200 Euro für zwei Jahre Mitgliedschaft

Mitfahr-Verein.de: Warnung vor versteckten Kosten

Mitfahr-Verein.de: Warnung vor versteckten Kosten Die Verbraucherzentrale Saarland warnt vor der Nutzung der Webseite mitfahr-verein.de. Die Mitfahrervermittlung wirbt auf der Startseite mit einer kostenlosen und unverbindlichen Registrierung. Im Kleingedruckten ist aber ein Zweijahresvertrag mit monatlichen Kosten von zehn Euro versteckt. Die Verbraucherschützer raten dazu, Rechnungen für das Angebot nicht bedenkenlos zu zahlen.

Inhaltsverzeichnis

  1. 1200 Euro Gebühren für zwei Jahre Mitgliedschaft
  2. 2Kostenlose Registrierung und kostenpflichtige Anmeldung
  3. 3Verbraucherschützer: Informieren statt zahlen

Auf der Startseite von mitfahr-verein.de prangt ein Siegel mit den Worten "kostenlose Registrierung". Neben dem Anmeldeformular erscheint der Hinweis "Gleich hast du deinen neuen Zugang zum mitfahr-verein.de und kannst alle Beiträge in vollem Umfang sehen!" Von Kosten ist nicht die Rede. Der Anwender hat lediglich die Wahl, den Newsletter zu bestellen und die Datenschutzbestimmungen zu akzeptieren.

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Kostenlos ist der Vermittlungsdienst für Mitfahrer aber nicht. Preise und Zahlungsbedingungen versteckt der Betreiber in den Geschäftsbedingungen. Diese sind nur unterhalb des Registrierungsformulars verlinkt. Auf allen anderen Seiten des Angebots befindet sich an dieser Stelle ein Verweis auf die Datenschutzbestimmungen.

200 Euro Gebühren für zwei Jahre Mitgliedschaft

Der Betreiber der Miftahr-Webseite, die VereinService Online VSO GmbH aus München, verlangt für die Vollmitgliedschaft bei mitfahr-verein.de monatlich zehn Euro. Die Mitgliedschaft läuft laut Absatz 5 der Geschäftsbedingungen über zwei Jahre. Die Gebühren sind im Voraus zu zahlen. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 200 Euro, da die letzten vier Monate für den Nutzer kostenlos sind.

Startseite von mitfahr-verein.de
Startseite von mitfahr-verein.de - Kein Hinweis auf die Kosten für die Mitgliedschaft.

Bei den saarländischen Verbraucherschützern meldete sich eine betroffene Studentin, die sich auf der Webseite registriert hatte - und der nicht bewusst war, einen Vertrag mit dem Webseiten-Anbieter geschlossen zu haben. Der Verbraucherzentrale war es nach eigenen Angaben zuerst nicht möglich, den Vorgang zu überprüfen, da dazu eine Anmeldung auf der Webseite erforderlich gewesen wäre.

Kostenlose Registrierung und kostenpflichtige Anmeldung

Erst die Antwort der Betreiber von mitfahr-verein.de auf den Widerspruch der Studentin lieferte weitere Informationen: Nach Aussagen der Verbraucherschützer lautete das Schreiben dahingehend, dass Nutzer von mitfahr-verein.de nach der kostenlosen und unverbindlichen Registrierung nicht an Fahrten teilnehmen oder diese selbst anbieten können. Zuvor müssten die Seitenbesucher eine Anmeldung ausfüllen. Diese sei allerdings mit einem Siegel versehen, in dem steht "Anmeldung kostenpflichtig".

Für die kostenpflichtige Anmeldung frage die Mitfahr-Webseite nach Angaben der Verbraucherzentrale lediglich die E-Mail-Adresse erneut ab. Die monatlichen Kosten stünden zwar im Fließtext neben dem Eingabefeld, seien aber leicht zu übersehen. Erst am Ende der Anmeldungsseite könne wiederum der Newsletter bestellt und erstmals die Geschäftsbedingungen, in denen die Kosten versteckt seien, akzeptiert werden.

Verbraucherschützer: Informieren statt zahlen

Verbraucherschützerin Silke Schröder empfiehlt betroffenen Verbrauchern Rechnungen für die Webseite nicht bedenkenlos zu bezahlen. Vorher sollten Informationen bei der Verbraucherzentrale eingeholt werden.

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Im Forum diskutierenBeiträgeinsgesamt 11 Beiträge

Meine gute Erfahrung nach Empfehlung der Verbraucherzentrale Hamburg (die denen schon mal alle Konten sperren ließ): Nichts tun, nicht reagieren, alles direkt in den Papierkorb werfen. Erst wenn wirklich was direkt...

Darüberhinaus gilt ja ein neues Widerrufsrecht seit 4.8.09 Danach muss VOR Abschluss des Vertrages auf das Widerrufsrecht und seine Folgen in vorgeschriebener Form (Brief, FAX, E-Mail)...

Für einen Vertragsschluß im Internet kommt es darauf an, ob auf der Anmeldeseite die Preisangabe klar und sofort sichtbar zu erkennen war. Beweispflichtig hierfür ist der Anbieter. Ist das...

hallo vielen dank für den beitrag habe mich bei drive2you registriert jetzt kam erine rechnung von 96€. Was kann ich jetzt machen es wurde deutlich mit einerkostenlosen dienst geworben auch war nicht...

Moin, alles halb so wild, ein ähnlicher Fall vor Gericht nur mit anderen Antragsgründen, OLG Frankfurt am Main: ...

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