenfreien Nutzerkonten, deren Inhaber nach Angaben des Seitenbetreibers in einem Newsletter vom 14. Januar dieses Jahres auf die zusätzlichen Kosten aufmerksam gemacht wurden: Die Nutzung kostet nun monatlich sieben Euro - bei einer Mindestlaufzeit von zwei Jahren. Die für ein Jahr fälligen 84 Euro sind im Voraus zu entrichten. Viele Nutzer, die kurz darauf eine Rechnung erhielten, gaben an, die entsprechende E-Mail nie erhalten zu haben.
Klage gegen Rechnungsversand scheitert
Mit der Klage vor dem Landgericht Düsseldorf wollte die Verbraucherzentrale Berlin den Versand der Rechnungen an die Nutzer unterbinden, die sich vor dem 1. Februar dieses Jahres auf den Seiten registriert hatten. Die Begründung: Die Forderungen der Connects 2 Content GmbH seien unberechtigt, da die Seitenbesucher sich nicht bewusst für einen kostenpflichtigen Dienst angemeldet hätten.
Der zuständige Richter am Düsseldorfer Landgericht sah das anders und entschied am 28. August 2009, dass Webseitenbetreiber auch dann Rechnungen an Nutzer verschicken können, wenn die Rechtmäßigkeit der Forderung strittig ist. Die entsprechende Entscheidung trägt das Aktenzeichen: 38 O 24/09.
Die Verbraucherschützer bezeichnen die Entscheidung des Düsseldorfer Gerichts als "unfassbar". Die Verbraucherzentrale kritisiert das Urteil vor allem deshalb, weil die Staatsanwaltschaft Düsseldorf das Vorgehen der Connects 2 Content GmbH nach wie vor als Leistungsbetrug bewertet und bereits mit Billigung des Oberlandesgerichts Düsseldorf das Firmenkonto mit rund 670.000 Euro nach über 2.000 Anzeigen von Betroffenen im April dieses Jahres eingefroren hat.
Verbraucherschützer: Anzeige statt Überweisung
Die Verbraucherschützer raten Betroffenen nach wie vor, keine Zahlungen an die Connects 2 Content GmbH zu leisten und sich auch nicht von Mahnungen einschüchtern zu lassen. Das Landgericht Düsseldorf habe schließlich nicht darüber entschieden, ob die Forderungen berechtigt sind oder nicht.
Verbrauchern, die bereits bezahlt haben, rät die Verbraucherzentrale, Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf mit Bezug auf das Aktenzeichen 90 Js 1388/09 zu erstatten. So hätten die Betroffenen zumindest langfristig die Chance, ihr Geld zurückzuerhalten.

Im Forum diskutierenBeiträgeinsgesamt 8 Beiträge
So fies die Masche auch ist, der Sachverhalt erfüllt nicht den Tatbestand des § 263 StGB. Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt hat die Verfahren gegen die S...-Brüder eingestellt und die Anklage gegen Herrn B......
Nun mal nicht gleich in Panik verfallen. Noch ist nichts entschieden: heise online - 03.09.09 - Urteil: Abzocker dürfen "vermeintlich unberechtigte Forderungen" geltend machen ...
das ist eine Ohrfeige für alle von abofallen betroffenen das gibt inkasso firmen wie die UGV wieder die möglichkeit rechnungen und mahnungen zu verschicken keine angst das ist nicht zulässig
Damit keine Mißverständnisse aufkommen: In diesem Urteil ging es nicht um die Frage, ob die Zahlungsforderung bei der Abzockfalle an sich zivilrechtlich begründet ist. Nach wie vor ist es...
Richter sind oft "Glaubensvertreter", sie glauben an das Gute im Menschen, man kann ihnen einfach nicht böse sein. Manche Richter lassen ja auch Kinderschänder wieder laufen, weil sie im guten Glauben...