Verordnung regelt die Nutzung vom Stehrollern
Segway: Mit Mofa-Führerschein im Straßenverkehr
Der deutsche Bundesrat hat am letzten Freitag einer Verordnung für ''elektronische Mobilitätshilfen'' - kurz "eMo" - zugestimmt. Damit steht der lang diskutierten Straßenzulassung des Segway-Stehrollers nichts mehr im Wege.

Inhaltsverzeichnis
- 1Mit dem Körper lenken und die Umwelt schonen
- 2Mofa-Führerschein muss vorhanden sein
- 3Keine Zulassung für Offroad-Segway
Mit dem Körper lenken und die Umwelt schonen
Die knapp 7.000 Euro teuren Stehroller von Segway werden durch die Verlagerung von Körpergewicht gelenkt. Die Geschwindigkeit beträgt etwa 20 Stundenkilometern und es entstehen dank Elektro-Antrieb keine Emissionen beim Betrieb des Fahrzeugs. Laut Hersteller sind schätzungsweise 1.000 bis 2.000 Segways in Deutschland unterwegs.
Die Verordnung wird in Kürze in Kraft treten und dann die Einzelregelungen der Bundesländer ersetzen. Segways dürfen dann bundesweit gefahren werden. Bisher hatten sich die Bundesländer Baden-Württemberg, Bremen, Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Sachsen geweigert, die uneingeschränkte Nutzung von eMos zu genehmigen.
Mofa-Führerschein muss vorhanden sein
Die Hauptvoraussetzung für das Fahren von eMos ist ein Mofa-Führerschein und wie beim Mofa müssen Versicherungskennzeichen, auch bekannt als ''Moped-Kennzeichen'', angebracht werden. Innerorts müssen Fahrradwege benutzt werden, dort wo keine vorhanden sind, muss der Fahrer auf die Straße ausweichen.
In Ausnahmefällen darf ein Segway-Pilot auch den Gehweg nutzen. Das betrifft vor allem Führer von Segway-Stadttouren und behinderte Menschen. Beim Abbiegen muss der Fahrer blinken, beziehungsweise ein Handzeichen geben. Autobahnen sind generell, Land- und Bundesstraßen außerhalb von Ortschaften tabu für den Segway.
Keine Zulassung für Offroad-Segway
Die maximale Breite der eMos legt die Verordnung ebenfalls fest. Der offiziellen Pressemitteilung zufolge soll diese 90 Zentimeter betragen. Nach Angaben von Segway Hamburg gab es aber kurzfristige Änderungen: Die neuen eMos dürften lediglich 70 Zentimeter breit sein, das Mitführen von Fahrradanhängern bis einen Meter Breite sei jedoch erlaubt. Das sagt Carsten Dierks, Geschäftsführer von Segway Hamburg. Damit wäre eine Zulassung der breiteren Offroad-Segways für den Straßenverkehr ausgeschlossen.
Der deutsche Bundesrat hat fast vier Jahre an dieser Verordnung gearbeitet. Einige Entwürfe beinhalteten die Verpflichtung zu einer Dynamo-betriebenen Beleuchtung. Diese wurde jedoch gekippt, eine batteriebetriebene Beleuchtung genügt vollkommen. Eine Helmpflicht besteht laut Herstellerangaben nicht, gilt jedoch als Empfehlung.

Zitat: Mit 20 km/h auf der Straße fahren? Oha, kein wirkliches Vergnügen. Doch, laß es dir von einem Segway-Fahrer sagen: Es macht unheimlich Spaß. :D Gefühlt...
Wenn alle, auch die von snoopy angesprochenen Radfahrer, die im Verkehr erforderliche Rücksichtnahme walten lassen würden und sich an die auch dazu erlassenen Gesetze und Verordnungen halten würden, so wäre das...
Ich bin mit so einem Teil mal in Zürich rumgefahren, es macht Riesenspass, sieht toll aus und gefährlicher als Fahrräder und Tretroller sind sie bestimmt nicht, mit der nötigen Rücksichtnahme geht alles - und der...
Lebensgefährlich das fällt mir dazu ein. Weniger Knautschzone als beim Fahrrad.
Mit 20 km/h auf der Straße fahren? Oha, kein wirkliches Vergnügen.