Sex am Steuer erlaubt, Telefonieren verboten

Sonntagsfrage am Samstag: Handy-Verbot sinnvoll?

Sonntagsfrage am Samstag: Handy-Verbot sinnvoll? Telefonieren am Steuer ohne Freisprechanlage ist in Deutschland verboten. Wer dabei erwischt wird, muss mit mindestens 40 Euro Strafe und einem Punkt in Flensburg rechnen. Gegen das Bedienen eines Navigationsgeräts, Rasieren, Rauchen und selbst sexuelle Handlungen bei der Fahrt hat das Gesetz dagegen nichts. Ist das sinnvoll?

Wie sehen Sie Nebentätigkeiten bei der Autofahrt?

1. Was der Fahrer am Steuer macht, soll jeder selbst entscheiden - solange andere Verkehrsteilnehmer dadurch nicht gefährdet werden. 2. Telefonieren oder Rasieren während der Fahrt ist ja noch in Ordnung. Aber Sex am Steuer geht entschieden zu weit. 3. Telefonieren und "Navis" bedienen muss ab und zu einfach sein, ohne geht es nicht! Der Rest gehört verboten. 4. Die aktuelle Regelung klingt für mich sinnvoll. Ich habe schon zu viele gefährliche Situationen mit telefonierenden Fahrern hinter mir. 5. Nicht nur Handys, auch Navis und Rasierapparate gehören nicht in Fahrerhände! Wer lenkt, soll sich auf die Fahrt konzentrieren, alles andere gehört verboten. 6. Dazu habe ich keine Meinung.

Albert Bartz, Richter am Amtsgericht Gummersbach findet das nicht. Er fragt sich, warum er während der Fahrt nicht das Handy ans Ohr halten darf, obwohl viel gefährlichere Nebentätigkeiten erlaubt sind. Das Handy bei laufendem Motor nur in die Hand zu nehmen, um eine SMS zu lesen, ist nicht erlaubt. Wer während der Fahrt statt des Lenkrads in der einen Hand eine Zigarette und in der anderen einen Rasierer hält, kommt dagegen theoretisch ungeschoren davon. Jedenfalls gibt es dafür kein Verbot.

Das Handy-Verbot am Steuer gilt als eines der am meisten kritisierten Gesetze der Straßenverkehrsordnung. "Das Verbot widerspricht dem Gleichheitsgrundsatz, weil viele andere Dinge im Auto, die auch gefährlich sein können, nicht mit einem Bußgeld belegt werden", meint Bartz. Er zieht deshalb vor das Verfassungsgericht in Karlsruhe. Mit einer Entscheidung der Karlsruher Richter wird im September gerechnet.

Falls das Gericht Bartz Recht gibt, würde das vermutlich zu einer regen Diskussioon in der Öffentlichkeit führen. Die Verkehrte Netzwelt hat sich am Samstag zu diesem Thema bereits Gedanken gemacht. Wie stehen Sie zu Nebentätigkeiten bei der Autofahrt? Uns interessiert Ihre Meinung. Nutzen Sie die Antwortmöglichkeiten auf der rechten Seite, um an der Umfrage teilzunehmen. Das Ergebnis wird Ihnen direkt angezeigt. Da wir nicht alle Antwortmöglichkeiten vorgeben möchten, können Sie zusätzlich auch das Forum nutzen, um mit anderen Lesern oder der Redaktion in Kontakt zu treten.

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Beiträgeinsgesamt 6 Beiträge

Eigentlich ist es mir egal, ob es verboten ist oder nicht, mir ist das zu gefährlich, man ist in der Bewegung eingeschränkt und abgelenkt und ich möchte nicht daran Schuld sein, wenn ich jemanden über den Haufen...

Grundsätzlich muss sich jeder Fahrzeuglenker für alle Dinge in die Verantwortung nehmen lassen, bei denen andere Verkehrsteilnehmer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert...

Telefonieren mit dem Mobiltelefon oder dem Hörer des Einbautelefons in der Hand ist bei Strafe verboten. Ein CB-Handfunkgerät oder das Tastenmikro der Einbaufunke darf ich dem Wortlaut des Gesetzes nach straffrei...

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