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04.08.2009
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VZBV will gesetzliche Vorgaben für mehr Transparenz

Verbraucherschutz: Gesetz gegen Abo-Fallen gefordert

Verbraucherschutz

Verbraucherschutz: Gesetz gegen Abo-Fallen gefordert

Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert Gesetze gegen Abo-Fallen im Internet: Sobald für die Nutzung eines Internet-Dienstes Kosten anfallen, müssten Anwender dies getrennt vom allgemeinen Ameldeverfahren für die Webseite bestätigen. Wenn es nicht bald entsprechende gesetzliche Regelung gebe, "können wir das Internet bald in World-Wide-Nepp umbenennen", sagt der Verbraucherschützer Gerd Billen.

Millionengewinne binnen Wochenfrist

Nach Angaben der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat beispielsweise die Firma Content Service Limited, innerhalb einer Woche 170.000 Rechnungen zu je 96 Euro an Mitglieder verschickt. Das Unternehmen ist Betreiber der - nach Angaben des VZBV "berüchtigten Abzock-Seite" - opendownload.de. Ein Großteil der Rechnungsempfänger war sich nicht im Klaren, dass die scheinbar kostenlos verfügbaren Programme auf opendownload.de Geld kosten. Die Nutzer sind nach Einschätzung der Verbraucherschützer unbemerkt ein überteuertes und kostenpflichtiges Abonnement eingegangen.

Alleine im April schätzt der VZBV den Gewinn der Content Service Limited auf 1,5 Millionen Euro. Die Verbraucherschützer fordern daher "klarere gesetzliche Vorgaben, um die Preistransparenz im Internet zu erhöhen." Es müsse für jedermann erkennbar sein, ob ein Internet-Angebot Geld kostet - etwa durch ein deutlich sichtbares Abfragefeld. Das fordert Gerd Billen, Vorstand des VZBV. Abo-Fallen wie in Deutschland existierten beispielsweise in Frankreich nicht, da es dort entsprechende Gesetze gebe.

VZBV fordert weit reichende Sanktionen

Obwohl nach Angaben des VZBZ immer wieder Verfahren gegen dubiose Seitenbetreiber mit Verurteilungen enden, habe dies nur wenig Auswirkungen auf das Phänomen Abo-Falle. Die Betreiber solcher Dienste würden einfach ein neues Angebot unter neuer Firmierung starten. Billen fordert daher weit reichende Sanktionen gegen dubiose Internet-Dienste. So solle etwa Anwälten, die im Auftrag von Abo-Seiten-Betreibern Mahnschreiben verschicken, die Zulassung entzogen werden. Für Banken fordert der VZBV die Vollmacht, einschlägig bekannten Seitenbetreibern die Eröffnung neuer Geschäftskonten zu verweigern.


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schnippewippe
schnippewippe
04.08.09 17:12

Wenn ich da an die Steuereinnahmen denke.:(
Ich weiss nicht :( Ich fürchte der Verbraucherzentrale Bundesverband wird da kein Erfolg haben.
Zitat:

müssten Anwender dies getrennt vom allgemeinen Ameldeverfahren für die Webseite bestätigen.

Könnte man das nicht auch wieder umgehen ?


Kuerasser
04.08.09 18:02

Den Ansatz zu einem solchen Gesetz haben wir ja seit heute.
Zitat
Wenn der Verbraucher nicht vor Vertragsabschluss über sein Widerrufsrecht und die Folgen eines Widerrufes (Kostenerstattung etc.)in Schriftform (E-Mail,Fax, Brief) aufgeklärt wird, kann er den Vertrag, auch noch bis zur vollständigen Bezahlung, widerrufen. Der Betreiber kann ihm dann keine (weiteren) Kosten in Rechnung stellen.Zitat Ende

Somit erbringt ein nicht informierender Anbieter eine evtl .Leistung auf eigene Gefahr und REchnung.

Da die Nutzlosanbieter bisher tunlichst auf eine Widerrufsbelehrung in erforderlicher Form verzichtet haben und dies meiner Meinung nach weiterhin versuchen haben sie keinerlei Recht eine Leistung zu fordern. Der Kunde kann, bei ordentlicher Belehrung, 14 Tage widerrufen, auch wenn die Leistung schon, zumindest teilweise, erbracht wurde. Er muss dann dem Anbieter evtl. entstandene (angemessene) Kosten erstatten. Bei unterlassener Belehrung kann er quasi unendlich widerrufen


immorb
immorb
04.08.09 18:56

Zitat:

Den Ansatz zu einem solchen Gesetz haben wir ja seit heute.

Somit erbringt ein nicht informierender Anbieter eine evtl .Leistung auf eigene Gefahr und REchnung.
[..]

Vergessen? das "Neue" Gesetz hat nichts mit den Angeboten im Internet zu tun.
Am 4. August 2009 tritt das Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung ...
Und! Telefonwerbung,der ich nicht zugestimmt habe,war immer schon verboten.
Das Widerrufsrecht war auch schon deutlich im Gesetz geregelt.
Zitat:

[..]
Könnte man das nicht auch wieder umgehen ?

man müsste das Opt-in Verfahren,besonders das Double Opt-in Verfahren zur Pflicht machen.
Seriöse Firmen, die Direkt-Marketing;E-Mail-Marketing betreiben,wenden diese Verfahren an.

Ps.
Zitat:
Durch einfaches Wegklicken beziehungsweise allein durch Nichtreak-tion auf die Bestätigungsanforderung sei sichergestellt, dass weitere Emails nicht mehr zu erwarten seien. Es war daher dem Antragssteller zumutbar, durch einfaches Abwarten und Nichtstun der Aufforderung zur Bestätigung nicht zu folgen.
Zitat Ende.
Quelle:>> [URL="http://www.ag-m.bayern.de/Pressemitteilungen/070122%20-%20Unverlangte%20E-Mails/Unverlangte%20E-Mails.pdf"]ag-m.bayern.de/Pressemitteilungen/AZ 161 C 29330/06

m.f.G.


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