Deutschlehrerin verliert Prozess vor Bundesgerichtshof
Spickmich.de: Lehrerbewertungen bleiben erlaubt (Update)
Schüler dürfen im Internet weiterhin ihre Lehrer benoten und bewerten. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat am Dienstag die Klage einer Lehrerin aus dem nordrhein-westfälischen Moers abgelehnt. Laut dem Gericht werde das Persönlichkeitsrecht der Pädagogen durch Lehrerzensuren, wie sie Schüler im Internetportal spickmich.de abgeben können, nicht verletzt. Das gelte aber nur, solange keine Daten aus der Privat- oder Intimsphäre veröffentlicht werden. Auch unsachliche Schmähkritik sei nicht erlaubt.
Das Update von 27. Juli finden Sie am Ende des Artikels.
Die Lehrerin hatte gegen spickmich.de geklagt, nachdem Schüler sie dort im Unterrichtsfach Deutsch mit 4,3 benotet hatten. Sie forderte die Löschung des Eintrags mit ihrem vollständigen Namen und Unterrichtsfach. Dadurch, dass die Schüler die Bewertungen anonym abgeben können, sei die Gefahr der Manipulation hoch, kritisierte die Deutschlehrerin im Vorfeld. Zudem sei in ihrem Fall die Benotung durch die Abgabe von nur vier Schülern zustande gekommen.
Die Benotung auf spickmich.de erfolgt nach dem üblichen Schulnotensystem mit Noten von 1 bis 6. Außerdem können die Schüler ihre Lehrer nach Eigenschaften wie "fachlich kompetent", "gut vorbereitet" oder "cool und witzig" bewerten.
Bereits die dritte Niederlage
Die Lehrerin war zuvor bereits mit Klagen vor dem Landgericht Köln und dem Oberlandesgericht Köln gescheitert, da spickmich.de unter den Schutzbereich des Grundrechts auf Meinungsfreiheit falle. Unterstützt wird die Lehrerin von der Lehrergewerkschaft GEW. Das Oberlandesgericht war der Ansicht, dass von der Kritik lediglich ihre berufliche Arbeit betroffen sei, nicht ihr Privatleben.
Mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofes ist das Urteil rechtskräftig. Nun hätte die Lehrerin noch die Möglichkeit, vor das Bundesverfassungsgericht, das höchste Gericht der Bundesrepublik, zu gehen.
Für ähnliche Bewertungsseiten, wie es sie auch für Ärzte, Restaurants oder Produkte gibt, hat das Urteil keine grundsätzliche Bedeutung. Nach Angaben der vorsitzenden Richterin handelt es sich hierbei um einen Einzelfall. Bei anderen Portalen müsse individuell entschieden werden.
Update vom 27. Juli: Lehrerein ruft Bundesverfassungsgericht an
Die Lehrerin aus Moers in Nordrhein-Westfalen beharrt auf ihrem Recht: Nach Angaben des Nachrichtenmagazines "Focus" strebt ihr Anwalt Peter Scholten ein neues Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht an. "Die Klage stützt sich auf die Verletzung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung", sagte Scholten. Nach Einschätzung des Anwaltes nutzt das Portal spickmich.de die Daten der Lehrerin ohne deren Einwilligung.

Ich habe mir Spickmich mal angeschaut, früher hätten mich meine Werte vielleicht berührt, heute sehe ich es eher gelassen. Für mich ist zum Beispiel Provokation ein wichtiges Mittel, Heranwachsende zu einer...
Ja, das war und ist doch wohl zu erwarten. Jeder nutzt doch das Internet und versucht seine Vorstellungen, seien sie noch so abstrus, so breit wie möglich zu streuen. Dann müssen unsere Politiker bzw. deren...
Immer mehr Rechtsextreme nutzen soziale Netzwerke im Internet Rechtsextreme 2.0 Zitat: Die Bundeszentrale für politische Bildung legt am Freitag (14.08.09) beunruhigende...
ich finds so schade, dass es das in meiner Schulzeit noch nicht gab ;)
Zitat: Spickmich.de: Pädagogin zieht vors Bundesverfassungsgericht ...