Nach Insolvenzantrag: Garantien, Gutscheine, Umtausch und Vorauszahlungen

Karstadt und Quelle: Das müssen Kunden jetzt beachten

Karstadt und Quelle: Das müssen Kunden jetzt beachten Der Mutterkonzern Arcandor hat für seine Tochterunternehmen Karstadt und Quelle einen Insolvenzantrag gestellt. Die Lichter gehen in den Kaufhäuser und beim Versandhändler dadurch nicht sofort aus, aber trotzdem fragen sich die Käufer von Notebooks, Fernsehern, MP3-Playern und anderen Technik-Produkten, was aus ihren Garantieansprüchen, Gutscheinen und Vorauszahlungen wird. Wie lange ein Umtausch möglich ist und Antworten auf weitere Fragen hat netzwelt hier zusammengetragen.

Inhaltsverzeichnis

  1. 1Garantieansprüche und Gewährleistungspflicht
  2. 2Rückgaberecht und Umtausch
  3. 3Anzahlungen und Gutscheine

Arcandor stellte am 9. Juni 2009 beim Amtsgericht Essen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wegen drohender Zahlungsunfähigkeit. Dadurch übernimmt die Agentur für Arbeit die Zahlung der Gehälter von 43.000 Beschäftigten. Für die Kunden des Unternehmens ändert sich laut Arcandor erst einmal nichts. Im Rahmen des vorläufigen Insolvenzverfahrens wird der Geschäftsbetrieb in vollem Umfang aufrecht erhalten.

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Erst im Laufe des Insolvenzverfahrens und nach seinem Abschluss hätten die Ereignisse auch Einfluss auf die Kunden von Karstadt und Quelle. Die geschilderten Szenarien sind also noch fiktiv. Sollte zum Beispiel der Metro-Konzern Karstadt übernehmen und mit seinen Kaufhof-Häusern fusionieren, könnte der neue Besitzer, beziehungsweise das neue Unternehmen als Rechtsnachfolger Ansprechpartner für eventuelle Kundenansprüche sein.

Garantieansprüche und Gewährleistungspflicht

Laut Evelyn Keßler von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg erlischt die gesetzlich garantierte Gewährleistungspflicht gegenüber dem Händler, wenn dieser endgültig schließt. Der Gewährleistungsanspruch ermöglicht es dem Kunden, sich Mängel an der Ware vom Verkäufer beseitigen zu lassen. Im Gespräch mit dem Hamburger Abendblatt sagte die Verbraucherschützerin, dass sich diese Ansprüche zwar auch beim Insolvenzverwalter geltend machen ließen, sie stünden aber meist "weit hinter den Forderungen der großen Gläubiger". Von einer möglichen Pleite von Karstadt oder Quelle unberührt bleiben Garantien, die die Hersteller auf ihre Produkte geben.

Rückgaberecht und Umtausch

"Grundsätzlich gilt, wenn Händler wie Karstadt oder Quelle nicht mehr existieren, kann man natürlich auch kein T-Shirt oder keine Hose mehr zurückgeben," sagt Verbraucherschützerin Keßler. Wegen der ungewissen Zukunft der Arcandor-Töchter rät sie Kunden deshalb dazu, Umtausch und Rückgabe von Waren möglichst rasch vorzunehmen.

Anzahlungen und Gutscheine

Gleiches gelte für Gutscheine. Nur eine existierende Firma kann diese einlösen. Einen Rechtsanspruch auf Auszahlung des Gegenwertes nach einer Firmenpleite gebe es nicht. Dies gelte sowohl für Geschenkgutscheine als auch für solche, die zum Beispiel Karstadt als Vergünstigung beim Kauf teurerer Produkte ausgibt. Verbraucherschützerin Keßler rät deswegen dazu vorhandene Gutscheine zeitnah einzulösen.

Auch bei Vorauszahlungen schauen Kunden im schlimmsten Fall in die Röhre. Die geleisteten Anzahlungen für Kühlschrank oder Sofa-Garnitur könnten in die Insolvenzmasse übergehen. Laut Keßler bliebe dann nur noch die Hoffnung, als Gläubiger etwas wieder zu bekommen. Den Link zum vollständigen Interview des Hamburger Abendblattes mit Evelyn Keßler von der Verbraucherzentrale finden Sie in der Box Links zum Artikel.

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