Telefonwerbung nur mit ausdrücklicher Erlaubnis
Gesetzesänderung: Bußgelder für unerlaubte Werbeanrufe
Heute tritt die Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb zur Eindämmung von verbotenen Werbeanrufen in Kraft. Unternehmen, die gegen das Verbot unerlaubter Telefonwerbung verstoßen, drohen nun Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro. Verbrauchern erleichtert das Gesetz den Ausstieg aus telefonisch abgeschlossenen Verträgen.
Unerlaubte Werbeanrufe wurden bislang als "unzumutbare Belästigung" nach dem Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) behandelt. Als "unerlaubter Werbanruf" gilt jeder telefonische Kontaktversuch eines Unternehmes, der ohne Zustimmung des Angerufenen erfolgt. Ab heute begehen Werbefirmen, die gegen das Verbot unerlaubter Telefonwerbung verstoßen, eine Ordnungswidrigkeit.
Der Verstoß kann mit einer Geldbuße bis 50.000 Euro geahndet werden. Die Gesetzesänderung kam auf Betreiben der Bundesnetzagentur zustande. "Die unerwünschte Telefonwerbung ist inzwischen für die meisten Bürger mehr als nur ein Ärgernis", sagt der Präsident der Bundesnetzagentur Matthias Kurth.
Mehr Rechte für Verbraucher
Angerufene müssen in Zukunft dem Erhalt von Werbeanrufen ausdrücklich zustimmen. Gewerbliche Anrufer können sich also nicht mehr auf allgemeime Zustimmungserklärungen berufen, die vom Verbraucher in einem anderen Zusammenhang erteilt wurden - etwa bei der Teilnahme an Gewinnspielen.
Die Gesetzesänderung gestattet Verbrauchern außerdem, innerhalb von zwei bis vier Wochen von telefonisch abgeschlossenen Verträgen über Zeitungs- und Zeitschriftenabos sowie Lotterieteilnahmen zurückzutreten. Die Widerrufsfrist beginnt erst, wenn eine schriftliche Benachrichtigung über das Rücktrittsrecht beim Verbraucher eingegangen ist.
Rufnummernunterdrückung verboten
In Zukunft darf die Rufnummer bei Werbeanrufen nicht mehr unterdrückt werden. Ein gewerblicher Anrufer, der seine Identität auf diese Art zu verschleiern versucht, riskiert ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro. Verantworlich für die Umsetzung der neuen Regelungen ist die Bundesnetzagentur. Um den schwarzen Schafen unter den Werbetreibenden schnell auf die Spur zu kommen, fordert die Behörde Verbraucher dazu auf, jeden Verstoß zu melden.
Dazu müssten Betroffene lediglich die genaue Uhrzeit des Anrufs dokumentieren - anschließend ist die Netzagentur in der Lage, auch Anrufe mit unterdrückter Rufnummer zurückzuverfolgen. Eine entsprechende Meldung kann mit Hilfe eines Formblatts auf der Internetseite der Netzagentur ferfolgen.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband begrüßen das neue Gesetz und nannte es "einen wichtigen Teilerfolg". Die Verbraucherschützer kritisieren allerdings, dass das Gesetz zu Vertragsabschlüssen am Telefon zu kurz greift: Die Verträge bliben weiterhin sofort und nicht erst nach schriftlicher Bestätigung wirksam.

Im Forum diskutierenBeiträgeinsgesamt 29 Beiträge
Zitat: Mich belästigt die Telekom auch dauern und fragt mich, wer sich bei uns ums Telefonische kümmert. Zudem zeigen die nie ihre Nummer an. Sowas kann bis zu 10000 Eu Strafe...
Mich belästigt die Telekom auch dauern und fragt mich, wer sich bei uns ums Telefonische kümmert. Zudem zeigen die nie ihre Nummer an. Sowas kann bis zu 10000 Eu Strafe kosten. Einfach Nummer des Anrufers...
Ach die Nummer ist doch schon auch alt....;) Seit letztem Jahr hab ich im Display von meinem Telefon meist eine Telefonnummer aus Belgien welche ich verpasst hab. Seit dem neuen Gesetz...
Neuerdings kommen die unseriösen Callcenter über ausländische Rufnummern siehe: 0041325120486 - Neue Masche bei unerwünschter Telefonwerbung
So, jetzt sollte es aber klappen. Mist, wenn man nicht auf die Kleinigkeiten achtet. :dow: War nur ein fehlendes Satzzeichen.