Persönlichkeitsrechte in Gefahr - Rechtliche und technische Vorgaben fehlen

GEMA-Klage: Rapidshare kündigt Berufung an

GEMA-Klage: Rapidshare kündigt Berufung an Der One-Click-Hoster Rapidshare hat angekündigt, gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 12. Juni 2009 in Berufung zu gehen. Die Verwertungsgesellschaft GEMA hatte das Schweizer Unternehmen vor dem Gericht darauf verklagt, durch eine Vorabprüfung zu verhindern, dass illegal Musikstücke über die Server des Speicherplatzanbieters verbreitet werden.

Rapidshare bemängelt die Feststellung des Hamburger Gerichts, dass der Filehoster verhindern müsste, dass Nutzer seines Angebots Musikstücke veröffentlichen, aber offen ließ, welche Mittel dazu geeignet seien. Die Richter hätten nur mitgeteilt, dass die derzeitigen Maßnahmen nicht ausreichend seien. Durch die Berufung erhofft sich Rapidshare genaue Vorgaben für seine Tätigkeit durch ein Urteil des Bundesgerichtshofes oder des Europäischen Gerichtshofes.

Werbung

Neben technischen Fragen und der Rechtssicherheit für das eigene Geschäftsmodell führt Rapidshare auch die Persönlichkeitsrechte seiner Nutzer an. Diese würden verletzt werden, wenn der Anbieter sämtliche hochgeladenen Dateien zur Prüfung anhören würde. Handele es sich bei einer Datei um eine private Aufnahme, falle diese unter das aus dem Grundgesetz abgeleitete allgemeine Persönlichkeitsrecht. "Die Maßnahmen können sich nicht nur allein danach richten, was machbar ist, sondern müssen auch den Grundrechten und insbesondere der Privatsphäre Rechnung tragen", kommentiert Bobby Chang, COO von RapidShare.

Musikerkennung per Software als Lösung?

Der illegale Tausch von Dateien über Rapidshare findet hauptsächlich über Foren statt. Über dort veröffentlichte Links kann das urheberrechtlich geschützte Material von den Servern von One-Click-Hostern heruntergeladen werden. Die GEMA legte vor Gericht eine Liste mit rund 5.000 Songs vor, die illegal über Rapidshare zum Herunterladen angeboten wurden. Die Verwertungsgesellschaft fand diese mit Hilfe einer Software.

Rapidshare hätte das Programm nach eigenem Bekunden gerne getestet, um zu überprüfen, ob es ein wirksames Mittel im Kampf gegen "Internet-Piraten" sei. Doch die GEMA habe sich geweigert, die Software zur Verfügung zu stellen. So kann der Schweizer Filehoster nur über dessen Funktionalität spekulieren. Fraglich sei zum Beispiel, ob die Anwendung Foren findet, die Suchmaschinen nicht erfassen oder Mechanismen überwinden kann, die das Auslesen von Foren-Links verhindern sowie verschlüsselte Dateien öffnen und Musikstücke eindeutig identifizieren kann.

Gesetzgeber gefordert

Rapidshare-Chef Bobby Chang spricht sich grundsätzlich gegen den Einsatz von restriktiven Mitteln gegenüber Internetnutzern aus. Diese hätten sich in der Vergangenheit als ineffektiv erwiesen. "Jeder Versuch, Internetpiraterie durch Restriktionen zu unterbinden, wird scheitern. Die Ressourcen der Internet-User sind enorm und sie handeln schnell. Die Spielregeln für erfolgreiche Vermarktung haben sich mit der Digitalisierung radikal verändert und es ist an der Zeit, die Gesetze den neuen Rahmenbedingungen anzupassen", fordert Chang den Gesetzgeber zum Handeln auf.

Weitere Informationen

Wie geht's weiter? Zu diesem Thema haben wir eine redaktionelle Übersicht erstellt. Sie finden das Special zu Filesharing hier.

Links zum Thema

Kommentieren