Telefonwerbung nur mit ausdrücklicher Erlaubnis
Gesetzesänderung: Bußgelder für unerlaubte Werbeanrufe
Heute tritt die Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb zur Eindämmung von verbotenen Werbeanrufen in Kraft. Unternehmen, die gegen das Verbot unerlaubter Telefonwerbung verstoßen, drohen nun Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro. Verbrauchern erleichtert das Gesetz den Ausstieg aus telefonisch abgeschlossenen Verträgen.
Unerlaubte Werbeanrufe wurden bislang als "unzumutbare Belästigung" nach dem Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) behandelt. Als "unerlaubter Werbanruf" gilt jeder telefonische Kontaktversuch eines Unternehmes, der ohne Zustimmung des Angerufenen erfolgt. Ab heute begehen Werbefirmen, die gegen das Verbot unerlaubter Telefonwerbung verstoßen, eine Ordnungswidrigkeit.
Der Verstoß kann mit einer Geldbuße bis 50.000 Euro geahndet werden. Die Gesetzesänderung kam auf Betreiben der Bundesnetzagentur zustande. "Die unerwünschte Telefonwerbung ist inzwischen für die meisten Bürger mehr als nur ein Ärgernis", sagt der Präsident der Bundesnetzagentur Matthias Kurth.
Mehr Rechte für Verbraucher
Angerufene müssen in Zukunft dem Erhalt von Werbeanrufen ausdrücklich zustimmen. Gewerbliche Anrufer können sich also nicht mehr auf allgemeime Zustimmungserklärungen berufen, die vom Verbraucher in einem anderen Zusammenhang erteilt wurden - etwa bei der Teilnahme an Gewinnspielen.
Die Gesetzesänderung gestattet Verbrauchern außerdem, innerhalb von zwei bis vier Wochen von telefonisch abgeschlossenen Verträgen über Zeitungs- und Zeitschriftenabos sowie Lotterieteilnahmen zurückzutreten. Die Widerrufsfrist beginnt erst, wenn eine schriftliche Benachrichtigung über das Rücktrittsrecht beim Verbraucher eingegangen ist.
Rufnummernunterdrückung verboten
In Zukunft darf die Rufnummer bei Werbeanrufen nicht mehr unterdrückt werden. Ein gewerblicher Anrufer, der seine Identität auf diese Art zu verschleiern versucht, riskiert ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro. Verantworlich für die Umsetzung der neuen Regelungen ist die Bundesnetzagentur. Um den schwarzen Schafen unter den Werbetreibenden schnell auf die Spur zu kommen, fordert die Behörde Verbraucher dazu auf, jeden Verstoß zu melden.
Dazu müssten Betroffene lediglich die genaue Uhrzeit des Anrufs dokumentieren - anschließend ist die Netzagentur in der Lage, auch Anrufe mit unterdrückter Rufnummer zurückzuverfolgen. Eine entsprechende Meldung kann mit Hilfe eines Formblatts auf der Internetseite der Netzagentur ferfolgen.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband begrüßen das neue Gesetz und nannte es "einen wichtigen Teilerfolg". Die Verbraucherschützer kritisieren allerdings, dass das Gesetz zu Vertragsabschlüssen am Telefon zu kurz greift: Die Verträge bliben weiterhin sofort und nicht erst nach schriftlicher Bestätigung wirksam.
- Telefonwerbung: Bundestag setzt Werbeanrufen Grenzen
- Verbraucherschutz: Bundesnetzagentur unterbindet Massenanrufe
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- Bundesnetzagentur: 500.000 Euro Strafe für Call-Center
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Kommentare: Gesetzesänderung: Bußgelder für unerlaubte Werbeanrufe (29)
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Thema: News - Gesetzesänderung: Bußgelder für unerlaubte Werbeanrufe
04.08.09 11:52
Zitat:
Der Verbraucherzentrale Bundesverband begrüßen das neue Gesetz und nannte es "einen wichtigen Teilerfolg". Die Verbraucherschützer kritisieren allerdings, dass das Gesetz zu Vertragsabschlüssen am Telefon zu kurz greift: Die Verträge bliben weiterhin sofort und nicht erst nach schriftlicher Bestätigung wirksam.
Da muss der Gesetzgeber, meiner Meinung nach, noch ein bisschen Nacharbeiten. Es kann ja nicht sein, das ein Vertrag mündlich abgeschlossen wird ohne dann noch was schriftliches zu bekommen.
04.08.09 12:15
Ich finde auch das man Verträge immer schriftlich machen sollte. Aber ich habe ja schon mal geschrieben, dass ich mich über das Gesetz freue. Vor allen für die Kunden bei einen Zeitungsabo. Endlich können auch sie sich wehren. :D
04.08.09 18:36
Naja , der verzicht auf Schriftverkehr wäre in der heutigen Zeit angebracht, gibt mehr als genug sichere Signaturen.
Ausserdem sind die meisten Leute selbst schuld, wenn sie sich am Telefon was aufquatschen lassen.
05.08.09 09:25
Zitat:
Naja , der verzicht auf Schriftverkehr wäre in der heutigen Zeit angebracht, gibt mehr als genug sichere Signaturen.
Mag ja sein, aber was nützt mir ne digitale Signatur, die ich nicht sehen kann, die ich nicht in den Fingern habe? Dann doch lieber Papier mit Stempel.
Zitat:
Ausserdem sind die meisten Leute selbst schuld, wenn sie sich am Telefon was aufquatschen lassen.
Vorwiegend werden ältere Leute am Telefon abgezockt, wie gestern abend zu sehen in Akte 09. Ich möchte dich mal am Telefon erleben, wenn du zugetextet wirst.
05.08.09 14:16
Zitat:
Vorwiegend werden ältere Leute am Telefon abgezockt, wie gestern abend zu sehen in Akte 09. Ich möchte dich mal am Telefon erleben, wenn du zugetextet wirst.
Richtig! Außerdem muss man bedenken, dass wir eine alternde Gesellschaft haben. In 25 Jahren wird die Situation eine ganz andere sein, von daher denke ich dass Gesetze im Bereich des Verbraucherschutzes dringend nötig sind.
Gruß
striz
06.08.09 19:04
Die Gesetzesänderungen, die jetzt in Kraft getreten sind sind der Beginn eines langen Weges, den wir aktiv begleiten können indem wir unsere Abgeordneten immer und immerwieder auf Abofallen und ihre Bekämpfung ansprechen. Solange, bis der letzte Abzocker das Handtuch wirft, oder geworfen wird.
17.08.09 13:08
Mich würde mal interessieren, wie genau ein unerlaubter Werbeanruf definiert ist, darüber hab ich bisher noch gar nichts gelesen.
17.08.09 18:07
Zitat:
Mich würde mal interessieren, wie genau ein unerlaubter Werbeanruf definiert ist, darüber hab ich bisher noch gar nichts gelesen.
Was soll man da genau definieren?
Wie es das Wort "unerlaubte" audrückt,Anrufe für die ich keine Genehmigung erteilt habe.
Problem ist;oft stimmt man "unbewusst" solchen Anrufen zu.
Oft findet man folgendes in denAGB
>> zur Pflege der Kundenbeziehungen und für unsere Werbeansprachen. Die dafür erforderlichen Daten werden ggf. an Dienstleister weitergeleitet.<<
Opt-Out-System hier darf der Verbraucher bis zum aktiven Widerspruch angerufen werden.
Fazit;Passus streichen,wenn nicht möglich schriftlich widersprechen.
Das Gegenteil;Opt-In-System,dieses setzt voraus, dass der Verbraucher die aktive Einwilligung zum Anruf gegeben hat.
Solche Cold-Calls waren schon seit langer Zeit verboten.
Die Beklagte wird verurteilt,zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs unaufgefordert Telefonwerbung zu betreiben, ohne dass ein vorheriges Einverständnis des Adressaten besteht[...]
Quelle:>> [URL="http://www.advocatus.de/heng/volltext.php?uid=olgfrankfurt_6U36_03"]advocatus/Olg frankfurt/M 6U36_03
m,.f.G.
18.08.09 07:36
Aber laut der Gesetzesdefinition, wie sie sich jetzt darstellt, macht sich ja sogar mein Versicherungsmakler strafbar, der mich anruft und mir mitteilt, daß ich unterversichert bin, obwohl genau das eigentlich sein Job ist. Da könnte ich dann, wenn ich böse bin, auch einen unerlaubten Werbeanruf daraus basteln.
18.08.09 09:10
Der Aussendienst meines Arbeitgebers hat ein Formblatt bekommen, worin der Kunde einer individuellen Beratung, sowie einer Info über neue Tarife, Gesetzesänderungen und Steuervorteile zustimmen oder ablehnen kann. Es ist zu vermuten, dass andere Versicherungen und Bausparkassen dem Beispiel folgen werden. Liegt eine solche Erlaubnis nicht vor, oder wurde ihr widersprochen könnte man einen "Cold Call" inszenieren. Doch mal ehrlich. Wenn mich mein Versicherungsmakler über eine Unterdeckung aufklärt und mich vor Schaden bewahrt wäre das für mich kein Cold Call sondern eine dankenswerte Bemühung.
Anders sehe ich dass, wenn mich ein Makler einer anderen Verunsicherung:D anruft und mir das blaue vom Himmel erzählt oder ein Gewinnspielfuzzi mir vorlügt, dass ich schon so und so lange irgendwo mitspiele. In dem Falle würde ich mich wehren und die Verbraucherzentrale oder die Wettbewerbszentrale informieren.
18.08.09 09:37
Zitat:
Aber laut der Gesetzesdefinition, wie sie sich jetzt darstellt, macht sich ja sogar mein Versicherungsmakler strafbar, der mich anruft und mir mitteilt, daß ich unterversichert bin, obwohl genau das eigentlich sein Job ist. Da könnte ich dann, wenn ich böse bin, auch einen unerlaubten Werbeanruf daraus basteln.
Ich denke mal, das mit dem Versicherungsfuzzi erübrigt sich, weil der dich ja in seiner Kundenkartei hat und du mit einem Anruf von dem Rechnen kannst. Es geht doch um die, die einfach so anrufen und dir was verticken wollen, was du garnicht willst. Zumal ja immer mehr leichtgläubige, leicht zu bequatschende ältere Mitbürger auf diese Typen reinfallen.
18.08.09 10:09
Natürlich kann ich mit einem Anruf rechnen, aber rein theoretisch müßte ich ihm, entweder im Versicherungsvertrag oder auch auf einem Formblatt, die explizite Zustimmung erteilen, daß er mich anrufen darf. Das behindert im Moment mal wieder komplett alle Vertriebsaktivitäten, die mittlerweile oft ja nur noch per Telefon durchgeführt werden. Leider ist der Gesetzgeber meines Erachtens nach hier wieder mal übers Ziel hinausgeschossen, hat wieder mal den Weg bereitet, daß erst durch Gerichtsverfahren wieder Rechtssicherheit hergestellt wird und einfach mal wieder neue bürokratische Hindernisse für Firmen aufgebaut, die ihren Job anständig machen.
18.08.09 13:32
Zitat:
Ich denke mal, das mit dem Versicherungsfuzzi erübrigt sich, weil der dich ja in seiner Kundenkartei hat und du mit einem Anruf von dem Rechnen kannst.
[QUOTE]Natürlich kann ich mit einem Anruf rechnen, aber rein theoretisch müßte ich ihm, entweder im Versicherungsvertrag oder auch auf einem Formblatt, die explizite Zustimmung erteilen, daß er mich anrufen darf.
[...]
Muss ich nicht,weil es ihm schon seit jahren verboten war mich anzurufen.
Zitat
zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr per Telefon die bei ihr versicherten Privatpersonen auch soweit diese bei Vertragsschluss ihre Telefonnummer ohne nähere Erläuterung angegeben haben auf ihre Angebote betreffend eine Änderung, Ergänzung, Ausweitung, ein neues Angebot oder eine Verlängerung eines bestehenden Versicherungsvertrages anzusprechen, ohne dass die Privatpersonen vorher ausdrücklich oder konkludent in den Telefonanruf eingewilligt haben.[....]
Zitat Ende.
Quelle:>> [URL="http://web1.justiz.hessen.de/migration/rechtsp.nsf/EDB9D72985CE11B9C125706000399907/$file/06u17504.pdf"]OBERLANDESGERICHT FRANKFURT AM MAIN
Ps.
Vorsicht bei sogenannten "Vergleichstests" Versicherungsmakler/Mehrfachagenten zahlen für !!eine!! Adresse Beträge im dreistelligem Berreich.
m.f.G.
19.08.09 07:26
Aber ich beauftrage doch einen Makler, damit er genau das tut, sonst müßte ich mich ja selber mit den ganzen Angeboten rumschlagen.
Ich rufe jetzt einen Kunden an und sag ihm, Herr xy, ihre Telefonanlage kommt erst nächste Woche vom Distributor, aber wir haben aktuell noch 2 Netzwerkswitche rumstehen, besteht da Bedarf? Bin ich dann auch schon wieder vom Servicecall in die unlautere Telefonwerbung abgerutscht?
19.08.09 09:57
Als erstes sollte man einen Unterschied machen: Versicherungsvertreter;Versicherungsmakler und Mehrfachagent.
Zitat:
Aber ich beauftrage doch einen Makler, damit er genau das tut,
[...]
Nochmals,
Zitat:
[...] ohne dass die Privatpersonen vorher ausdrücklich oder konkludent in den Telefonanruf eingewilligt haben.[....]
[...]
wenn ich meine Telefonnummer abgebe,dann ist das keine Einwilligung zu Werbeanrufe.
Zitat:
[...]sonst müßte ich mich ja selber mit den ganzen Angeboten rumschlagen.
Der denkt doch nur an seine Provision.Die Prämie für das erste Jahr bekommt in der Regel der der dir einen Vertrag aufschwatzt.
m.f.G.
19.08.09 15:45
Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler sind mir geläufig,
aber was soll bitteschön ein "Mehrfachagent" sein :confused:
19.08.09 16:03
Zitat:
Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler sind mir geläufig,
aber was soll bitteschön ein "Mehrfachagent" sein :confused:
Kannst ja mal hier nachlesen. :D
Unterschied zwischen Versicherungsmakler, Mehrfachagent, Versicherungsvertreter und Vertrieb //
19.08.09 16:52
man lernt nie aus :D
21.08.09 14:29
Sagt mal Leute ,geht das echt zu machen.
Ein lustiges Spielchen für die ganze Familie:
Ab****ker-Firmen verarschen!
http://www.onlinewahn.de/
21.08.09 16:00
Tolle Idee! Technisch müsste das auf jeden Fall möglich sein!
Um die Effektivität zu steigern, besorgt man sich am besten vorher selbst ne 0190er-Nummer...;)
Hätte zu dem Thema aber noch ne Frage:
Mein Telefonanbieter (unbekanntes, magentafarbenes kleines Unternehmen mit "T" am Anfang) ruft mich regelmäßig an, und will mir irgendwelche "auf mein Telefonierverhalten abgestimmten" Zusatzpakete andrehen.
Zuerst auf dem Handy - wenn ichs nicht gehört habe zeitweise bis zu 30 Versuche am Tag, dann war der Akku leer - und jetzt immer öfter auf dem Festanschluss.
Obwohl ich denen bereits mehrfach telefonisch untersagt habe, mich weiter anzurufen, passiert es immer wieder. ("Oh, dann ist das hier falsch eingetragen...")
Sind das vom eigenen Anbieter auch unerlaubte Anrufe? Oder muss ich schriftlich widersprechen?
Gruß
Lightning