Anwalt erwartet Grundsatz-Gutachten
Filesharing-Prozess: Klage gegen wiederholte Abmahnung (Update)
Die Klage einer Filesharerin könnte die bisherige Beweisführung der Unterhaltungsindustrie gegen Filesharer infrage stellen. Die Klägerin ging gerichtlich gegen wiederholte Abmahnungen durch eine Anwaltskanzlei vor. Die Sozietät stützt ihre Abmahnungen auf Daten des Unternehmens Media Protector GmbH. Nun soll ein Gutachten klären, ob das Material überhaupt beweiskräftig ist.
Das Update vom 21. August finden Sie am Ende des Artikels.
Inhaltsverzeichnis
- 1Gutachten soll unklare Beweislage klären
- 2Anwalt rechnet mit steigenden Kosten für Beweissicherung
- 3Update vom 21. August: Media Protector äußert sich
Unter Berufung auf von Media Protector GmbH gesammelten Daten mahnte die Anwaltskanzlei die Klägerin ab. Die Anwälte warfen der Frau vor, im Oktober 2007 eine Urheberrechtsverletzung begangen und urheberrechtlich geschütztes Material illegal verbreitet zu haben. Die Abgemahnte gab eine Unterlassungserklärung ab, erhielt aber dennoch eine weitere Abmahnung in der gleichen Sache.
Die Frau klagte daraufhin gegen die Anwaltskanzlei auf Unterlassung. Nach eigenen Angaben habe sie ein Filesharing-Programm benutzt, das nicht für den Upload geeignet sei. Damit wäre es ihr nicht möglich, Daten über dieses Programm zu verbreiten.
Gutachten soll unklare Beweislage klären
Eine Gerichtsverhandlung in dieser Sache endete am 15. Juli 2009 mit der richterlichen Bestellung eines Gutachters. Sein Auftrag lautet zum einen festzustellen, ob mit dem Computer der Frau ein Upload möglich gewesen sei. Zum anderen soll er überprüfen, ob die Software von Media Protector in der Lage ist festzustellen, ob eine Datei von einem bestimmten Internetanschluss zum Download angeboten wurde.
Der Hamburger Rechtsanwalt Alexander Wachs misst dem zweiten Teil des Gutachtens eine grundsätzliche Bedeutung zu: Er könnte die von Media Protector gesammelten Daten als nicht beweiskräftig deklarieren. Bisher habe die Firma noch in keinem Verfahren offen gelegt, wie ihre Beweissicherung erfolge. Ein für das aktuelle Verfahren angekündigtes Gutachten legte das Unternehmen bisher nicht vor.
Wachs hat sich auf die Vertretung von abgemahnten Filesharern spezialisiert. Er sieht Media Protector als "schwächstes Glied der Abmahnmaschinerie der Unterhaltungsindustrie" und erhofft sich von dem Gutachten Einblicke in die Arbeitsweise der Firma.
Anwalt rechnet mit steigenden Kosten für Beweissicherung
"Natürlich kann der Gutachter auch feststellen, dass das Vorgehen von Media Protector absolut fehlerfrei und gerichtsverwertbar sei, dies halte ich jedoch für unwahrscheinlich", erläutert Wachs. Nach Einschätzung von Wachs wird ein Gutachten in jedem Fall zu Vorgaben für eine rechtskräftige Beweiseführung gegen Filesharer führen.
Der Anwalt geht davon aus, dass ein solches Vorgehen mit höheren Kosten für die Unternehmen verbunden ist und die Arbeit einer Firma wie Media Protector weniger rentabel machen wird. Das Augsburger Unternehmen war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.
Update vom 21. August: Media Protector äußert sich
Heute erreichte die Redaktion eine Stellungnahme der Media Protector GmbH. Nach eigenen Aussagen sieht das Unternehmen der gutachterlichen Überprüfung "mit Interesse" entgegen. Schließlich sei die von Media Protector verwendete Software bereits zuvor durch einen vereidigten Sachverständigen geprüft worden. Dieses Gutachten sei aber nicht vom Gericht angefordert worden.
Vielmehr habe die Tauschbörsennutzerin die Sichtung des Materials abgelehnt und auf der Erstellung eines weiteren Gutachtens bestanden. Media Protector rechnet daher mit einer Bestätigung seines Vorgehens durch das gerichtliche Gutachten und erwartet keine Auswirkungen für die eigene Tätigkeit. Das Unternehmen gehe fest davon aus, "auch weiterhin Dienstleistungen zur Bekämpfung der Internetpiraterie" zu erbringen.

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die Abmahnungen kommen erst 11 Monate später danach kann mann nicht mehr nachvollziehen ob es so gewesen ist oder nicht da die daten nur drei Monate ich meine die Ip daten gespeichert werden Oktober 10 ...
Ich sehe die ganze Geschichte schon lange von diesem Standpunkt und habe mir ein paar Gedanken gemacht: Häufig geht es in Ratschlägen wie in der aktuellen CT nur darum, ob sichergestellt werden kann, dass der...
Zitat: Hat der Alte einen Fehler gemacht? Darauf gibt es keine Antwort! Antwort: ;) Zitat: ...Übrigens noch einmal zu der Spendenaktion...
Zitat: Inzwischen wurde ein neuer Gutachter bestellt, der den Rechner erneut prüfen wird. Hat der Alte einen Fehler gemacht? Darauf gibt es keine Antwort!
Auf Anfrage der Redaktion teilt Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs aus Hamburg mit, dass das Verfahren weiter vor dem Landgericht München verhandelt wird. Inzwischen wurde ein neuer Gutachter bestellt, der den Rechner...