Quelle muss Flachbildfernseher für 199 statt 1999 Euro ausliefern

Urteil: Fehlerhafter Online-Preis bindend

Urteil: Fehlerhafter Online-Preis bindend Falsche Preisangaben im Internethandel sind unter bestimmten Umständen für den Verkäufer bindend. Das hat das Amtsgericht Fürth mit einem Urteil gegen das Versandhaus Quelle entschieden. Der Händler muss demnach Flachbildfernseher zum falsch ausgewiesenen Preis von 199,99 Euro statt 1999,99 Euro ausliefern.

Vor dem Amtsgericht wurden zwei Fälle verhandelt, in denen Kunden im Jahr 2007 bei Quelle Flachbildfernseher zum falsch ausgewiesenen Preis bestellt hatten. Kurz nach dem Einkauf auf der Online-Plattform quelle.de erhielten die Betroffenen von dem Versandhaus Zahlungsaufforderungen, die den vergleichsweise niedrigen Internetpreis von 199,99 Euro bestätigten.

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"Da kann man nicht mehr von Irrtum reden"

Zwei Wochen später bekamen die beiden Kläger erneut Post von Quelle. In dem zweiten Schreiben erklärt das Versandhaus die Bestellungen für nichtig. Daraufhin zogen die Betroffenen vor Gericht. Die Richter urteilten nun, dass eine solche Verzögerung der Vertragsanfechtung unbegründet sei und von den Betroffenen nicht akzeptiert werden müsse. In den beiden vorliegenden Fällen "kann man nicht mehr von Irrtum reden", sagt Thomas Koch, Richter und Pressesprecher des Oberlandesgerichtes Nürnberg.

Nach Angaben des Pressesprechers kam durch die fehlerhafte Preisauszeichnung und den Versand der Zahlungsaufforderung ein verbindlicher Vertrag zustande. An diesen Vertrag bleibe der Händler gebunden, auch wenn der Vorgang durch ein Computersystem automatisch abgewickelt werde. Auswirkungen der Urteile auf den Online-Handel erwartet der Richter allerdings nicht.

Kein Grundsatzurteil für Online-Handel

Bei den beiden Quelle-Fällen handele es sich letztendlich um einen Einzelfall: "Die Grundsatzfrage, ob durch einen Klick auf eine Schaltfläche im Internet bereits ein Kaufvertrag zustande kommt, haben die Urteile nicht beantwortet", sagt Koch. Derzeit herrscht nach Kochs Aussage die Ansicht, dass ein Kaufvertrag erst dann zustande kommt, wenn der Verkäufer den vom Kunden akzeptierten Preis bestätigt. Daran habe das Urteil nicht geändert. Quelle hat nun noch die Möglichkeit, in Berufung zu gehen.

Das Versandhaus steckt nicht nur durch das Urteil in der Krise. Der Mutterkonzern Arcandor, zu dem neben Quelle auch Karstadt gehört, steht kurz vor der Insolvenz. Die Quelle-Erbin und Arcandor-Großaktionärin Madeleine Schickedanz droht zudem der Verlust ihres Vermögens, nachdem sie im vergangenen Jahr noch zu den reichsten Frauen Deutschlands gehört hatte.

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Im Forum diskutierenBeiträgeinsgesamt 2 Beiträge

Den besagten Fernseher hab ich sogar noch online gesehen... und nicht zugegriffen! VERDAMMT nochmal!!! ;)

Richtig so, die Preise werden von mehreren Personen überwacht und wenn da Fehler entstehen muss auch dafür gehaftet werden. So ist das in anderen Betrieben ja auch...

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