Nach Insolvenzantrag: Garantien, Gutscheine, Umtausch und Vorauszahlungen
Karstadt und Quelle: Das müssen Kunden jetzt beachten
Verbraucherschutz
Der Mutterkonzern Arcandor hat für seine Tochterunternehmen Karstadt und Quelle einen Insolvenzantrag gestellt. Die Lichter gehen in den Kaufhäuser und beim Versandhändler dadurch nicht sofort aus, aber trotzdem fragen sich die Käufer von Notebooks, Fernsehern, MP3-Playern und anderen Technik-Produkten, was aus ihren Garantieansprüchen, Gutscheinen und Vorauszahlungen wird. Wie lange ein Umtausch möglich ist und Antworten auf weitere Fragen hat netzwelt hier zusammengetragen.
Inhalt
- Garantieansprüche und Gewährleistungspflicht
- Rückgaberecht und Umtausch
- Anzahlungen und Gutscheine
Arcandor stellte am 9. Juni 2009 beim Amtsgericht Essen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wegen drohender Zahlungsunfähigkeit. Dadurch übernimmt die Agentur für Arbeit die Zahlung der Gehälter von 43.000 Beschäftigten. Für die Kunden des Unternehmens ändert sich laut Arcandor erst einmal nichts. Im Rahmen des vorläufigen Insolvenzverfahrens wird der Geschäftsbetrieb in vollem Umfang aufrecht erhalten.
Erst im Laufe des Insolvenzverfahrens und nach seinem Abschluss hätten die Ereignisse auch Einfluss auf die Kunden von Karstadt und Quelle. Die geschilderten Szenarien sind also noch fiktiv. Sollte zum Beispiel der Metro-Konzern Karstadt übernehmen und mit seinen Kaufhof-Häusern fusionieren, könnte der neue Besitzer, beziehungsweise das neue Unternehmen als Rechtsnachfolger Ansprechpartner für eventuelle Kundenansprüche sein.
Garantieansprüche und Gewährleistungspflicht
Laut Evelyn Keßler von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg erlischt die gesetzlich garantierte Gewährleistungspflicht gegenüber dem Händler, wenn dieser endgültig schließt. Der Gewährleistungsanspruch ermöglicht es dem Kunden, sich Mängel an der Ware vom Verkäufer beseitigen zu lassen. Im Gespräch mit dem Hamburger Abendblatt sagte die Verbraucherschützerin, dass sich diese Ansprüche zwar auch beim Insolvenzverwalter geltend machen ließen, sie stünden aber meist "weit hinter den Forderungen der großen Gläubiger". Von einer möglichen Pleite von Karstadt oder Quelle unberührt bleiben Garantien, die die Hersteller auf ihre Produkte geben.
Rückgaberecht und Umtausch
"Grundsätzlich gilt, wenn Händler wie Karstadt oder Quelle nicht mehr existieren, kann man natürlich auch kein T-Shirt oder keine Hose mehr zurückgeben," sagt Verbraucherschützerin Keßler. Wegen der ungewissen Zukunft der Arcandor-Töchter rät sie Kunden deshalb dazu, Umtausch und Rückgabe von Waren möglichst rasch vorzunehmen.
Anzahlungen und Gutscheine
Gleiches gelte für Gutscheine. Nur eine existierende Firma kann diese einlösen. Einen Rechtsanspruch auf Auszahlung des Gegenwertes nach einer Firmenpleite gebe es nicht. Dies gelte sowohl für Geschenkgutscheine als auch für solche, die zum Beispiel Karstadt als Vergünstigung beim Kauf teurerer Produkte ausgibt. Verbraucherschützerin Keßler rät deswegen dazu vorhandene Gutscheine zeitnah einzulösen.
Auch bei Vorauszahlungen schauen Kunden im schlimmsten Fall in die Röhre. Die geleisteten Anzahlungen für Kühlschrank oder Sofa-Garnitur könnten in die Insolvenzmasse übergehen. Laut Keßler bliebe dann nur noch die Hoffnung, als Gläubiger etwas wieder zu bekommen. Den Link zum vollständigen Interview des Hamburger Abendblattes mit Evelyn Keßler von der Verbraucherzentrale finden Sie in der Box Links zum Artikel.
Links zum Artikel
- Erklärung von Arcandor zum Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens
- Hamburger Abendblatt (Quelle)
- Karstadt
- Quelle
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King W.
11.06.09 19:49
Mich kann man zwar beschummeln, aber immer nur einmal. Dann ist der Laden für mich gestorben - und zwar endgültig. Karstadt hat das fertiggebracht, vor mehr als 30 Jahren. Seitdem meide ich diese Häuser konsequent. Aus dieser Sicht ist es mir völlig egal, ob die pleite gehen, oder nicht. :wayne:
Ohnehin haben die großen Warenhäuser ein strukturelles Problem. Warum soll ich zu Karstadt & Co. gehen, wenn ich mit einem Mausklick die Ware viel bequemer und meist auch günstiger bekommen kann? Da ich nicht der einzige bin, der so denkt, fehlen denen die Kunden - logisch - und die Situation ist kaum umkehrbar.
Es hilft nichts - die Umstrukturierung ist in vollem Gange - Steuergelder könnten den Niedergang zwar noch hinausschieben, aber wozu? Das Geblubbere der Politiker, die jetzt von "Hilfe für Arcandor" faseln, wird auch nach der nächsten Wahl verstummen.
Es tut mir nur leid um die vielen Beschäftigten, die jetzt vielleicht ihren Arbeitsplatz verlieren. Das haben die nicht verdient.
Und jetzt die Insolvenz - und wieder passiert hier das, was immer passiert. Die kleinen Leute sind gekniffen: Anzahlungen weg, Gutscheine ungültig, Garantien hinfällig. Andere Gläubiger haben Vorrang. Ich könnte [img]http://smilies-world.de/smilies_pictures/1199.gif[/url].
jutzi
11.06.09 20:01
Ich habe vor nicht ganz zwei Wochen einen Privileg-Automaten erstanden, den ich noch nicht bezahlt habe. Ich finde das Gerät Spitze, aber was ist mit den vorher gewährleisteten Garantien von drei Jahren, wenn Quelle dicht macht? Privileg ist die Hausmarke. Daher weiß ich den Hersteller nicht und kann dem gegenüber natürlich keine Garantieansprüche geltend machen. Irgendwer Ahnung? Danke für Antwort sacht Jutz
King W.
12.06.09 00:54
Zitat:
Zitat:
Aber die Schulden bleiben - trotz Pleite. Wetten?
Karstadt/Quelle bezieht die Produkte von verschiedenen Lieferanten. Wo dein Automat hergestellt worden ist, wissen die allein.
Tip: Lerne schon mal chinesisch - für den Fall der Fälle. :D
schnippewippe
12.06.09 01:30
Lest euch mal den Bericht von der " Welt Online " durch.
2009 ist das Jahr der vielen Insolvenzen:eek:
capa
12.06.09 09:18
Zitat:
Da würden mich jetzt doch weitere Details interessieren. Wie hat Karstadt dich denn schon vor 30 Jahren vergrault?
Grüße
Capa
capa
12.06.09 09:22
Zitat:
Hallo Jutz!
Eine definitive Antwort kann ich dir nicht geben, sondern nur so viel:
Im Impressum von privileg.de steht die Quelle GmbH. Sollte diese Firma wirklich Pleite gehen, würde es damit wohl den Hersteller nicht mehr geben, der dir eine Garantie gegeben hat. Es besteht aber noch Hoffnung. Entweder besteht Quelle auch nach dem Insolvenzverfahren weiter oder eine andere Firma übernimmt das Ruder und damit dann auch hoffentlich die Garantien. Bis dahin heißt es aber abwarten.
Grüße
Capa
sn00py603
12.06.09 09:28
Zitat:
Wenn das nen Wasch- oder Geschirrspülautomat ist, kannst du davon ausgehen, das dieses Gerät im Bosch-Siemens-Hausgerätewerk vom Band gelaufen ist. Ich habe lange genug bei Siemens gearbeitet und kann mit gutem Gewissen behaupten, dass das stimmt.
Es ist sogar schon vorgekommen, dass der Siemens Hausgerätekundendienst zu einem Nachbarn gekommen ist, obwohl der eine Privileg stehen hatte.
King W.
12.06.09 18:46
Zitat:
Grüße
Capa
Ganz einfach: Auf einem Artikel klebte ein Preisschild - und an der Kasse war dieser Artikel dann plötzlich deutlich teurer.
Ich konnte die Verkäuferin gerade noch daran hindern, das Preisschild abzuknibbeln, habe ihr den Artikel aus der Hand genommen und einen Freund, der mit mir bei Karstadt war gebeten, einen Polizeibeamten als Zeugen aufzutreiben. Das hat dann auch funktioniert. Im Angesicht der Polizei gabs dann den Artikel auf einmal zum ausgezeichneten Preis.
OK, die Sache ist zwar gut ausgegangen, aber bei so etwas bin ich empfindlich. Fortan habe ich Karstadt gemieden. Ich muß ja nicht dort kaufen.
immorb
12.06.09 20:12
Zitat:
Ich konnte die Verkäuferin gerade noch daran hindern, das Preisschild abzuknibbeln, habe ihr den Artikel aus der Hand genommen und einen Freund, der mit mir bei Karstadt war gebeten, einen Polizeibeamten als Zeugen aufzutreiben. Das hat dann auch funktioniert. Im Angesicht der Polizei gabs dann den Artikel auf einmal zum ausgezeichneten Preis.
OK, die Sache ist zwar gut ausgegangen, aber bei so etwas bin ich empfindlich. Fortan habe ich Karstadt gemieden. Ich muß ja nicht dort kaufen.
Eiuigentlich habe ich mir vorgenommen um hier nicht mehr zu antworten.
Die Gefahr besteht das das was ich schreibe als Off-Topic bewertet wird.
@King W. Du hast Unrecht.
Auch zu der Zeit war es so das eine Preisauszeichnung "nur" ein Angebot ist,an das sich der Verkäufer "nicht" halten muss.
Wer sagt das Du das Preisschild nicht manipuliert hast? :rolleyes:
(Sorry,du weisst wie es gemeint ist)
Wie gesagt: "Der Kaufvertrag kommt erst zustande, wenn der Verkäufer oder sein Erfüllungsgehilfe,der Kassierer, das Kaufangebot des Kunden annimmt".
Zitat:
:rolleyes: Das meinst du jetzt nicht ernsthaft?
Auch damals hat sich die Polizei nicht um derartige Streitigkeiten gekümmert.
Und!,Auch Verkäufer können "später" einen Kaufvertrag anfechten.
Sorry,aber du hast keinen Grund wegen dem Vorfall "böse" auf Karstadt zu sein.:rolleyes:
Du hattest zu der Zeit,und würdest auch Heute Unrecht haben.
Kurz zum Thema:
Der Untergang der Warenhäuser ist seit langer Zeit bekannt.
Grosse Warenhäuser von Karstadt hatten,zu der Zeit das @ King W. dort noch Kunde war,etwa 1200 Mitarbeiter.
Heute ??
Das Warenhäuser pleite gehen,ist doch wohl die Schuld des Verbrauchers:rolleyes:
Früher ging man nach Karstadt/Horten und stöberte stundenlang durch das Haus,lies alles zur Sammelkasse bringen.
Heute:confused: geht man ins Internet und wird beschissen....:rolleyes:
Quatsch:rolleyes: Die Investoren machen sich selbst kaputt.
Siehe Metro.. viele Firmen aus dem Haus machen sich untereinander konkurrenz.
King W.
12.06.09 23:48
Zitat:
Die Gefahr besteht das das was ich schreibe als Off-Topic bewertet wird.
Ein bißchen vom Thema entfernt haben wir uns schon, das trifft aber auf mich genau so zu. Ich wollte aber nicht extra einen neuen Thread aufmachen, wegen einer Sache, über die zu diskutieren sich eigentlich nicht lohnt. Trotzdem freue ich mich, mal wieder von dir zu lesen.
Mal ehrlich, wen interessiert denn wirklich, ob ich bei Karstadt kaufe, oder nicht und warum?
Zitat:
Auch zu der Zeit war es so das eine Preisauszeichnung "nur" ein Angebot ist,an das sich der Verkäufer "nicht" halten muss.
Wer sagt das Du das Preisschild nicht manipuliert hast? :rolleyes:
(Sorry,du weisst wie es gemeint ist)
Wie gesagt: "Der Kaufvertrag kommt erst zustande, wenn der Verkäufer oder sein Erfüllungsgehilfe,der Kassierer, das Kaufangebot des Kunden annimmt".
Jein.
Wobei ich mich vertan habe, war die Zeit: :confused: Es waren nicht 30 Jahre her, sondern 40.
Zu der Zeit galt folgende Regelung: Der Anbieter muß dir die Ware zum ausgezeichneten Preis verkaufen, es sei denn, der Preis ist offensichtlich und auch für den Kunden erkennbar falsch. Wenn also der Artikel üblicherweise 15 DM gekostet hätte und für 1,50 ausgezeichnet wäre, dann wäre der Verkauf nicht zustande gekommen. In meinem Fall lautete das Preisschild auf 12,95 und richtig wäre 14,95 gewesen.
Bei 14,95 ist aber 12,95 durchaus glaubhaft, z.B. bei einem Sonderangebot. Mit der Folge, daß der Verkäufer den Artikel hätte verkaufen müssen. Stattdessen haben die für 2 DM einen Zwergenaufstand veranstaltet. Das hat mich an der Sache am meisten geärgert.
Zitat:
Auch damals hat sich die Polizei nicht um derartige Streitigkeiten gekümmert.
Und!,Auch Verkäufer können "später" einen Kaufvertrag anfechten.
Sorry,aber du hast keinen Grund wegen dem Vorfall "böse" auf Karstadt zu sein.:rolleyes:
Du hattest zu der Zeit,und würdest auch Heute Unrecht haben.
Die Polizei hat sich damals noch mehr um die Probleme der Bürger gekümmert. Wenn man einen Polizisten auf Streife angesprochen hat, so hat er auch geholfen, wenn möglich. Im Übrigen hat er ja auch gar nichts weiter gemacht, er ist nur bei Karstadt hereingegangen, so daß die Verkäuferin ihn sehen konnte. Das hat schon gereicht...
Unrecht hin oder her: Ich habe den Artikel - es handelte sich übrigens um ein BASF-Tonband - für 12,95 DM bekommen.
Genau genommen haben die mich also gar nicht beschummelt, aber wie sagt man so schön: Auch der Versuch ist strafbar.
Zitat:
Schuld? Wohl kaum.
Wenn sich eine Firma dem Wandel der Zeit nicht anpassen kann, dann müssen sie eben vom Markt verschwinden. Warum ist Karstadt denn nicht viel früher und viel intensiver auf den Internet-Zug aufgesprungen? Die bringen ja bis heute noch keine vernünftige WEB-Seite zustande.
Beispiel:
Gehe mal auf Karstadt.de und gebe in das Suchfeld "Strickmaschine" als Suchbegriff ein. Dann kommt alles Mögliche, nur keine Strickmaschine. Wenn ich aber solch eine Maschine suche, will ich sicher keinen Toner für einen Brother-Drucker kaufen. :vogel:
Wen wundert da die aktuelle Geschäftssituation eigentlich noch? Mich jedenfalls nicht.
Zitat:
Normalerweise nicht. Ich lasse mich vor windigen Geschäften einfach warnen. :rolleyes:
Ist dir WOT bekannt?
Anbieter, die nichts taugen, sind dort schneller rot, als ihnen lieb sein kann. Und ich verteile auch gern und viel rote Kringel, wenn mir was nicht paßt.
So, aber jetzt wieder zurück zum Thema. :dafuer:
__________________________________________
P.S. Dann war da noch die Sache mit dem Preisschild: Die haben schon damals "geklebt wie Sau". Das gab regelmäßig ein Fiasko, wenn man die Dinger abmachen wollte, z.B. wenn man ein Geschenk gekauft hat. Von einer glatten Fläche gingen die jedenfalls nicht unbemerkt ab. Ich glaube auch kaum, daß Karstadt damals irgend etwas in dieser Richtung befürchtet hat. Die Zeit war einfach noch nicht da, wo man fast alles mit wenig Aufwand manipulieren konnte.
schnippewippe
13.06.09 00:21
Ein Bericht von der tagesschau.de
Staatsanwaltschaft Essen
Ermittlungen gegen Arcandor-Chef Eick
Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Arcandor-Chef Eick | tagesschau.de
Staatsanwaltschaft beginnt Vorermittlungen
Middelhoff unter Untreue-Verdacht
Ermittlungen gegen Ex-Arcandor-Chef Middelhoff? | tagesschau.de
Arcandor
Karstadt macht Gewinn trotz Pleite
VON JUTTA MAIER
http://www.fr-online.de/in_und_ausland/wirtschaft/aktuell/1794983_Arcandor-Karstadt-macht-Gewinn-trotz-Pleite.html
antiTank
13.06.09 07:33
Zitat:
Das habe ich anders in Erinnerung: Die Ware mit dem ausgezeichneten Preis bilden das Kaufangebot, der Kaufvertrag kommt schon (ohne Worte, nämlich durch "schlüssige Handlung") zustande, sobald der Kunde die Ware auf das Laufband legt und bezahlt.
Gruß
antiTank
FreewareGuide
13.06.09 08:36
Zitat:
Es vergeht schon noch etwas Zeit und Aktion zwischen "auf das Laufband legen" und "bezahlen". Letzteres wäre doch genau die Annahme des "Kaufangebots des Kunden" durch den Kassierer - sobald der Kassierer gebongt hat und die Gegenleistung, den Kaufpreis fordert. Ich glaube so war das gemeint bisher - und auch ich kenne das so.
Mist, auch ich: Off-topic. Sollen wir das in eigenes Thema rausziehen? (Ich bin jetzt aber weg bis morgen Abend.)
Grüße,
Thorsten
antiTank
13.06.09 09:03
Hier ist zu unterscheiden zwischen Vertragsabschluß und Vertragserfüllung.. Ich sehe es so, daß durch das "Legen auf das Laufband" bereits der Vertrag durch eben diese schlüssige Handlung zustandegekommen ist. § 433 Abs. 2 BGB sagt dazu: Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.
Danach ist die Sache also bereits gekauft, bevor der Kaufpreis entrichtet und der Vertrag erfüllt worden ist.
Gruß
antiTank
hast Recht.....hab Deine Ergänzung erst jetzt gesehen
schnippewippe
13.06.09 12:46
@ antiTank
Zitat:
Das sehe ich etwas anders.
Ein Vertrag entsteht erst an der Kasse durch die Bezahlung .
Der wirkliche Preis wird ja erst im Preisfenster der Kasse sichtbar.
Der Unternehmer kann ja den Preis nach § 119 Anfechtbarkeit wegen Irrtums korrigieren
Keinesfalls hat der Kunde einen Rechtsanspruch auf die Ware zum irrtümlich ausgezeichneten Preis.
Auf ein Post mehr kommt es nun auch nicht mehr an.
antiTank
13.06.09 13:31
Zitat:
Das sehe ich etwas anders.
Ein Vertrag entsteht erst an der Kasse durch die Bezahlung .
Der wirkliche Preis wird ja erst im Preisfenster der Kasse sichtbar.
Der Unternehmer kann ja den Preis nach § 119 Anfechtbarkeit wegen Irrtums korrigieren
Keinesfalls hat der Kunde einen Rechtsanspruch auf die Ware zum irrtümlich ausgezeichneten Preis.
Auf ein Post mehr kommt es nun auch nicht mehr an.
Anfechtung wegen Irrtums ist möglich, natürlich, aber, unabhängig davon, ob der Vertrag bereits erfüllt worden (bezahlt, überwiesen) worden ist, oder nicht.
Ich behaupte, daß er einen Rechtsanspruch hat, es sei denn, der mögliche falsch ausgezeichnete Preis ist in der Weise falsch, daß der Käufer das bei Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände hätte erkennen müssen (Beispiel: Plasmafernseher für 9,99 statt 999,--). Glaube, wir hatten das Thema bereits in einem anderen thread schon einmal??!!
Leider hilft auch hier der bloße BGB-Paragraphentext nicht weiter. Ich hatte aber heute Morgen nicht den Nerv, mir mit der kleinen Schrift im Palandt weiter die Augen zu verderben.(Ganz besonders off-topic, ich weiß).
Gruß
antiTank
schnippewippe
13.06.09 17:44
So , hier mal eine ausführliche Erklärung einer Anwaltskanzlei.
Da der Inhalt dieser Seite dem Urheberrechtsschutz unterliegen kann ich nur einen Link einstellen.
Vertragsrecht | Rechtsanwalt | Berlin-Friedrichshain -
Also bekommt der Kunde nur dann die Ware zu dem angegebenen Preis wenn der Verkäufer mit diesem Preis auch wirklich einverstanden ist.
Wozu werden dann überhaupt noch Preise angegeben.:eek:
Da setzt es bei mir nun doch ein wenig aus.
antiTank
13.06.09 19:43
Gebe mich uneingeschränkt geschlagen. Da hat entweder Herr Leitender Ministerialdirigent B. uns vor mehr als 35 Jahren die Sache nicht richtig vermittelt oder die Rechtsprechung hat sich in der Zwischenzeit wieder einmal zum Nachteil der Verbraucher geändert. Glaube eher an die letztgenannte Version.
Gruß
antiTank
schleiereule
18.06.09 22:06
Was geschieht mit der Quelle Bank
schnippewippe
18.06.09 23:42
Zitat:
Wie es aussieht bekommt Quelle genug Geld zum überleben .
Quelle braucht 20 Millionen Euro, um den Winterkatalog zu drucken und 30 Millionen für Ware.
Zitat:
Das ist mir echt alles zu hoch.
.Zitat:
Wie wollen die denn das Geld zurück zahlen ?
Hier findet ihr noch mehr über Quelle.
http://www.sueddeutsche.de/thema/Quelle
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