Netzsperren nur durch Richter - Regierung kündigt Nachbesserungen an

Frankreich: Internetsperren-Gesetz verfassungwidrig

Frankreich: Internetsperren-Gesetz verfassungwidrig Das erst vor einem Monat in Frankreich beschlossene Gesetz über Internetsperren für mehrfach erwischte Filesharer ist verfassungswidrig. Zu diesem Urteil kamen die Mitglieder des französischen Verfassungsgerichts Conseil Constitutionnel. Die verantwortliche Kulturministerin Christine Albanel kündigte Nachbesserungen an und rechnet mit keinen Verzögerungen bei der Umsetzung der geplanten Maßnahmen.

Die Mitglieder des Verfassungsrats sehen das so genannte HADOPI-Gesetz in Teilen zwar als verfassungswidrig an, aber mit einigen Veränderungen könnte die französische Regierung die Netzsperren problemlos einführen. Dazu muss sie nur die Mängelliste der Verfassungsrichter abarbeiten.

Die Verfassungsrichter monierten zum Beispiel, dass Beamte einer Behörde und keine Richter über die Einschränkung des in der Menschenrechtserklärung festgeschriebenen Rechts auf Informationsfreiheit entscheiden sollen. Dieses Recht beinhalte auch den Zugang zu Online-Diensten. Nur Richter könnten darüber entscheiden, ob Verstöße gegen das Urheberrecht so massiv seien, dass sie die Einschränkung eines Grundrechts rechtfertigen.

Unschuldsvermutung aufgehoben

Die obersten Verfassungswächter des Landes verwiesen zudem darauf, dass das Gesetz zu den Internetsperren die Unschuldsvermutung untergrabe. Es bestrafe den Inhaber eines Internetanschlusses und nicht zwangsläufig den Verursacher der Urheberrechtsverletzung. Die Beweislastumkehr, die den Anschlussinhaber zwingt zu beweisen, dass er keine Dateien illegal heruntergeladen hat, sei nicht verfassungsgemäß.

Die französische Kulturministerin Christine Albanel ließ in einer ersten Reaktion verlauten, das Urteil zur Kenntnis genommen zu haben. Die Ministerin, die sich sehr stark für das Netzsperrengesetz engagierte, kündigte an das Gesetz möglichst schnell zu modifizieren und Richter über die Sperrung von Internetanschlüssen entscheiden zu lassen. Auf der Internetseite ihres Ministeriums erklärte sie, dass es keine Verzögerungen geben werde. Die ersten Warnbotschaften würden wie geplant in diesem Herbst an Internet-Nutzer verschickt werden.

Neue Behörde soll Warnbriefe versenden

Das Gesetz sieht die Gründung einer neuen Behörde in Frankreich vor. Die Abkürzung der "Haute Autorité pour la Diffusion des Oeuvres et la Protection des Droits sur Internet", HADOPI, steht Pate für den Namen des Gesetzes. Die ins deutsche übersetzte "Hohe Behörde für die Verbreitung von Werken und dem Schutz der Urheberrechte im Internet" soll nach Hinweisen von Rechteinhabern zunächst Warnbriefe an Internet-Nutzer verschicken. Nach der dritten schriftlichen Warnung würde der Internetzugang über den die Urheberrechtsverletzung erfolgte für maximal ein Jahr gesperrt werden - bei fortlaufender Zahlung der Nutzungsgebühren.

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Da bin ich ja mal gespannt, was unsere Verfassungrichter zu dem hiesigen Gesetz sagen werden...

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